Nachbar und Mitsprache beim Zaun?

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Renysol
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Nachbar und Mitsprache beim Zaun?

#1

Beitrag von Renysol » Fr 29. Mai 2020, 13:48

Hallo,

der Nachbar begehrt einen neuen Zaun. Er habe den zur anderen Seite seines Grundstücks gebaut, und für die Seite zu mir sei ich damit zuständig. Der vorhandene Zaun ist allerdings ziemlich beschädigt und lückenhaft.

Ich hatte kurz die Idee, einen Zaun selbst herzustellen, aus geflochtenen Ästen, die ich in großen Mengen habe.

Das Grundstück des Nachbarn ist eher sehr ordentlich und aufgeräumt, kurzer Rasen usw. Ich vermute, ohne jedoch gefragt zu haben, dass er Einwände geltend machen wird, wenn ich einen doch recht rustikalen Zaun aus Ästen flechte.

Um mich vorzubereiten frage ich daher hier, ob es dafür irgendwelche Regelungen gibt und ob Nachbarn bei sowas eine Mitsprache haben.

Danke
Renysol

woidler
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Re: Nachbar und Mitsprache beim Zaun?

#2

Beitrag von woidler » Fr 29. Mai 2020, 14:27

hallo Renysol,

jetzt kenn ich nur die bayrischen Nachbarschaftregeln und auf Grund dessen besteht zumindest in Bayern im allgemeinen keine Verpflichtung
einen Zaun an seiner eigenen Grundstücksgrenze zu errichten. Das "Zaunrecht" ist nicht im BGB geregelt, sondern Landesrecht. Da gibt es die sogenannten Ausführungsgesetze zum BGB .

In den Landesbauordnungen finden sich dann eventuell Regelung zur gestaltung Art usw. von Zäunen .

Es kann allerdings noch auf gemeindlciher Ebene in Bebauuungsplänen Regelungen zum Zaunbau geben, eventuell auch zur Verpflichtung zur Herstellung von Zäunen . Ganz selten könten in Siedlungen noch irgendwelche öffentliche Verträge aus der Zeit der Herstellung der Siedlung sein, theoretisch denkbar wären auch noch im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeiten , aus denen sich die Zaunbaupflicht zugunsten des Nachbargrundstücks ergibt.

Ich würde als erstes mal bei der Gemeinde fragen, ob es irgendwelches Gemeindrecht zur Zaunbauverpflichtung für Dein Grundstück gibt.

Wenn die Gemeinde das verneint, soll Dir doch der Nachbar die gesetzliche Anspruchsgrundlage zeigen , für das was er will.

Du kannst ja schlecht beweisen , daß es sowas nicht gibt.


woidler

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emil17
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Re: Nachbar und Mitsprache beim Zaun?

#3

Beitrag von emil17 » Fr 29. Mai 2020, 17:38

Meines Wissens gibts solche einseitigen Grenzpflichten vor allem in steilen Weinbergen, wo der Unterlieger für die Grenzmauer oberhalb zuständig ist. Dies aus der Logik heraus, dass der untere sie sieht und sie ihm in den Weinberg fällt, wenn sie schlecht ist, und man sie nur von unten her instand halten kann.
Üblicherweise ist es so geregelt, dass bei Grenzbauten wie Mauern und Zäunen vermutet wird, dass sie beiden Anliegern zur Hälfte gehören und beide unterhaltspflichtig sind. D.h. wer etwas anderes behauptet, muss das beweisen.
Falls du mal beim Bauamt vorbeikommst, die müssten das eigentlich auch wissen (oder wissen, welche Amtsstelle zuständig ist und wo man das Antragsformular zur Erteilung einer Auskunft bezüglich nachbarschaftsrechtlicher Zaunbaupflicht bekommen kann).

Wenn du keine Lust hast, an dem Ding herumzuflicken, kannst ihm ja auch sagen, dass dir der bestehende Zaun noch genügt und dass du das entscheiden kannst, weil ja du zuständig bist.
Den Begriff zuständig sein für kenn ich noch vom Bund, Dort bedeutet es, du hast zwar nix zu sagen, dich aber so zu kümmern, wie der Spiess es haben will. (Arschkarte)
Falls du den Zaun selber machen willst: Es lohnt sich nicht, gegen einen ordentlichen Nachbarn einen schludrigen Zaun zu bauen, weil der die Sache nicht so betrachten kann wie du. Nimm lieber einen verzinkten Stabmattenzaun mit einbetonierten Pfosten, alles gerade und im Winkel, und lass das Ding zuwachsen. Und teile ihm mit, dass, wenn du das Teil bezahlst, es dann auch von Dir unterhalten wird, und er nicht wegen jeder Zaunwinde, der es dort gefällt, bei Dir vorstellig werden muss.
An so einem Ding kann man gut Weinreben oder ähnliches ziehen und hat dann was davon.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.

sybille
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Re: Nachbar und Mitsprache beim Zaun?

#4

Beitrag von sybille » Fr 29. Mai 2020, 17:41

Hallo Renysol,
so wie woidler es schreibt kenne ich das auch.
Frag doch einfach mal beim Bauamt nach ob Du diesen Zaun überhaupt setzen muss und welche Vorgaben es dann gäbe.
Hühner sind Menschen wie Du und ich, nur das sie zur Hausordnung Hackordnung sagen.

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Renysol
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Re: Nachbar und Mitsprache beim Zaun?

#5

Beitrag von Renysol » Fr 29. Mai 2020, 20:38

Dank an alle.

Ich werde mal die Behörde fragen. Verzinktes Metall mit einbetonierten Pfosten ist wahrscheinlich die konfliktloseste Lösung.

