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Re: Einkommen vom eigenen Grundstück - Ausgabe 2

Verfasst: Fr 20. Mai 2022, 19:55
von Eberhard
Wird irgendein Amt mir das Leben schwer machen?
Wenn Du erzählst, der Preis für Deine Waren wäre inklusive Mehrwertsteuer, dann will das Finanzamt diese MWSt an sich abgeführt haben, womit die Buchhaltung schon mal zu tun hat.

Re: Einkommen vom eigenen Grundstück - Ausgabe 2

Verfasst: Sa 21. Mai 2022, 07:38
von Tscharlie
Ach was, sollte wirklich MwSt. nötig sein, dann ist das eine Meldung im Jahr. Wenn man vierteljährig diese abgeben muss, hat man schon ein gutes Einkommen.

Man kann alles schwarz machen und immer ein ungutes Gefühl haben. (zurecht?)

Oder man informiert sich und macht was alle machen die ehrlich arbeiten. Das ist doch nur fair.

Re: Einkommen vom eigenen Grundstück - Ausgabe 2

Verfasst: Sa 21. Mai 2022, 11:26
von Renysol
Danke für eure Antworten. Ich habe inzwischen herausgefunden, dass es sich um sogenannte Urerzeugung handelt. Dafür braucht man kein Gewerbe anzumelden und auch sonst nichts machen. Nur die Einnahmen, die muss man versteuern.

Re: Einkommen vom eigenen Grundstück - Ausgabe 2

Verfasst: Mi 18. Okt 2023, 10:49
von Renysol
Inzwischen habe ich weitere Infos bekommen. Urerzeugung ohne Gewerbeanmeldung ist es nicht nur, wenn man die Ernte unverarbeitet verkauft, sondern man kann es auch in gewissem Rahmen weiterverarbeiten, z. B. Chilis trocknen und mahlen und dann das Pulver verkaufen. Wenn man dem Endprodukt gekaufte Stoffe zusetzt, darf man 50 % des Inhalts des Endprodukts nicht überschreiten.

Zur Zeit forsche ich, ob es beim Einsatz von Technik irgendwelche Einschränkungen gibt. Wenn man zum Beispiel Salat nicht nur im Garten anbaut, sondern auch mit Hydroponik und Kunstlicht. Ob das dann auch noch unter Urerzeugung fällt, habe ich noch nicht gefunden.

MFG
Renysol