Reglung Fotorechte ab 25.5.2018

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melusine11
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Reglung Fotorechte ab 25.5.2018

#1

Beitrag von melusine11 » So 29. Apr 2018, 12:23

https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wi ... rafen.html
Wenn ich das richtig verstanden habe brauche ich auf nem Mittelaltermarkt die Erlaubnis von allen Beteiligten?
Wenn ich zum Fotografieren auf ne Schiffsparade(Atruppin zum Korso) auch?
Wie sollte ich das schaffen?
Klar bin ich nicht öffentliche Presse!
Rechtslage in Zukunft
Ab dem 25. Mai 2018 gilt: Jede digitale Anfertigung eines Fotos, auf dem Personen erkennbar abgebildet sind, ist eine Datenerhebung. Ohne Einwilligung dürfen personenbezogene Fotos im Rahmen des KUG nur noch von der so genannten „institutionalisierten“ Presse und dem Rundfunk sowie den für sie arbeitenden Journalisten und Unternehmen angefertigt und genutzt werden.
Damit haben z.B. freie Sportfotografen, freie Konzertfotografen, Hochzeitsfotografen und der gesamte Bereich Street Photography ab dem 25. Mai 2018 ein gravierendes Problem.
Gemäß Art. 2 Abs. 1 DSGVO gilt die DSGVO ohne Einschränkungen „für ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen“.
Damit ist jegliche „automatisierte Verarbeitung“ ohne Einwilligung oder „berechtigtes Interesse“ grundsätzlich verboten. Nur, wenn ein so genannter Erlaubnistatbestand der DSGVO in Frage kommt, kann ausnahmsweise eine Erlaubnis vorliegen. Somit ist dann jede digitale Speicherung von personenbezogenen Fotos grundsätzlich verboten.
:bang:
Wohne jetzt am Nordpol in Deutschland und kann es beweisen!

Thomas74
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Re: Reglung Fotorechte ab 25.5.2018

#2

Beitrag von Thomas74 » Fr 4. Mai 2018, 06:14

Betonung liegt auf personenbezogen.
Wenn die Person nicht Bildmittelpunkt ist, brauchst du es nicht.
Und vor allem nicht für private Nutzung.

Ist übrigens seit Jahren so, kocht nur mal immer wieder hoch.
Ich hab da ja beruflich mit zu tun.
Optimismus ist,bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und "Scheiß Götter!" zu rufen...

melusine11
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Re: Reglung Fotorechte ab 25.5.2018

#3

Beitrag von melusine11 » Fr 4. Mai 2018, 07:45

OK,also darf ich auf einem Event fotografieren,wenn keine Person im Vordergrund steht?
Wohne jetzt am Nordpol in Deutschland und kann es beweisen!

Thomas74
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Re: Reglung Fotorechte ab 25.5.2018

#4

Beitrag von Thomas74 » Fr 4. Mai 2018, 09:01

Genau.
Nur, wenn du diese Person gezielt porträtierst, brauchst du ihr Einverständnis.
Privat ist das eh egal, das Gesetz zielt auf kommerzielle Nutzung.
Optimismus ist,bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und "Scheiß Götter!" zu rufen...

Benutzer 6122 gelöscht

Re: Reglung Fotorechte ab 25.5.2018

#5

Beitrag von Benutzer 6122 gelöscht » Fr 4. Mai 2018, 09:30

Was macht Ihr mit den Fotos? Im Internet oder der Presse veröffentlichen?

Thomas74
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Re: Reglung Fotorechte ab 25.5.2018

#6

Beitrag von Thomas74 » Fr 4. Mai 2018, 09:42

Ich ? Ja, in der Presse.
Hab aber einen "Darf-Schein" :holy:
Optimismus ist,bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und "Scheiß Götter!" zu rufen...

Benutzer 6122 gelöscht

Re: Reglung Fotorechte ab 25.5.2018

#7

Beitrag von Benutzer 6122 gelöscht » Fr 4. Mai 2018, 09:43

Hier bei heise ist es nochmal genauer erklärt:

https://www.heise.de/tp/features/Das-DS ... 37911.html#

Eigentlich darf man ab Mai 2018 jetzt nur noch Fotos von sich selbst machen und speichern oder von Personen, von denen man ausdrücklich die Einwilligung hat.

Ich habe das im Job bei Veranstaltungen schon seit einigen Jahren so gehandhabt, daß die Personen, die sich anmelden, extra ankreuzen und unterschreiben müssen, ob sie die Veröffentlichung von Fotos in der Presse erlauben oder nicht. Insbesondere bei Veranstaltungen mit Kindern haben einige Eltern ihr Einverständnis ausdrücklich NICHT erteilt.

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Maeusezaehnchen
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Re: Reglung Fotorechte ab 25.5.2018

#8

Beitrag von Maeusezaehnchen » Fr 4. Mai 2018, 11:51

Das gibts bei uns auch schon seit Jahren. In Kindergärten, Schulen, Sportvereinen usw. wird der Zettel jährlich ausgegeben.
Kommt natürlich super, wenn eine Familie meind ihr Kind darf nicht auf Fotos.... Schulveranstaltung... Gruppenbild.... nur das eine Kind muss auf die Seite
:gkusch: :root:

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