Heute schon gelacht?

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Melusine

Re: Heute schon gelacht?

#1781

Beitrag von Melusine » Mo 10. Feb 2014, 13:09

:lol: :daumen:

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Re: Heute schon gelacht?

#1782

Beitrag von Melusine » Mo 10. Feb 2014, 16:56


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Re: Heute schon gelacht?

#1783

Beitrag von ahora » Mo 10. Feb 2014, 18:37

köstlich :lol:

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Re: Heute schon gelacht?

#1784

Beitrag von Tanja » Mo 10. Feb 2014, 18:47

sehr schön... :grinblum:
Tanja

:blah:

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Little Joe
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Re: Heute schon gelacht?

#1785

Beitrag von Little Joe » Do 13. Feb 2014, 14:23

https://fbcdn-sphotos-a-a.akamaihd.net/ ... 1828_n.jpg


Aus dem Album: Handy-Uploads
Von Ina Smith
Erstaunlich, dass Menschen, die alles besser wissen, nie etwas besser machen.

Melusine

Re: Heute schon gelacht?

#1786

Beitrag von Melusine » Do 13. Feb 2014, 17:24

:haha: :grr:

Melusine

Re: Heute schon gelacht?

#1787

Beitrag von Melusine » Fr 14. Feb 2014, 13:02

Zitat aus dem Juraforum.
Der Urteilspruch im Reimform-Zufall oder Glück?
Trotzdem unterhaltsam zu lesen mit einer Prise Humor....
Zitat:
Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.


2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.


3. Streitwert: 7.000,00 €


Tatbestand
1Der Streit entstand, weil der Beklagte im Rechtsstreit(ArbG Detmold 1 Ca 1129/06) vorzutragen wagte, was nun der Klägerin sehr missfällt. Sie fordert deshalb Schmerzensgeld. Dass der Beklagte schweigen soll verlangt sie ferner voller Groll.


2Was ist der Grund für ihre Klage? Nun, der Beklagte hat in ...... einst einen Spielbetrieb besessen. Die Klägerin ihrerseits indessen erhielt - als Aufsicht eingesetzt - für diese Tätigkeit zuletzt als Stundenlohn, wie man das kennt nur sieben Euro und 11 Cent.


3Oft kamen dorthin manche Kunden erst in den späten Abendstunden, um sich - vielleicht vom Tagesstress beim Spielen auszuruh’n. Indes behauptet nunmehr der Beklagte, dass es die Klägerin dann wagte, so neben ihren Aufsichtspflichten noch andere Dinge zu verrichten:


4so habe sie sich nicht geniert und auf dem Hocker masturbiert. Was dabei auf den Hocker troff befände sich im Hockerstoff. Die Spielbar sei aus diesem Grunde als „Russenpuff“ in aller Munde. Er habe zwar nun dies Geschehen nicht selbst vor Ort mitangesehen.


5Doch hätten Zeugen ihm beschrieben, was dort die Klägerin getrieben. Er kündigte aufgrund der Kunde der Klägerin aus andrem Grunde, um - dies ließ er jedoch betonen - den Ruf der Klägerin zu schonen. Die Klägerin klagte dann sogleich. (ArbG Detmold 1 Ca 1129/06). Man einigte sich im Vergleich - hier mag man die Parteien loben - denn der Vertrag ward aufgehoben und - um die Sache abzurunden - die Klägerin noch abgefunden.


6Der Klägerin reichte dies nicht hin, denn ihr steht noch nach Mehr der Sinn. Sie habe nie vor all den Zockern sich selbst befriedigt auf den Hockern. Der Pein, die man ihr zugefügt, der werde nur durch Geld genügt. Die Lügen - für sie nicht zu fassen - muss der Beklagte unterlassen.


7Die Klägerin beantragt,


81. den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 3.000,00 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 31.03.2007 zu zahlen;


92. den Beklagten zu verurteilen, es zu unterlassen, zu behaupten, dass die Klägerin mehrfach sexuelle Handlungen nach Dienstschluss in der Diensthalle der Fa. ... GmbH vorgenommen habe;


103. dem Beklagten anzudrohen, dass für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000,00 EUR oder eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten gegen ihn festgesetzt wird.


11Der Beklagte beantragt,


12die Klage abzuweisen.


13Er meint, es fehle dieser Klage der Grund, dies stehe außer Frage. Er habe nichts etwa „erdichtet“ nein, nur in dem Prozess (ArbG Detmold 1 Ca 1129/06) berichtet - und so die Kündigung begründet - was vorher Zeugen ihm verkündet und diesen habe er geglaubt. Dies sei ihm doch wohl noch erlaubt. Was nun die Klägerin bestreitet, das habe er auch nie verbreitet. Er habe doch nur im Prozess berichtet wie gehört. Indes: er könne schließlich nach Belieben was dort die Klägerin getrieben beweisen: erstens durch die Zeugen; die würden sicher nichts verschweigen Und zweitens durch den Stoffbezug des Hockers, die die Klägerin trug. Er reichte ihn - den gut verpackten - bereits zu den Verfahrensakten (ArbG 1 Ca 1129/06 Pl. Hülle Bl. 30), auf dass nunmehr die Analyse der Klägerin Tun exakt bewiese.


