Kleiner schattiger Waldteich - Fischwahl, Anzahl, ...

Teichwirtschaft und Aquakultur
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kraut_ruebe
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Re: Kleiner schattiger Waldteich - Fischwahl, Anzahl, ...

#21

Beitrag von kraut_ruebe » Fr 3. Jan 2014, 09:21

recht + pflicht am gewässer ist in deinem wasserbuch festgehalten. solang nicht durch örtliche gegebenheiten was besonderes vorliegt (und du auch die rechte für das wasser besitzt, das ist nicht immer so selbstverständlich, eigentum reicht nicht immer aus) - würde alles im wasserbuch stehen - kannst du fische reingeben wenn dir danach ist.

wenn du fische reingibst, dann gilt das fischereirecht deines bundeslandes (da ist generelles zu hege, heimischem besatz und co drinnen, artgerechte haltung wird vorausgesetzt). auf http://www.ris.bka.gv.at findest du alle gesetzestexte.
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Rallymann
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Re: Kleiner schattiger Waldteich - Fischwahl, Anzahl, ...

#22

Beitrag von Rallymann » Sa 4. Jan 2014, 07:30

@Frank75

Wenn du da erst seit dem letzten Herbst wohnst, würde ich mit dem Fischbesatz noch warten und erst im nächsten Herbst damit anfangen. Du solltes das Gewässer übers Jahr beobachten, oder wenn du nicht warten willst, die örtlichen Eingeborenen fragen wie der Teich sich übers Jahr verhält.
Durch unser Grundstück führt ein Bach, der so stark werden kann, dass er den Hof schon geflutet hat . Dennoch haben wir in Trockenzeiten überhaubt kein Wasser im Bach.
Der Grund warum ich das schreibe ist, dass du dein Wasser vom Hang beziehst. Hört sich eher nach Sickerwasser an und nicht nach Quellwasser. Also eher durchsickernder Regen, der unten am Hang wieder austritt. Was wenn es länger trocken bleibt?

Die Durchflussmessung ist einfach. 10 Liter Eimer unter den Auslauf stellen, dabei auf die Uhr sehen und dann hochrechnen . :)
Ralf

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Re: Kleiner schattiger Waldteich - Fischwahl, Anzahl, ...

#23

Beitrag von Gwenny » Sa 4. Jan 2014, 19:38

Rallymann hat geschrieben:Nunja
Bezieht sich halt alles auf öffentliche Gewässer und der Eingangsschreiber schrieb was von seinem Teich. Also Privat.
Demnach gilt das nicht für ihn.
Da stimme ich dir nicht zu. Das Bundesnaturschutzgesetz gilt sich auch in deinem Gartenteich. Frage ist nur, kommt jemand vorbei und schaut rein. Wahrscheinlich nicht, solange deine Tiere im Gartenteich bleiben. Wenn nicht und dein Graskarpfen sich in einen Bach verdrückt und dort dem örtlichen Angelverein vor die "Füsse fällt", dann könnte es schonmal Fragen geben.

Ja, den meinte ich. Den "Bruder" zur Karausche.

Übrigens, ich würde gar keinen Besatz reintun. Sondern ganz pragmatisch meine Angel reinwerfen und schauen ob was anbeißt.
Wenn der Teich seit mehr als ein, zwei Jahren besteht siedeln sich über Vögel eh Fische an. Will ich noch zusätzlich etwas nettes besetzen, dann würde ich den örtlichen Angelverein ansprechen ob sie mir was passendes empfehlen und vermitteln könnten. Aber ich habe auch einen Angelschein und kein Problem mit denen darüber zu reden ob ich 2-6 Besatzfische für Weihnachten bekommen könnte..

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Re: Kleiner schattiger Waldteich - Fischwahl, Anzahl, ...

#24

Beitrag von Rallymann » So 5. Jan 2014, 08:08

Da stimme ich dir nicht zu. Das Bundesnaturschutzgesetz gilt sich auch in deinem Gartenteich. Frage ist nur, kommt jemand vorbei und schaut rein. Wahrscheinlich nicht, solange deine Tiere im Gartenteich bleiben. Wenn nicht und dein Graskarpfen sich in einen Bach verdrückt und dort dem örtlichen Angelverein vor die "Füsse fällt", dann könnte es schonmal Fragen geben.
Brauchst du auch nicht :)

Dennoch bezieht sich dein eingestellter Artikel nicht auf private Gartenteiche. Genau so wie in meinem Privatteich das Fischereirecht nicht greift, denn sonst brauchte ein Gartenteichbesitzer auch einen Angelschein.
Denn Fische fangen darf nur ein Fischreiberechtigter.
Weiterhin verbietet dein eingestelltes Gesetz nicht die Haltung Gebietsfremder Arten, sondern das Aussetzen in öffentliche Gewässer, bzw deren Ausbreitung.
Geh mal in ein Tiergeschäft und sieh dir dort die Tierarten mal an. Dann mach doch bitte mal dort ne kleine Zählung, welche Arten heimisch Arten sind und welche Exoten sind. Das gilt für Fische, Reptilien, Amphibien, Vögel usw usw.

