Wieso Mist? Ich wollte damit eins sagen: Mir gefällts. Wenn ich darf - bleibts so. Sollte ich irgendwann verkaufen (was ich mir derzeit nicht vorstellen kann), dann würde ich die Reifen entsorgen, sodass der Nachfolger damit keinen Ärger hat.babayaga hat geschrieben:ja gut - aber was soll die Frage dann?
Wenn du dir heute dessen bewußt bist, dass die Altreifenböschung Mist ist und du sie irgendwann eh zurückbauen musst,
respektive Abschlag auf den Kaufpreis geben musst? Ich mein, was bringt dir das Ganze unterm Strich, gesamtheitlich gesehen?
Genau! Das ist die Frage! Im Schreiben steht, dass die Reifen Abfall sind. Das sind sie aber meiner Meinung nach nicht. Frage: Gibts eine Gesetzesgrundlage die sagt: "In RLP ist die Verwendung von Reifen für sowas nicht gestattet. Reifen sind Abfall." Denn wenn nicht, dann greift ja wohl §3 Absatz 19 und 23 im Bundes-Gesetz zur Kreislaufförderung und legitimiert mich zur Verwendung der Reifen - obs andren gefällt oder nicht.Stefan hat geschrieben:Hier gings ja auch häuptsächlich um die Frage obs erlaubt ist... Meine Meinunmg ist JA, da es durch die Verwendung ja nicht als Abfall sondern als Baustoff anzusehen ist.
citty hat geschrieben:Hi,
Emil hat recht, ich fand 2 alte Reifen auf meinem Grundstueck, das war mir schon zuviel. Ich glaube auch nicht, dass die Autoreifen viel halten wenn erst mal eine Sturzflut kommt, da muesste schon eine richtige Mauer hin - oder die Reifen muessten mit Beton gefuellt und vermauert werden . Es geht ja auch ums Prinzip: wenn die Dir das erlauben, muessen sie es auch anderen erlauben, das geht nicht. Die Reifen muessen weg, verlass Dich drauf. Leih' Dir einen Haenger und bring die ganz schnell weg bevor Du noch eine Ordnungsstrafe zahlen musst und die Nachbarn noch aufgebrachter werden. Auf dem Dorf kann man sich nun mal keine "Feindschaften" leisten.
LG Citty
Das ist wieder subjektiv. Es geht aber um ein objektives, weil per Gesetz geregeltes "Ja" oder "nein". Es geht auch nicht um ein "mir ausnahmsweise erlauben". Klar, dass dann (theoretisch) noch andre kommen (könnten). Warum sollte ich eine Ordnungsstrafe zahlen müssen? Bislang ist doch alles in der Frist - inklusive einer Verlängerung von einer Woche nach Gespräch mit dem Sachbearbeiter.
Schön wärs! Aber es ist Deutschland. Das neben einigen Vorteilen leider auch seinen Schwachsinn mit sich bringt.Stefan hat geschrieben:Meine Meinung ist ja solange er keinen gefärdet sollte er auf seinem Grundstück tun und machen können was er will...
Wo steht das? Steht da auch, dass Reifen nicht anderweitig verwendet werden dürfen und somit nicht als Abfall gelten?emil17 hat geschrieben: Altreifen sind gemäss Abfallverordnung sachgemäss zu entsorgen.
Ja, derzeit scheint es mir so. Ich habe mit dem Sachbearbeiter gesprochen. Er sagt, dass Reifen in seinen Augen Abfall sind. Ich habe gefragt wo das explizit steht und er sagte "Bundesabfallgesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz und Landeskreislaufwirtschaftsgesetz". Da steht aber nix! Sollte mich die Masse an langen Worten einschüchtern?emil17 hat geschrieben: Man hat bei jeder behördlichen Verfügung Recht auf eine Rechtsmittelbelehrung (auf welche Paragraphen welches Gesetzes oder Verordnung stützt sich der Entscheid und wo kann man bis wann Widerspruch einlegen). Die sollte man einfordern. Auf dem Land wird aber oft informell verfügt, so im Stil "mach das weg, sonst müssen wir offiziell tätig werden, und das möchten wir nicht und du nicht".
Das Schreiben kam mit der Überschrift "Vollzug der Abfallgesetze".woidler hat geschrieben:Du schreibts leider nicht, ob der ersten Aufforderung schon eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt war.
Ich werde "aufgefordert, die Abfälle bis zum 1.2. zu entsorgen und uns den Entsorgungsschein vorzulegen. [Edit: jetzt bis 7.2.] Im Weigerungsfall wären wir gezwungen ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Sie einzuleiten. Ebenso würden wir eine kostenpflichtige Beseitigungsverfügung gegen Sie erlassen."
Danke nochmal für den Hinweis mit den Mails. Also Brief. Widerspruch muss da ja wohl möglich sein?! Zumal mir bislang NICHT gezeigt wird, wo Reifen als Abfall aufgeführt werden und geschrieben steht, dass diese nicht anderweitig verwendet werden dürfen. Bislang erscheint es mir als würde einigen Nachbarn und dem Sachbearbeiter meine Sache nicht gefallen. Also 100% subjektives Empfinden ohne klare Gesetzesgrundlage.
Ich hab gesagt, dass die Reifen als "Stützskelett für steile Erddämme" verwendet werden. Was soll ich auch andres sagen? Ich will die Dinger ja nicht lagern. Also baue ich. Im baugenehmigungsfreien Bereich. Oder?woidler hat geschrieben: Es ist auch sinnvoll , gleich zu Beginn Dein Vorhaben oder Deine Absichten darzustellen, Du musst nur aufpassen, daß Du dann keine bauliche Anlage beschreibst , für die Du auch keine Genehmigung hast.
Von sofortigem Vollzug steht da nichts - siehe oben.