Apfelsaft, Vermarktung, Vorschriften, Etikett

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ben
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Apfelsaft, Vermarktung, Vorschriften, Etikett

#1

Beitrag von ben » So 21. Aug 2016, 20:06

Kennt sich jemand mit den Vorschriften in Zusammenhang mit der Vermarktung von selbst produziertem Apfelsaft von der Streuobstwiese aus? Insbesondere was die Gestaltung des Etiketts betrifft konnte ich auf die Schnelle keine Infos finden. Ist es vergleichbar mit den Honigetiketten?
Wie lang darf der Zeitraum vom MHD sein? Bei manchen Apfelsaftflaschen finde ich garkeins.
Muss man theoretisch ein Gewerbe anmelden oder gibt es einen Grenzwert für die produzierten Liter oder Anzahl der Bäume oder sowas, wo es nicht nötig ist.
Wie sieht es mit bestimmten Begriffen aus (z.B. naturbelassen, naturtrüb).
Die Wiese hat eine Biolandzertifizierung, was gilt es da bei der Auslobung zu beachten?

Bislang haben wir unseren Apfelsaft immer im erweiterten Bekanntenkreis per Mundprogaganda vermarktet, da war noch kein Bedarf für ein Etikett. Den Kundenkreis wollen wir in Zukunft aber erweitern und dazu suche ich noch genauere Informationen.

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Daisy Duck
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Re: Apfelsaft, Vermarktung, Vorschriften, Etikett

#2

Beitrag von Daisy Duck » So 21. Aug 2016, 21:09

Hallo Ben,

ich kann dir leider nicht weiterhelfen, aber wenn die Wiese eh Bioland zertifiziert ist, warum fragst Du nicht bei dem Verband an? Sie können dir sicherliche eine rechtlich einwandfreie Auskunft geben, haben die nicht sogar Betriebsberater?

Rostocker
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Re: Apfelsaft, Vermarktung, Vorschriften, Etikett

#3

Beitrag von Rostocker » So 21. Aug 2016, 22:39

Im Einkommensteuergesetz (§15 I Nr.1, II EStG.) wird der Gewerbebetrieb als selbstständige, nachhaltige Tätigkeit definiert, die mit der Absicht unternommen wird, Gewinn zu erzielen. Außerdem stellt sich der Gewerbebetrieb als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr dar. (Quelle: foerderland.de)

Also Gewerbe anmelden auf jeden Fall, umsatzabhängig eventuell Kleingewerbebetrieb. Das würde für den Start vieles einfacher machen.
Merke: Nichts hält länger als ein Provisorium.

Wicheler
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Re: Apfelsaft, Vermarktung, Vorschriften, Etikett

#4

Beitrag von Wicheler » So 21. Aug 2016, 22:58

Hallo Ben,

das ist mittlerweile eine komplizierte Sache. Apfelsaft ist ja keine "Urproduktion" mehr, da mußt du bestimmte Vorschriften pingelig- genau einhalten.
Ich hab mal eine Verwarnung bekommen, weil ich "Mind. haltbar bis...." geschrieben hab. Mind. muß aber ausgeschrieben sein :bang: Was in der Flasche drin war hat nie jemanden interessiert, Hauptsache das Etikett stimmte....

Auf jeden Fall muß eine komplette Adr. drauf, Inhltsmengenangabe, MHD (kannst du nach deinen Vorstellungen festlegen, mußt aber auch die "Garantie" dafür übernehmen, deshalb besser etwas kürzer mit vielleicht dem Hinweis "kühl bei ...°C und dunkel lagern", ev. allergieauslösende Stoffe müssen extra gekennzeichnet (Fettschrift reicht, glaube ich), Inhaltsangabe in absteigender Form, Produktname. Ich kenn das nur vom Bier, bei Saft kann ev. noch eine Nährwertangabe gefordert sein.

Auf die Schnelle hab ich das gefunden:

http://www.fruchtsaft.de/saftwissen/kennzeichnung/

Da gibt es aber auch einen Gesetzestext, da ist alles genau beschrieben. Hier, viel Spaß:

https://www.gesetze-im-internet.de/bund ... gesamt.pdf

Ich weiß nicht, ob du z.Z. irgendetwas gewerblich angemeldet hast. Normalerweise mußt du ein Gewerbe anmelden. Die Anmeldung geht schnell, aber alle betroffenen Stellen/ Ämter bekommen automatisch Bescheid, z.B. Nahrungs- und Genußmittel, Landwirtschaftliche, usw. Die Produktionsstätte und Geräte müßten wahrscheinlich abgenommen sein.

Ist eigentlich alles machbar, die Ämter sind, zumindestens in meinem Fall mit meiner Brauerei, alle hilfsbereit, nur sollte man vorher alles abrufen, sonst stehen schnell Änderungen an.

Ich wünsch dir auf jeden Fall viel Glück!
Gruß Dieter

zaches
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Re: Apfelsaft, Vermarktung, Vorschriften, Etikett

#5

Beitrag von zaches » Mo 22. Aug 2016, 12:53

Hi Ben!

Bzgl der Ökokennzeichnung: http://www.kontrollverein.de/interessen ... zeichnung/

Ich habe aber mal eine Bekannte gefragt, die verkauft Apfelsaft von einer Naturschutzwiese. Mal sehen, was sie sagt.
Vermakrtet Ihr im Rahmen einer Hofgemeinschaft?

Lg, zaches
PS: Mein Brot wäre auch kein bio -Brot, weil ich keine BioBäckerei bin. Mein Brot ist nur aus Bio-Weizen und bio-Roggen und bio-Gewürzen gebacken. Das wäre ein großer Unterscheid in der Kennzeichung.
"Erdachtes mag zu denken geben, doch nur Erlebtes wird beleben." Paul von Heyse

www.hilshof.de

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