Gartenhütte auf landwirtschaftlichem Nutzgrund?

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geizhals
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Gartenhütte auf landwirtschaftlichem Nutzgrund?

#1

Beitrag von geizhals » Mo 24. Feb 2014, 12:23

Wahrscheinlich hab ich diese Frage hier schon mal gestellt, finde sie aber auf die Schnelle nicht mehr.

Deshalb meine Frage nocheinmal: Darf ich auf einem landwirtschaftlichen Nutzgrund eine Hütte OHNE Fundament aufstellen? Eventuell wenn ich´s als Geräteschuppen deklariere? Oder ein Gewächshaus? Die Hütte wäre 4 x 3 m.

lg geizhals

rinswind275
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Re: Gartenhütte auf landwirtschaftlichem Nutzgrund?

#2

Beitrag von rinswind275 » Mo 24. Feb 2014, 13:34

soweit ich weiß sollte das noch im rahmen sein,allerdings kannst du auch einmal auf deinem zuständigen bauamt nachfragen,denn ich meine mich dunkel daran zu erinnern das das bundeslandabhängig ist.kann ich aber wiegesagt nicht genau sagen.
von daher lieber den beamtenschlaf stören und da mal nachhacken.
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kraut_ruebe
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Re: Gartenhütte auf landwirtschaftlichem Nutzgrund?

#3

Beitrag von kraut_ruebe » Mo 24. Feb 2014, 13:52

4 x 3 könnte gehen, die grenze für die baubewilligung in OÖ liegt bei 15 qm, zumindest les ich das hier so raus:

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10000411

altes thema: http://www.selbstvers.org/forum/viewtop ... d&start=10
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Re: Gartenhütte auf landwirtschaftlichem Nutzgrund?

#4

Beitrag von woidler » Mo 24. Feb 2014, 21:12

auf landwirtschaftlichen Grundstücken dürfen nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes nur privilegierte Vorhaben von Landwirten errichtet werden.
Genehmigungsfreiheit/Pflicht ergibt sich dann aus den Landes-Baugesetzen. Eventuelle Ausnahmen : Bebauungs oder Flächennutzungspläne.

Das Aufwecken des Baubeamten würde ich mir sparen . Lieber irgendwelcheSträucher ; Bäume erstmal pflanzen, gibts irgendwelche Landschaftselemente, wo man was verstecken könnte ? hast Du vielleicht eine BG-Nummer bei der zuständigen (fürheren landwirtschaftlichen ) Berufsgenossenschaft ??

da woidler

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Re: Gartenhütte auf landwirtschaftlichem Nutzgrund?

#5

Beitrag von kraut_ruebe » Mo 24. Feb 2014, 21:38

bei uns gibts keine privilegierten. LN ist hier LN, ob man bauer ist oder nicht macht keinen unterschied.
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Re: Gartenhütte auf landwirtschaftlichem Nutzgrund?

#6

Beitrag von elisabeth » Mo 24. Feb 2014, 22:40

Weil hier OÖ angesprochen wird .. mein kleiner Grund wird auch landwirtschaftlich genutzt und ist gleichzeitig im Flächenwidmungsplan als Grünland ausgewiesen .. ich dürfte laut Auskunft der Gemeinde NICHTS aufstellen .. weder direkt bei meinem Steinhäuschen und mitten in der Wiese schon gar nicht. Das hat glaub ich weniger damit zu tun, ob ein Fundament errichtet wird, sondern mit der Grundfläche und der Höhe der Hütte … UND dass die bloß nicht in irgendeiner Weise einem Wohnzweck dient. Da – wie ich finde – das hier in OÖ sehr streng gehandhabt wird, würde ich mir nicht trauen, so eine Hütte als Geräteschuppen zu deklarieren, wenn es dann in Wirklichkeit womöglich eine gemütliche Gartenhütte mit Schlaf-, Kochmöglichkeit usw. wird.

Aber es kommt leider schon auch auf die Gemeinde an … ich wollte auch mal etwas Ähnliches errichten und hab, als die totale Ablehnung gekommen ist, dezent auf eine in der Nähe stehende illegal errichtete Hütte hingewiesen und gemeint, dass ich das als ungerecht empfinde, dass die einen dürfen und die andern nicht … mir wurde wortwörtlich gesagt „die Hütte haben wir nicht gesehen“ … natürlich kennt die Hütte jeder, steht ja direkt an der Straße, ebenfalls im Grünland (aber gehört einem Gendarmen ... DAS ist vermutlich der Vorteil). Naja, ich hab aber deshalb nichts weiter unternommen, da ich in weiterer Folge froh sein musste, dass man mir die Sanierung meiner Hütte gerade noch genehmigt hat (da die als „Sternchenbau“ im Flächenwidmungsplan eingetragen, somit nur noch als Bestand zugelassen ist).

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Re: Gartenhütte auf landwirtschaftlichem Nutzgrund?

#7

Beitrag von kraut_ruebe » Di 25. Feb 2014, 08:53

doch, fundamente spielen auf LN eine ebensogrosse rolle wie die grösse bei der deklaration ob etwas ein bauwerk ist oder nicht.

