Wenn ich sowas lese
Abweichend von Absatz 1 gelten § 7 und § 9 Absatz 2 Nummer 2 für EG-Düngemittel. Für Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel, die nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Düngegesetzes in den Verkehr gebracht werden, gelten § 6 Absatz 10 und § 7a.
dann tuts mir weh zwischen den Ohren.
Abgesehen davon, dass die Jauche stinkt: Wenn schon, verkaufe getrocknete Nesseln. Viel einfacher, wenig Gewicht, keine Gebinde, stinkt nicht. Problemlos zu lagern. Und vermutlich kein Düngemittel. Dazu einen Zettel, wo draufsteht, dass man eine Tüte voll Nesselpulver in 5 Liter Wasser geben und zwei Tage stehen lassen soll.
Warum jemand so etwas kaufen soll, erschliesst sich mir zwar nicht, aber es reicht ja, wenn die Leute es wissen, die für sowas Geld ausgeben.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.