Luna hat geschrieben:Thomas/V. hat geschrieben:
[...] Die vorhandene Nutzfläche ist sicher eine wichtige Ressource. Aber auch die Umgebung (kann ich Wald oder verlassene Grundstücke für mich irgendwie nutzen) und sowas.
Wir wollten ca. 2500 qm Buschland von der Eigentümerin kaufen, welches an unsere Wiese grenzt und sich mit überschaubarem Aufwand (beweiden und Büsche entfernen) wieder in Wiese zurückverwandeln liesse. Sie hat um uns rum "Natur" im 2 stelligen Hektarbereich, also Land, das sich die Natur nach und nach zurückholt. Nein, es ist kein Bauerwartungsland, weil im Naturschutzgebiet nicht gebaut werden darf. Sie zahlt dafür Steuern hat aber keinen Ertrag durch Verpachtung oder Holzverkauf. Wir konnten uns beim Preis nicht einigen (zusammen waren es 2 ha, die uns interessierten) weil sie mehr wollte, als für diesen, ansonsten für sie wirtschaftlich "nutzlosen" Grund, hier üblich ist. Da der Handel nicht zustande kam, wollte sie uns das Land auch nicht mehr verpachten, weil damit ein Vorkaufsrecht einhergeht. Seit dem nutzen wir das Land einfach und in der Zwischenzeit sind die Brombeeren durch Beweidung dezimiert, sonstige Pioniergehölze verbissen und die restlichen Faulbaumbüsche bilden jetzt nur noch Inseln auf dem durch Pflanzenvielfalt wieder mehr an eine Wiese erinnernden Areal.
Die ältere Dame wohnt weit genug weg und hat offensichtlich Besseres zu tun, als nach ihrem Ödland zu schauen. Ich weiss, so geht´s nicht überall, aber das Schlimmste, was passieren kann, ist eine Unterlassungsklage, unberechtigt Land zu nutzen - denke ich mir mal.
Anmerkung: Das erwähnte Stück Land ist während der Vegetationsperiode mit Knotengeflecht eingezäunt.
Hier, bei uns in Brasilien, gibt es das Recht, Land für sich zu beanspruchen und sich als rechtmäßiger Eigentümer eintragen zu lassen, wenn man
1. Brasilianischer Staatsbürger ist.
2. Kein Land- bzw. Immobilienbesitz hat.
3. das Land mindestens 5 Jahre, ohne Unterbrechung und ohne Einspruch des bis dahin rechtmässigen
Besitzers genutzt hat.
Die so übertragbare Fläche kann nicht grösser als 50 ha sein.
Also, ihr Landlosen, beantragt die Brasilianische Staatsbürgerschaft, begebt euch auf die Suche nach einem ungenutzten Stück landwirtschaftlicher Fläche, nutzt es 5 Jahre und schon seid ihr Landbesitzer.......:-)
Schöne Grüsse aus Brasil
Michael
Alles, was ist, ist gut, weil es ist.