Ärger mit der Abfallbehörde

Kelevra
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Re: Ärger mit der Abfallbehörde

#31

Beitrag von Kelevra » Mi 29. Jan 2014, 17:20

babayaga hat geschrieben:ja gut - aber was soll die Frage dann?
Wenn du dir heute dessen bewußt bist, dass die Altreifenböschung Mist ist und du sie irgendwann eh zurückbauen musst,
respektive Abschlag auf den Kaufpreis geben musst? Ich mein, was bringt dir das Ganze unterm Strich, gesamtheitlich gesehen?
Wieso Mist? Ich wollte damit eins sagen: Mir gefällts. Wenn ich darf - bleibts so. Sollte ich irgendwann verkaufen (was ich mir derzeit nicht vorstellen kann), dann würde ich die Reifen entsorgen, sodass der Nachfolger damit keinen Ärger hat.
Stefan hat geschrieben:Hier gings ja auch häuptsächlich um die Frage obs erlaubt ist... Meine Meinunmg ist JA, da es durch die Verwendung ja nicht als Abfall sondern als Baustoff anzusehen ist.
Genau! Das ist die Frage! Im Schreiben steht, dass die Reifen Abfall sind. Das sind sie aber meiner Meinung nach nicht. Frage: Gibts eine Gesetzesgrundlage die sagt: "In RLP ist die Verwendung von Reifen für sowas nicht gestattet. Reifen sind Abfall." Denn wenn nicht, dann greift ja wohl §3 Absatz 19 und 23 im Bundes-Gesetz zur Kreislaufförderung und legitimiert mich zur Verwendung der Reifen - obs andren gefällt oder nicht.
citty hat geschrieben:Hi,
Emil hat recht, ich fand 2 alte Reifen auf meinem Grundstueck, das war mir schon zuviel. Ich glaube auch nicht, dass die Autoreifen viel halten wenn erst mal eine Sturzflut kommt, da muesste schon eine richtige Mauer hin - oder die Reifen muessten mit Beton gefuellt und vermauert werden :eek: . Es geht ja auch ums Prinzip: wenn die Dir das erlauben, muessen sie es auch anderen erlauben, das geht nicht. Die Reifen muessen weg, verlass Dich drauf. Leih' Dir einen Haenger und bring die ganz schnell weg bevor Du noch eine Ordnungsstrafe zahlen musst und die Nachbarn noch aufgebrachter werden. Auf dem Dorf kann man sich nun mal keine "Feindschaften" leisten.
LG Citty


Das ist wieder subjektiv. Es geht aber um ein objektives, weil per Gesetz geregeltes "Ja" oder "nein". Es geht auch nicht um ein "mir ausnahmsweise erlauben". Klar, dass dann (theoretisch) noch andre kommen (könnten). Warum sollte ich eine Ordnungsstrafe zahlen müssen? Bislang ist doch alles in der Frist - inklusive einer Verlängerung von einer Woche nach Gespräch mit dem Sachbearbeiter.
Stefan hat geschrieben:Meine Meinung ist ja solange er keinen gefärdet sollte er auf seinem Grundstück tun und machen können was er will...
Schön wärs! Aber es ist Deutschland. Das neben einigen Vorteilen leider auch seinen Schwachsinn mit sich bringt.
emil17 hat geschrieben: Altreifen sind gemäss Abfallverordnung sachgemäss zu entsorgen.
Wo steht das? Steht da auch, dass Reifen nicht anderweitig verwendet werden dürfen und somit nicht als Abfall gelten?
emil17 hat geschrieben: Man hat bei jeder behördlichen Verfügung Recht auf eine Rechtsmittelbelehrung (auf welche Paragraphen welches Gesetzes oder Verordnung stützt sich der Entscheid und wo kann man bis wann Widerspruch einlegen). Die sollte man einfordern. Auf dem Land wird aber oft informell verfügt, so im Stil "mach das weg, sonst müssen wir offiziell tätig werden, und das möchten wir nicht und du nicht".
Ja, derzeit scheint es mir so. Ich habe mit dem Sachbearbeiter gesprochen. Er sagt, dass Reifen in seinen Augen Abfall sind. Ich habe gefragt wo das explizit steht und er sagte "Bundesabfallgesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz und Landeskreislaufwirtschaftsgesetz". Da steht aber nix! Sollte mich die Masse an langen Worten einschüchtern? :hmm:
woidler hat geschrieben:Du schreibts leider nicht, ob der ersten Aufforderung schon eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt war.
Das Schreiben kam mit der Überschrift "Vollzug der Abfallgesetze".
Ich werde "aufgefordert, die Abfälle bis zum 1.2. zu entsorgen und uns den Entsorgungsschein vorzulegen. [Edit: jetzt bis 7.2.] Im Weigerungsfall wären wir gezwungen ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Sie einzuleiten. Ebenso würden wir eine kostenpflichtige Beseitigungsverfügung gegen Sie erlassen."