Aber das Zuwachsenlassen ist nicht zielführend. Der jetzige Maschendrahtzaun ist ja zugewachsen und der Nachbar grämt sich, weil Pflanzenausläufer zu ihm rüberwachsen.

Wahrscheinlich am besten verzinktes Metall und einen Meter breit von meiner Seite regelmäßig gefräst mit dem Einachser, so dass da gar nichts wachsen kann. Wie früher bei der Ostzone.

Das ginge natürlich auch mit einem geflochtenen Zaun aus Weidenästen, Aber der sieht nicht modern aus. Und da frage ich mich, ob das der Nachbar bemängeln könnte.

Achso, noch was, entlang des jetzigen Zauns sind Gewächse gewachsen in den letzten Jahren: Weiden, Nadelhölzer, Birken und vieles mehr, 3-4 Meter hoch und bis zu oberschenkeldick. Wenn ich jetzt den Zaun neu mache, muss ich dass alles plattmachen. Absägen ist aber nur zwischen Oktober und Februar erlaubt. Gibt es da bei Baumaßnahmen wie Einziehen eines neuen Zauns Ausnahmen, oder darf ich seinem Begehren zur Zeit überhaupt nicht nachkommen, wegen den Vorschriften zur Baumfällung?

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Taraxacum
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Re: Nachbar und Mitsprache beim Zaun?

#6

Beitrag von Taraxacum » Fr 29. Mai 2020, 21:14

Das mit der Rodung der Gehölze ist in der jeweiligen Baumschutzsatzung geregelt. Bei uns (Sachsen Anhalt) darf nur bis 28.02 und ab 1.10 eines Jahres gerodet und gefällt werden. Ab welchem Maß du eine Genehmigung brauchst, steht auch in der Satzung. Einfach absägen ist nicht. Mit Pech wird die Genehmigung versagt und die Bäume müssen bleiben. Mit einer gültigen Baugenehmigung muss einem Fällantrag stattgegeben werden, du wirst aber dann zu Ersatzpflanzungen verpflichtet. Für einen Zaun brauchst du aber keine Baugenehmigung. Alles nicht ganz einfach. :aeh:

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Re: Nachbar und Mitsprache beim Zaun?

#7

Beitrag von woidler » Sa 30. Mai 2020, 00:11

Bei den Bäumen im Bereich der Grenze würde ich prüfen, ob der Nachbar erstmal einen Anspruch darauf hat, daß die Bäume nicht zu hoch sind, und ob dieser Ansprüch nicht bereits verjährt ist. In Bayern sind das wohl 5 Jahre , nachdem die Bäume höher als 2 Meter waren.

Ansonsten würde ich die Bäume auf zu lässige Höhe (in Bayer 2 m) zurückschneiden oder wenn rechtlich möglich ungekappt stehenlassen und von Baum zu Baum einen Maschendrahtzaun , eventuell Forst/Weidegeflecht ziehen und an den Stämmen befestigen.

Für den Baum sind ein paar Krampen ( U-Nägel) wohl angenehmer , als ganz gefällt zu werden.


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Re: Nachbar und Mitsprache beim Zaun?

#8

Beitrag von Rati » Sa 30. Mai 2020, 08:49

Renysol hat geschrieben:
Fr 29. Mai 2020, 20:38
...Das ginge natürlich auch mit einem geflochtenen Zaun aus Weidenästen, Aber der sieht nicht modern aus. Und da frage ich mich, ob das der Nachbar bemängeln könnte...
ich bin mir sicher das auch ein geflochtener Weidenzaun rechtlich alle Bedingungen erfüllen kann, aber wenn es dem Nachbarn nicht gefällt wird er andere Wege versuchen um seinen Frust an dir abzuladen.
Ein weiteres Problem könnte kommen falls dein Flechtwerk anwächst.
Es wäre interessant wie ein Gericht das entscheidet, lebendiger Zaun oder Gewächs.

Schade wenn solche Sachen passieren, ich weis ja nicht wie euer Verhältniss vorher war, aber solche Kleinstreiterein können viel versauen und selbst wenn du seinem Willen nachgiebst und einen tollen modernen zaun setzt könnte essein das du damit seine Lust noch mehr Unliebsamkeiten zu finden geweckt hast.

Ich hoffe ihr findet ne gute Lösung. :)

Grüße Rati
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Re: Nachbar und Mitsprache beim Zaun?

#9

Beitrag von Eule » Sa 30. Mai 2020, 09:33

da kann ich Rati nur zustimmen: Vorsicht bei "superkorrekten" Nachbarn! Ein zu weites Entgegenkommen kann bei ihnen Lust auf mehr wecken. Das vor Ort baurechtlich minimal Erforderliche würde ich tun, und in Hessen ist es wohl üblich, sich die Kosten eines gemeinsamen Grenzzaunes zu teilen (§17 HNRG). Die Regelung, dass du den Zaun bauen musst, weil er den auf der anderen Seite gebaut hat, gilt nicht in Hessen, wenn Du das hier https://www.nachbarrecht.com/thema/gart ... edung.html liest.

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Re: Nachbar und Mitsprache beim Zaun?

#10

Beitrag von Claudia » Sa 30. Mai 2020, 10:50

Gibt es überhaupt eine Pflicht, zwischen Grundstücken einen Zaun zu bauen? Man könnte den alten, maroden Zaun abbauen und nichts machen. Wobei ich hier bei mir froh bin, dass eine Abtrennung vorhanden ist, ich hätte hier ständig die Nachbarskinder in meinem Garten, die haben leider den Unterschied von MEIN und DEIN nicht gelernt. Allerdings hatte ich hier das Glück, dass die Zäune der Nachbarn schon vor mir hier waren und ich deswegen auch nicht für die Sanierung zuständig bin.

Gruß Claudia

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