Autake Stromversorgung eines Einfamilienhauses

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emil17
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Re: Autake Stromversorgung eines Einfamilienhauses

#21

Beitrag von emil17 » Do 25. Apr 2024, 07:45

Gibts da Neuigkeiten? Vom Bauamt?
Zur rechtlichen Situation: Wenn das Gebäude im Aussenbereich liegt, muss man auf eigene Kosten erschliessen und die Erschliessung unterhalten. Bewilligungsanspruch für Neuerstellung gibt es nicht. Deshalb ist das Aussenbereich. Gilt für Wasser, Abwasser. Strom und Zufahrt. Dabei ist es unwesentlich, wieviel Steuern man zahlt. Das ist keine unfaire Ungleichbehandlung, denn wer im Aussenbereich wohnt, tut das aus eigenem Entschluss.
Helfen kann auch, zu wissen, wie der Anschluss über das private Werk entstanden ist. Dazu kann einiges auch in den Verkaufsakten zum Haus stehen. Die sollten beim Grundbuchamt (gegen Gebühr) einzusehen sein, auch die der vorherigen Handänderungen.
Wenn das Haus nicht auf dem gleichen Grundstück liegt wie die Fabrik, von der oder über die der Strom bezogen wurde, dann musste das E-Werk damals die Leitung erstellen oder abnehmen und vermutlich müssten dort Akten darüber vorliegen.

Wenn du für die Erschliessung über fremdes Land musst, muss der Eigentümer den Eingriff in der Regel dulden, bei vollem Entschädigungsanspruch für entgangenen Nutzen und, bei landwirtschaftlicher Nutzung, natürlich nicht zur Unzeit. Ob das auch für Projekte ohne öffentliches Interesse im Aussenbereich gilt, kannst du auf dem Amt erfahren.
Ebenso kann man in der Regel an eine Privatleitung anschliessen, muss aber die Erstellungskosten für das gemeinsame Leitungsstück anteilig übernehmen, die der Ersteller finanziert hat.

Falls du Strom autark erzeugen willst, brauchst du eine grosse Pufferbatterie und solltest grosse Verbraucher wenn möglich nicht über Strom betreiben. Da geht ziemlich viel, wenn man sich von alten Gewohnheiten trennt.
Ich würde aber, wenn es nicht absurd teuer ist, im Zweifelsfall immer einen Netzanschluss legen. Du hast dann Versorgungssicherheit.

Für Wassernutzung braucht es eine Konzession von der Gemeinde, auch wenn der Bach über das eigene Grundstück geht. Alte Wasserrechte decken möglicherweise nicht eine Stromerzeugung ab. Der Bestandesschutz deckt nur Unterhalt und Weiterbetrieb bestehender Infrastruktur ab und kann erloschen sein, wenn über einige Zeit keine Nutzung vorhanden war und andere Gründe (Natur- und Gewässerschutz) höher gewichtet werden, d.h. eine Bewilligung für eine neue Anlage unmöglich wäre. Die Rechtssprechung geht dann davon aus, dass der Besitzer durch Nutzungsaufgabe selbst darauf verzichtet habe.
Man sollte den Unterhaltsaufwand für Wasserfassung und dergleichen nicht vernachlässigen. Wenn du nach jedem Gewitter den Zulauf von Ästen und Geschieben freimachen musst und bei sommerlichem oder winterlichem Niedrigwasser oft nichts kommt, lässt die Freude daran bald nach.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.

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Tscharlie
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Re: Autake Stromversorgung eines Einfamilienhauses

#22

Beitrag von Tscharlie » Do 25. Apr 2024, 09:20

Ich weiß (noch) nicht genau wie das heute ist und ob es eine Rolle spielt in welchem Bundesland man lebt.

In Bayern galt 1990: Wasser un Kanalanschluß muss sein, im Außenbereich eventuell mit eigenem Brunnen, der aber regelmäßig kontroliert werden muss und z.B. eine Pflanzenkläranlage, das aber nur wenn die Gemeinde keinen Kanal und/oder kein Wasser bereit stellen kann/will.

Anders beim Stom, den musste man nicht nehmen.

Obs immer noch so ist? Wir werden sehen, die PV Anlage liegt nun auf dem Dach und der Akku steht schon im Keller, wenn die Inselanlage zuverlässig läuft, werde ich den Srom abmelden.


Warum ich keine Angst habe: 1990 hatten wir eine PV Anlage mit 0,5 KW! Jetzt haben wir 4,5 KW und die Zellen sind bei schlechten Lichtverhältnissen zigfach besser als die Zellen von 1990.
Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht für jedermanns Gier. M.Gandhi

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