14Was die Parteien noch so sagen ist in der Akte nachzuschlagen.


zum Seitenanfang
Entscheidungsgründe
15Die Klage - wie die Kammer findet - ist vollumfänglich unbegründet.


1.


16Auch wenn’s der Klägerin missfällt: es gibt für sie kein Schmerzensgeld; denn der Beklagte durfte hier sich äußern, wie er’s tat. Dafür gilt dies hier nur in den Verfahren - sonst darf er auch nichts offenbaren.


17Er hat - um auf den Punkt zu kommen - insoweit etwas wahrgenommen, was der, der die Gesetze kennt „berechtigtes Interesse“ nennt. (vgl. § 193 StGB.) Zwar könnte man zu Recht hier fragen:


18darf man denn einfach etwas sagen, wenn man es nur von anderen hört und dies wen es betrifft empört? Besteht nicht wenigstens die Pflicht, dass man sich informiert und nicht leichtfertig irgendwas verbreitet, was anderen Verdruss bereitet?


19Dass der Beklagte so ganz „locker“ erfand das Treiben auf dem Hocker, er also nicht aus Zeugenmunde erfuhr die „sexuelle Kunde“, hat selbst die Klägerin nicht erklärt. So war es ihm auch nicht verwehrt die Kunde für sich selbst zu nützen, hierauf die Kündigung zu stützen. Die Klägerin hat nämlich nicht bestritten, dass hier ein Bericht der Zeugen stattfand, der Beklagte nur wiedergibt, was man ihm sagte. Auch dafür, dass die beiden Zeugen persönlich vielleicht dazu neigen bewusst die Unwahrheit zu sagen ward im Prozess nicht vorgetragen. So musste der Beklagte nicht misstrauen ihrem Tatbericht um selbst der Sache nachzugehen was in der Spielbar so geschehen. Nur wenn sein Ziel war zu verletzen, die Klägerin herabzusetzen, sie zu verleumden, zu entehren war ihm dies deutlich zu verwehren. Kurz: es kommt letztlich darauf an, ob’s der Beklagte selbst ersann, er also gleichsam phantasierte, wie sich die Klägerin gerierte.


20Und deshalb bleibt auch unergründet, was sich im Hockerstoff befindet und ob die Zeugen sah’n und hörten, was dem Beklagten sie erklärten. Nein, der Beklagte muss mitnichten ein hohes Schmerzensgeld entrichten.


2.


21Auch unbegründet - ohne Frage - ist hier die Unterlassungsklage. Die Klägerin hat nicht vorgetragen, dass der Beklagte sozusagen nun coram publico beschrieben was auf dem Hocker sie getrieben. Nur im Prozess hat er erklärt, was jetzt die Klägerin empört. Das durfte er - wie dargestellt, womit natürlich das entfällt, was letztlich Grund der Klage war:


22die zu befürchtende Gefahr, dass der Beklagte überall herumerzählt den „Hockerfall“, bestrebt ist, unter allen Leuten was man ihm zutrug zu verbreiten.


23Die Kosten, dies bleibt noch zu sagen; sind von der Klägerin zu tragen. (vgl. § 91 ZPO)


24Der Streitwert war nach den Gesetzen (vgl. §§ 61 Abs. 1 ArbGG, 3 ZPO, 23 Abs. 3 RVG) - wie hier geschehen - festzusetzen.



25Hempel

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Re: Heute schon gelacht?

#1788

Beitrag von Reisende » Fr 14. Feb 2014, 14:17

:mrgreen:
ein poetischer richter... gefällt mir.
da ich laktose und gluten hervorragend vertrage, leiste ich mir als ausgleich dafür einige intoleranzen im zwischenmenschlichen bereich.

Melusine

Re: Heute schon gelacht?

#1789

Beitrag von Melusine » Sa 15. Feb 2014, 08:28

http://www.youtube.com/watch?v=tnJCFVUhghU#t=416
Der Film die Lady und der Tod....
als Krankenschwester kann ich das so nachvollziehen.....

Manfred

Re: Heute schon gelacht?

#1790

Beitrag von Manfred » Di 18. Feb 2014, 15:36

Ein Feuerwehrmann repariert sein Fahrzeug im Hof, da kommt ein kleines

Mädchen vorbeigefahren, in einem roten Spielzeugauto, rechts eine kleine Leiter angebunden, links ein ordentlich zusammengerollter Gartenschlauch an der Seite.
Das Mädchen trägt einen Feuerwehrhelm.
Der Wagen wird gezogen von einem Hund und einem Kater.

Der Feuerwehrmann geht zu ihr und schaut sich den Wagen genauer an.
"Das ist aber ein schönes Feuerwehrauto" sagt er voll Bewunderung.

"Danke schön!" antwortet das Mädchen. Der Feuerwehrmann schaut noch genauer hin.
Das Mädchen hat die Schnur vom Wagen um die Brust des Hundes und die Hoden des Katers gebunden.

"Kleine Kollegin", sagt der Feuerwehrmann. "Ich will dir ja keine Vorschriften machen, aber ich glaube, wenn du die Schnur um die Brust des Katers bindest, würde dein Auto noch schneller fahren."

Das Mädchen denkt gründlich darüber nach und meint dann:
"Ich glaube, da hast du recht - aber dann hätte ich keine Sirene mehr.

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