Darf ich das ?

Omni
Beiträge: 151
Registriert: So 2. Dez 2012, 11:35
Familienstand: glücklich verheiratet
Wohnort: Kreis Recklinghausen (Bei Dortmund/NRW)

Re: Darf ich das ?

#11

Beitrag von Omni » Di 3. Feb 2015, 09:09

Für mobile Ställe brauchst Du keine Baugenehmigung, aber ob die permanent dort stehen bleiben dürfen, steht auf einem anderen Blatt.
Klar, wenn sich keiner beschwert ist das Thema gegessen, meine Erfahrung sagt mir aber es gibt immer überall jemanden, der Dir den Kompost unter den Fingernägeln nicht gönnt.

unkrautaufesserin
Beiträge: 729
Registriert: Di 10. Jul 2012, 15:27
Familienstand: glücklich verheiratet
Wohnort: In der Mitte

Re: Darf ich das ?

#12

Beitrag von unkrautaufesserin » Di 3. Feb 2015, 15:04

Nur noch mal zur Rückfrage: Du wohnst auch auf dem Grundstück? Dann sollte das wirklich kein Problem sein.
Wenn es allerdings unbewohntes Außengelände ist, könnte es Probleme geben.

Liebe Grüße, M

Benutzer 2354 gelöscht

Re: Darf ich das ?

#13

Beitrag von Benutzer 2354 gelöscht » Di 3. Feb 2015, 20:12

wenn ich das richtig verstanden habe , möchte die auf Dauer im Bauwagen leben.Hier direkt neben dem Haus ist kein Platz. Platz habe ich nur ca 3 km weiter, das macht es ja so kompliziert. Bäume und Sträucher zum Bauwagen dahinter fahren gibt es auch nicht in ausreichender Höhe. Und meine Frau ist da auch nicht so :hmm: sagen wir mal unternehmenslustig.

Salmandra
Förderer 2019
Förderer 2019
Beiträge: 255
Registriert: Sa 10. Jan 2015, 22:10

Re: Darf ich das ?

#14

Beitrag von Salmandra » So 8. Feb 2015, 22:19

offiziell geht das nur, wenn Sanitäre Anlagen vorhanden sind.
Meine Freundin hat so auf dem Gelände eines Bauernhofes gewohnt, es aber als Wochenendaufenthalte getarnt.

Benutzeravatar
emil17
Beiträge: 10831
Registriert: Di 21. Sep 2010, 08:07
Wohnort: In der Schweiz da, wo die Berge am höchsten sind

Re: Darf ich das ?

#15

Beitrag von emil17 » Mo 9. Feb 2015, 08:48

Schau doch mal nach, wie das Flurstück gewidmet ist.
Für jede Widmung gibt es ein öffentlich einsehbares Reglement, wo genau drinsteht, was zulässig ist und was nicht.
Generell ist es so, dass alles zulässig ist, was dem Zweck der Zone dient. Alles andere ist zonenfremd und hat bestenfalls Bestandesschutz. Im Landwirtschaftsbereich muss also nichts toleriert werden, was nicht der Erwerbslandwirtschaft dient und nicht zu den natürlichen Bestandteilen des Flurstücks gehört.

Bei uns sind Fahrnisbauten, Wohnwagen und dergleichen im Aussenbereich nach einigen Monaten zu entfernen. Das wird einigermassen kontrolliert, denn sonst entstehen Budenstädte um fest installierte Wohnwagen herum zu Ferienzwecken.
Entfernen, fünf Meter verschieben reicht nicht. Wenn du zwei aneinandergrenzende Flurstücke hast, könnte es sein, dass es reicht, vom einen aufs andere zu gehen. Wenn die Behörden aber das Ding weghaben wollen, haben die schon Mittel, Dir die Sache lästig zu machen.
Üblicherweise kriegt dann der Besitzer, wenn er im Dorf bekannt ist, von einem Mitglied der Gemeindebehörde einen Anruf mit der Bitte, das Ding wegzustellen, ansonsten müssten sie offiziell verfügen. Das würde ich dann tun.
Es dürfte also wesentlich einfacher sein, wenn dieser Bauwagen beim Haus steht. Vorher würde ich aber überprüfen, ob diese Dame nett ist. Vielleicht hat sie noch 5 dauerkläffende Kleinhunde, die haste dann auch.