Danke nochmal für den Hinweis mit den Mails. Also Brief. Widerspruch muss da ja wohl möglich sein?! Zumal mir bislang NICHT gezeigt wird, wo Reifen als Abfall aufgeführt werden und geschrieben steht, dass diese nicht anderweitig verwendet werden dürfen. Bislang erscheint es mir als würde einigen Nachbarn und dem Sachbearbeiter meine Sache nicht gefallen. Also 100% subjektives Empfinden ohne klare Gesetzesgrundlage.
woidler hat geschrieben: Es ist auch sinnvoll , gleich zu Beginn Dein Vorhaben oder Deine Absichten darzustellen, Du musst nur aufpassen, daß Du dann keine bauliche Anlage beschreibst , für die Du auch keine Genehmigung hast.
Ich hab gesagt, dass die Reifen als "Stützskelett für steile Erddämme" verwendet werden. Was soll ich auch andres sagen? Ich will die Dinger ja nicht lagern. Also baue ich. Im baugenehmigungsfreien Bereich. Oder?
Von sofortigem Vollzug steht da nichts - siehe oben.

:ohoh:
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Re: Ärger mit der Abfallbehörde

#32

Beitrag von 65375 » Mi 29. Jan 2014, 17:51

HILFE! Ich hab fünf Brocken Abfall am Auto hängen! Darf ich damit überhaupt noch fahren?!

Wenn Du schriftlich was absonderst, bring soviele Punkte wie möglich gegen deren Blödsinn oder für Deine Reifenböschung zusammen. Die müssen auf jeden einzelnen Punkt eingehen; damit kannst Du sie weichklopfen.

Hab mal so die Wohngeldstelle (eine sehr wehrhafte, resolute Zicke!) "niedergeknüppelt", indem ich mit unendlich vielen Sparmaßnahmen nachgewiesen habe, wie ich deutlich mehr, als das mir angeblich zum Wohngeldanspruch fehlende Geld ( :dreh: ) einspare. Hab dann selbst gestaunt, wie leicht das war!

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Re: Ärger mit der Abfallbehörde

#33

Beitrag von Kelevra » Mi 29. Jan 2014, 17:53

65375 hat geschrieben:HILFE! Ich hab fünf Brocken Abfall am Auto hängen! Darf ich damit überhaupt noch fahren?!
;)
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Re: Ärger mit der Abfallbehörde

#34

Beitrag von helmuth » Mi 29. Jan 2014, 18:59

Hallo,
In der Abfallverzeichnisverordnung (=Bundesrecht) findet man Altreifen als Abfall klassifiziert. In dem Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes (gültig in RLP) findet man die Höhe des entsprechenden Bußgeldes (hier Ablagerung von mehr als 5 Altreifen außerhalb einer bestimmten Abfallentsorgungsanlage), nämlich 204,52 bis 2556,46 Euro.
Also ich würde es lassen.
Hätte man leicht durch Benutzung einer bekannten Suchmaschine im Internet finden können.
Gruß Helmut

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Re: Ärger mit der Abfallbehörde

#35

Beitrag von Kelevra » Mi 29. Jan 2014, 19:04

Das verwirrt mich dann doch etwas. Denn das ist ja BUNDESgesetz. Ich weiß aber mit Sicherheit, dass die Verwendung von Altreifen in Bayern kein Problem ist. Es scheint also doch irgendwie kein eindeutiges Gesetz zu sein. Kann das Landesgesetz das Bundesgesetz aufheben?
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Re: Ärger mit der Abfallbehörde

#36

Beitrag von emil17 » Mi 29. Jan 2014, 19:33

Bitte: In der Verordnung stehen die Details, welche den Gesetzestext überlasten würden, also z.B. eine Liste der Abfallarten. Damit kann erreicht werden, dass ein Gesetz an neue Situationen engepasst werden kann, ohne dass das ganze Gesetzgebungsverfahren jedesmal durchlaufen werden muss.
Wieso die das verfügen, steht in der Begründung, meist aber nur als Abkürzung.
Kelevra hat geschrieben:Ich weiß aber mit Sicherheit, dass die Verwendung von Altreifen in Bayern kein Problem ist. Es scheint also doch irgendwie kein eindeutiges Gesetz zu sein. Kann das Landesgesetz das Bundesgesetz aufheben?
Wenn du das mit Sicherheit WEISST, dann kannst Du sicher auch den Gesetzes-oder Verordnungstext zitieren, wo das drin steht.
65375 hat geschrieben:HILFE! Ich hab fünf Brocken Abfall am Auto hängen!
Die sind genauso Abfall, wie ein noch nicht gestorbener Mensch eine Leiche ist.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.