LN, also landwirtschaflticher nutzgrund, ist mit den buchstaben LN gewidmet. das bedeutet: als acker oder wiese vorbestimmt (unabhängig davon was tatsächlich drauf ist). hier gibt es bestimmungen die es erlauben, landwirtschaftliche gebäude (=etwas was dazu gebraucht wird die landwirtschaft landwirtschaftlich zu nutzen) zu errichten, ab einer bestimmten definition mittels antrag. antrag deshalb, weil abstände, brandordnung, orstbild, nachbarrechte etc gewahrt werden müssen. d.h. das grundrecht ein gebäude zu errichten ist gesetzlich mal vordefiniert, ob es dort aber auch tatsächlich wirklich möglich ist wird durch die gegebenheiten vor ort beeinflusst und obliegt deshalb der baubehörde (=bürgermeister).

grünland ist mit den buchstaben GL gewidmet, das bedeutet einfach nur grünland, und das ist es aber auch schon. NUR grünland. auf grünlandgewidmeten flächen ist generell KEINERLEI neubebauung erlaubt, bestehende und zeitgleich bewilligte gebäude dürfen - sofern sie den status 'erhaltenswert' verliehen bekommen - erhalten, restauriert und fallweise auch ausgebaut werden. auf GL ist also von vornherein vordefiniert, dass dort absolut nix neu hingebaut werden darf.

hat nun jemand ne hütte auf GL, dann stand dort entweder schon immer ne hütte und zumindest das fundament war noch aus alter zeit über oder es gibt ne ausnahmegenehmigung durch öffentliches interesse oder ne umwidmung des fleckerls grund auf LN oder die hütte ist illegal. aber wie und warum auch immer - es ist keine hilfe für jemand der auf GL was bauen will.

edit: nicht, dass das jemanden verwirrt: das alles bezieht sich auf österreich, o.a. qm speziell auf oberösterreich.
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Re: Gartenhütte auf landwirtschaftlichem Nutzgrund?

#8

Beitrag von elisabeth » Mi 26. Feb 2014, 21:27

kraut_ruebe hat geschrieben:grünland ist mit den buchstaben GL gewidmet, das bedeutet einfach nur grünland, und das ist es aber auch schon. NUR grünland. auf grünlandgewidmeten flächen ist generell KEINERLEI neubebauung erlaubt, bestehende und zeitgleich bewilligte gebäude dürfen - sofern sie den status 'erhaltenswert' verliehen bekommen - erhalten, restauriert und fallweise auch ausgebaut werden. auf GL ist also von vornherein vordefiniert, dass dort absolut nix neu hingebaut werden darf.

hat nun jemand ne hütte auf GL, dann stand dort entweder schon immer ne hütte und zumindest das fundament war noch aus alter zeit über oder es gibt ne ausnahmegenehmigung durch öffentliches interesse oder ne umwidmung des fleckerls grund auf LN oder die hütte ist illegal. aber wie und warum auch immer - es ist keine hilfe für jemand der auf GL was bauen will.

edit: nicht, dass das jemanden verwirrt: das alles bezieht sich auf österreich, o.a. qm speziell auf oberösterreich.
Das ist allerdings ein bisschen verwirrend bzw. liest es sich so als gäbe es nur entweder oder (LN oder GL) :hmm: . Aufgrund des totalen Bauverbotes habe ich dann wahrscheinlich doch NUR Grünland ... die Wiese ist dennoch lw. genutzt (verpachtet an den Nachbarsbauern), da Heu geerntet wird und auch als der Grund noch meiner Mutter gehörte, musste diese als „Betriebsführerin“ (sie hat dort NIE irgendetwas gemacht – auch nicht gewohnt – sondern die Wiese immer vom Nachbarn mähen lassen) jahrzehntelang Unfallversicherung an die Soz.Vers.d.Bauern zahlen. Wie auch immer, ich will den Thread von „Geizhals“ nicht verwirren … wenn er/sie LN hat, dann stehen die Chancen für eine Baugenehmigung ja anscheinend ganz gut :)

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kraut_ruebe
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Re: Gartenhütte auf landwirtschaftlichem Nutzgrund?

#9

Beitrag von kraut_ruebe » Mi 26. Feb 2014, 22:34

elisabeth hat geschrieben:
Das ist allerdings ein bisschen verwirrend bzw. liest es sich so als gäbe es nur entweder oder (LN oder GL) :hmm:
so ist es auch. jedes grundstück hat eine widmung, und die ist entweder GL oder LN oder wald oder eine der vielen andern widmungen.

auf GL ist zumeist wiese - grüne wiese ;) - weil man ja kaum andres draus machen kann wenn man nichtmal nen stall draufstellen darf und acker nicht vorgesehen ist. heuwiese, obstwiese, wechselweide oder garten, viel mehr kann man damit nicht machen.

ab einer gewissen grösse/einem bestimmten einheitswert an eigentum landwirtschaftlicher art (egal ob wald, LN, GL, wasserflächen oder brachen) ist man automatisch der SVB zugehörig. bewirtschaftet man selbst, bedeutet das krankenversicherung, unfallversicherung und pensionsversicherung als pflicht, gemessen am einheitswert des grundstückes. wenn man zeitgleich einer anderen SV angehört, dann zahlt man doppelt.

verpachtet man die flächen, geht die pflicht der sozialversicherungsbeiträge an den pächter über, denn der erwirtschaftet dann damit sein (neben)einkommen und hat dann die versteuerung jeglicher art zu übernehmen. die UV-pflicht verbleibt zusätzlich beim grundbesitzer, da man davon ausgeht dass man seinen besitz weiterhin ab und zu zu kontrollzwecken und zur grenzsicherung betritt und dabei unfallgefahr besteht.

verpachtet man die flächen an verschiedene pächter und die flächengrösse fällt dann für jeden oder einzelne pächter unter die grenze der pflichtzugehörigkeit, fällt für alle 'zu kleinen', ob eigentümer oder pächter, die KV- und PV-pflicht weg, aber alle sind zur UV verpflichtet.
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