Ansonsten gilt, wo kein Kläger ... Die Behörde MUSS tätig werden, nachdem sie es erfahren hat. Ob dich einer verschuftet hat oder nicht, wirst du nie herausfinden.
Erfahrungsgemäss bleibt aber sowas selten lange unentdeckt. In Städten hat man eher die Chance als auf dem platten Land, wo alles, was nicht so ist wie es immer schon war, Ereignischarakter hat.

Mach also mit der Frau ab, dass sie weiterziehen muss, wenn du nicht mehr willst oder wenn eine Behörde das verlangt. Die Behörden halten sich nämlich der Bequemlichkeit halber bei solchen Dingen immer an den Grundbesitzer.

Es gibt auch noch die Möglichkeit, den offiziellen Weg zu gehen und einfach mal zu fragen. Oft gibt das erstaunliche Lösungen, z.B. den Hinweis auf eine derzeit nicht genutzte, aber als Campingplatz gewidmete Fläche. Die Behörden sind nicht a priori ein Feind.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.

Benutzeravatar
jow
Beiträge: 55
Registriert: Fr 13. Aug 2010, 15:09
Familienstand: Single
Wohnort: an der elbe, relativ weit stromabwärts

Re: Darf ich das ?

#16

Beitrag von jow » Mo 9. Feb 2015, 10:38

als langjähriger bauwagenbewohner kann ich dem, was emil schreibt, nur beipflichten. ich hätte geschrieben wo kein kläger da kein richter. selbst gesetze/regelungen werden oft "nicht beachtet", wenn alle beteiligten kein problem haben (z.b. in kleineren dorfgemeinschaften). aber sobald es den druck von aussen gibt müssen die auch durchgesetzt werden. ich kenne das z.b. von einem bauwagenplatz auf dem dorf den alle ok fanden, weil die leute auch immer geholfen haben wo nötig und einen guten draht ins dorf hatten. kaum gab es streit unter nachbarn gabs nen brief vom amt an den besitzer des platzes, der jetzt im streit mit jemanden anders war, das der platz weg müsse, ich glaube weil im aussenbereich liegend. von wem der tipp kam kann man sich ausrechnen.
deine fläche klingt nach aussenbereich. da ist nen bauwagen, dauerhaft bewohnt, ein no go. wenn ne nur ne baubude ist wo du gartengeräte o.ä. lagerst kümmert das meist keinen.
ne zeitlang gab es im wendland auch viele menschen die mit wagen bei bauernhöfen standen. lange kein problem bis dann irgendwann es eine regelrechte welle von verboten und kontrollen gab.
coole sache wenn du ihr das ermöglichen willst, aber wenn dann möglichst unauffällig. oder es gibt wirklich so widmungen wie emil aufzählt, aber die sind wohl selten. kreativ sein und spielräume ausloten ist auch nen guter rat, aber vom gesetz her ist es meist ein ein no go, selbst wenn es dein eigenr grund ist.
was aber nicht heisst das es nicht genug leute gibt die so leben irgendwo in der grauzone der stellmöglichkeiten. :grinblum:

Benutzer 2354 gelöscht

Re: Darf ich das ?

#17

Beitrag von Benutzer 2354 gelöscht » Do 18. Jun 2015, 08:53

die gute Dame hat einen Stellplatz gefunden, leider hat sie sich nicht mehr gemeldet . Ich hätte mir den Platz gerne angeschaut .

WernervonCroy
Beiträge: 551
Registriert: Sa 12. Nov 2011, 19:37
Familienstand: ledig
Wohnort: Thundorf

Re: Darf ich das ?

#18

Beitrag von WernervonCroy » Do 18. Jun 2015, 13:37

Ist auch eine Frage der Definition.
Ich habe seit kurzem ebenfalls zwei Wohnwägen im Aussenbereich stehen, als Wetterschutzhütte, falls jemand sich stören würde......
Lebe dein Leben.
Meine Kleinanzeigen bei Ebay http://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-best ... Id=4471126

Benutzer 2354 gelöscht

Re: Darf ich das ?

#19

Beitrag von Benutzer 2354 gelöscht » Do 18. Jun 2015, 14:36

als Wetterschutzhütte für 12 Monate auf Dauer bewohnt ? Wird wohl nicht klappen :hmm:

centauri

Re: Darf ich das ?

#20

Beitrag von centauri » Do 18. Jun 2015, 14:39

Kommt eben aufs wetter an. :)
Wenns zB. regnet?
Und dann noch mit Sonnenallergie. :)
Ich hab sogar eine Windphobie :haha:

Antworten

Zurück zu „Gebäude, Zäune etc.“