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Re: Ärger mit der Abfallbehörde

#37

Beitrag von Kelevra » Mi 29. Jan 2014, 19:37

emil17 hat geschrieben:Bitte: In der Verordnung stehen die Details, welche den Gesetzestext überlasten würden, also z.B. eine Liste der Abfallarten. Damit kann erreicht werden, dass ein Gesetz an neue Situationen engepasst werden kann, ohne dass das ganze Gesetzgebungsverfahren jedesmal durchlaufen werden muss.
Wieso die das verfügen, steht in der Begründung, meist aber nur als Abkürzung.
Das heißt?
Kelevra hat geschrieben:Ich weiß aber mit Sicherheit, dass die Verwendung von Altreifen in Bayern kein Problem ist. Es scheint also doch irgendwie kein eindeutiges Gesetz zu sein. Kann das Landesgesetz das Bundesgesetz aufheben?
emil17 hat geschrieben:Wenn du das mit Sicherheit WEISST, dann kannst Du sicher auch den Gesetzes-oder Verordnungstext zitieren, wo das drin steht.
http://www.abfallratgeber.bayern.de/pub ... reifen.pdf
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Re: Ärger mit der Abfallbehörde

#38

Beitrag von Fred » Do 30. Jan 2014, 05:14

citty hat geschrieben:Hi,

es geht um die Verschandlung der Landschaft. Schandflecke wirken nun mal stoerend. Ich bin ja auch dafuer dass man die Leute machen laesst aber wenn es zu doll wird...

LG Citty
Also mit der Begründung würde ich gerne mal einen Ganz großen Abrißbagger durch die Neubauareale unserer Städte schieben!

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Re: Ärger mit der Abfallbehörde

#39

Beitrag von Fred » Do 30. Jan 2014, 06:12

emil17 hat geschrieben: Beton ist ein absolut inerter Stoff, der sich wie ein Gestein verhält und deshalb problemlos entsorgt werden kann (aber nicht in der nächsten Bachrunse). Das bedeutet nicht, dass man nicht auch damit beispiellos hässliche Dinge machen kann. Aber es ist ein grundlegender Unterschied, ob man Böschungssteine aus dem Baumarkt (die es auch in zeitlos hässlichem Altrosa gibt) oder Altreifen verbaut.
Für die Aussage, daß sich ein Beton absolut inert verhält, würde ich meine Hand nicht in das Feuer legen, solange ich die Zuschläge nicht kenne. Wobei ein Beton sich im Lauf der Zeit in der Natur auflöst.
Ein Autoreifen, bei dem die Atome zu einem großen ganz zusammenhängenden Molekülnetz zusammenvulkanisiert sind, verhält sich in der Natur noch wesentlich inerter. Woran ich mich im Chemieunterricht noch erinnere, ist, daß unter den stärksten Säuren wohl welche gibt, die nur in einem Gummi-Behälter aufbewahrt werden dürfen (Wobei es heute wohl auch spezielle Stähle und ander Kunststoff-Behälter dafür gibt).
Der Hass auf wild enstsorgte Autoreifen ist eben genau wegen diesem total inerten Verhalten so groß, schließlich verschwinden sie nie von alleine. Und deshalb reagieren die Behörden da so empfindlich.
Wobei die inhaltsstoffe der Reifen ja massig in die Umwelt gelangen, durch mechanischen Abrieb beim Fahren. Ergo müssten für sie eigentlich unbedenklichkeits Nachweise geben.
Sieht man sich die Empfehlung an, weshalb Reifen nicht auf Spielplätzen verwendet werden sollen, dann ist das wegen der Allergiegefahr, wenn Kinder zu exzessiven Hautkontakt haben, oder abschlecken. Daß sie dennoch verwendet werden, zeigt daß man diese Gefahr anderseinschätzen kann, und eine Empfehlung ist, der nicht gefolgt werden muss.
Wenn man nüchtern betrachtet, da die PAK-Menge bislang nur für Autoreifen begrenzt ist, nicht für andere Gummiprodukte, sind Gebrauchtreifen sicherer als Gummihandschuhe.

Am Ende wird es wohl auf den Streit drauf hinauslaufen, ob die Reifen Abfall sind oder nicht, eben als Baumaterial angesehen werde. Ich drücke dir die Daumen, daß du das mit dem Sachbearbeiter in einem Gespräch in deinem Sinne klären kannst.

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Re: Ärger mit der Abfallbehörde

#40

Beitrag von Saurier61 » Do 30. Jan 2014, 19:19

Hallöle,

helfen wird dieser Link wohl nicht... aber da sieht man dass man Altreifen durchaus recyceln kann....
http://7jest.com/jest/15777

Lieben Gruß von
Helga
Diplomatie ist... Jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut.....

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