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Strafe zahlen wegen schattenwerfenden Baum?!
Verfasst: Do 6. Feb 2014, 21:16
von freiheit
Habe heute eine spannende geschichte erzählt bekommen. Mein "nachbar" hat ein eingefriedetes ehemaliges jagdhäuschen. darf dort auch leben. um das grundstück rum ist weideland. er hat auf seinem grundstück einen riesengroßen wunderschönen baum. dieser macht ihm aber ärger. er muss dem bauern 50€ im jahr entschädigung zahlen, weil seine wiese dadurch weniger licht abbekommt. das ganze wurde vom gericht so entschieden
ob da extra fachkräfte vorort waren und grasproben genommen haben weiß ich nicht
mit was ist denn soetwas gerechtfertigt?
problem an der ganzen geschichte.. ich hatte ähnliches vor. hecke oä an der grundstücksgrenze.. und das sind dann gleich nen paar hundert meter schatten mehr für den armen.
Re: Strafe zahlen wegen schattenwerfenden Baum?!
Verfasst: Do 6. Feb 2014, 21:27
von Benutzer 2354 gelöscht
zu landwirtschaftlichen und öffentlichen Grundstücken braucht kein Mindestabstand eingehalten werden. So ist mein Kenntnisstand . Das mit dem Strafe zahlen für den Baum halte ich fast für ne Räubergeschichte obwohl in Deutschland ist vieles möglich
Re: Strafe zahlen wegen schattenwerfenden Baum?!
Verfasst: Do 6. Feb 2014, 21:44
von Wir5
Mein Kenntnisstand ist, dass man bei landwirtschaftlichen Flächen, zumindest hier in Bayern, z.B. bei Heckenpflanzung zu einem Nachbarn, z.B. einem Feld, einen Mindestabstand von drei Metern einzuhalten hat.
Gruss
Re: Strafe zahlen wegen schattenwerfenden Baum?!
Verfasst: Do 6. Feb 2014, 21:53
von Little Joe
... ist immer die Fragem wer zuerst da war, Baum oder Wiese. So ein großer Baum wächst ja auch nicht von heut auf morgen.
Re: Strafe zahlen wegen schattenwerfenden Baum?!
Verfasst: Do 6. Feb 2014, 22:09
von centauri
Nee nee.
Hecke bis 2 m höhe 60 cm abstand!
Ab 2 m höhe bis zu 4 m abstand oder mehr.
Dieses ist in den gesetzen so verankert.
Und ich denke nicht das es euch recht ist wenn euer halbes grundstück von nachbars bäumen beschattet wird.
Waldgrundstücke ausgenommen.
Von bäumen die vor uns da waren möchte ich gar nicht reden. Die haben bestand.
Und mancher baum ist mit sicherheit in der lage ein ganzes grundstück zu beschatten.
Gut das liegt an den heutigen grundstücksgrössen, lol
Re: Strafe zahlen wegen schattenwerfenden Baum?!
Verfasst: Do 6. Feb 2014, 22:25
von Wir5
hm, kommt wahrscheinlich darauf an wo die Hecke stehen soll.
Ich wollte meine landwirtschaftliche Flãche, eine Wiese, von der landwirtschaftlichen Fläche meines Nachbarn, ebenfalls eine Wiese, durch eine Hecke abtrennen und erhielt die Antwort drei Meter Mindestabstand bei Neupflanzung.
Gruss
Re: Strafe zahlen wegen schattenwerfenden Baum?!
Verfasst: Do 6. Feb 2014, 22:48
von Reisende
da kann ich ein weiteres bsp beitragen.
der besten freundin meiner schwiemu gehören auch einige wiesen. dort wurden dann in der nähe windkraftanlagen gebaut. sie bekommt vom betreiber ne ganze menge schotter dafür, dass die anlagen schatten auf die wiesen werfen. denn auch wenn der rotiert, so bekommen die gräser weniger sonne, und anscheinend wachsen sie dann auch berechnungsfähig weniger.

die zahlungen sind eine ertragsausfallentschädigung.
Re: Strafe zahlen wegen schattenwerfenden Baum?!
Verfasst: Fr 7. Feb 2014, 07:10
von Benutzer 2354 gelöscht
da war die Wiese auch vorher da

die bekommen von den Windanlagenbetreiber sogar richtig viel Kohle. Zu Landwirtschaftlichen und Öffentlichen Grundstücken gelten andere Abstände wie zu bebauten Grundstücken ( wenn ich heute Zeit hab such ich das mal raus )
Re: Strafe zahlen wegen schattenwerfenden Baum?!
Verfasst: Fr 7. Feb 2014, 09:26
von ahora
Gibt es das auch als EU-Gesetz?
Re: Strafe zahlen wegen schattenwerfenden Baum?!
Verfasst: Fr 7. Feb 2014, 13:44
von Benutzer 2354 gelöscht
keine Ahnung

aber davon ganz viel.