Die Haltung von Exoten bzw Neozoon ist nicht Verboten und sogar eher erlaubt, als die Haltung einheimischer Arten.
Nen Wellensittich bekommst du an jeder Ecke, aber versuch da mal ne Blaumeise zu kaufen.
Ebenso ist der Fang, oder die Entnahme jeder bei uns einheimischen Tierart streng verboten ( Tierschutzgesetz).
Die meisten tierschutzbewusten Menschen halten gerade aus diesem Grund keine einheimischen Tierarten, weil man beim Kauf nicht ausschließen kann, dass die Tiere nicht doch illegal der Natur entnommen wurden.

Die einzige Auflage die ich als Halter habe ist die, dass ich ein Entweichen zu verhindern habe.
Hab ich einen Hund und der gefärdet die Nachbarn, so muss ich einen Zaun um mein Grundstück ziehen.
Halte ich Graskarpfen in meinem Privatteich, so habe ich dafür Sorge zu tragen, dass eben diese nicht entweichen.
Bei dem oben geschilderten Teich reicht etwas Maschendraht am Auslauf um jeder Kontrolle stand zu halten.

Das oben erwähnte Gesetz ist für z.B. Angelvereine gemacht, die Pachtgewässer besetzen, die wiederum an andere Gewässer anschließen und dadurch für eine unkontrollierte Ausbreitung sorgen würden.
Und eben diese Gewässer unterliegen z.B.( Besatzverordnung/Besatzrecht) der unteren Fischereibehörde, Wasserbehörde, die einen sog: Fischereiberater haben und je nach Land mehr oder weniger darauf achtet und dein Gesetz zur Anwendung bringt.

Die Aufgaben der unteren Fischereibehörde ergeben sich aus dem Landesfischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LFischG) sowie der entsprechenden Durchführungsverordnungen.
Das Landesfischereigesetz regelt insbesondere die Rechte und Pflichten der Fischereirechtsinhaber und der Fischereiausübungsberechtigten.
Das Fischereirecht umfasst die Befugnis in einem Gewässer Fische, Neunaugen, zehnfüßige Krebse und Muscheln zu hegen, zu fangen und sich anzueignen.
Im Detail wird das Fischereirecht durch die Landesfischereiverordnung konkretisiert, insbesondere durch die Festlegung von Schonzeiten und Mindestmaßen für den Bereich der Angelfischerei und dem Verbot des Aussetzens von nicht einheimischen Fischarten


Auch hier spricht man vom Aussetzen und nicht von Haltung.

Da stimme ich dir nicht zu. Das Bundesnaturschutzgesetz gilt sich auch in deinem Gartenteich. Frage ist nur, kommt jemand vorbei und schaut rein
Würde das zutreffen, so müsste jeder Goldfischbesitzer ne heiden Angst haben, dass jemand zur Kontrolle kommt.

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Re: Kleiner schattiger Waldteich - Fischwahl, Anzahl, ...

#25

Beitrag von Thomas/V. » So 5. Jan 2014, 10:38

Dennoch bezieht sich dein eingestellter Artikel nicht auf private Gartenteiche. Genau so wie in meinem Privatteich das Fischereirecht nicht greift, denn sonst brauchte ein Gartenteichbesitzer auch einen Angelschein.
Doch, genau so ist es! Theoretisch mußt Du, wenn Du in Deinem privaten Gartenteich angelst, einen Angelschein haben.
Würde das zutreffen, so müsste jeder Goldfischbesitzer ne heiden Angst haben, dass jemand zur Kontrolle kommt.
Es geht ja nicht um die Haltung, sondern ums Angeln. Deine Goldfische oder auch Karpfen darfst Du zwar halten, aber nicht angeln.
Du kannst allerdings das Wasser ablassen oder sie mit der Senke fangen, soviel ich weiß, nur eben nicht mit einer Schnur und nem Haken dran fangen...
Lassen sie mich durch, mein Bruder ist Arzt!

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Re: Kleiner schattiger Waldteich - Fischwahl, Anzahl, ...

#26

Beitrag von Rallymann » So 5. Jan 2014, 11:19

Es geht ja nicht um die Haltung, sondern ums Angeln. Deine Goldfische oder auch Karpfen darfst Du zwar halten, aber nicht angeln.
Hier ging es aber nicht ums angeln sondern um den Besatz mit anschließender Verwertung.
Von angeln hab ich hier nix gelesen. Teichwirte angeln ihre Teiche ja auch nicht leer, sondern betreiben das Abfischen mit Netzen.

Der Kern dieser Diskussion bezog sich auf das Naturschutzgesetz also über das ausbringen von Neozoon oder eben nicht heimischer Arten.
Würde das zutreffen, so müsste jeder Goldfischbesitzer ne heiden Angst haben, dass jemand zur Kontrolle kommt.
Auch damit meinte ich, dass Halten nicht heimischer Arten.

Das Angeln ist Fischereigesetz und war hier glaube ich nicht Gegenstand der Diskussion.

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Re: Kleiner schattiger Waldteich - Fischwahl, Anzahl, ...

#27

Beitrag von Rallymann » So 5. Jan 2014, 13:45

Hier mal ne kleine Info, wer in seinem Teich ohne Angelschein angeln darf.

Je nach Bundesland. http://www.fisch-hitparade.de/angeln.php?t=42780

Benutzer 72 gelöscht

Re: Kleiner schattiger Waldteich - Fischwahl, Anzahl, ...

#28

Beitrag von Benutzer 72 gelöscht » Mo 6. Jan 2014, 21:46

oops! ;)

Also als ich die Beschreibung dieses kleinen Waldteiches las, dachte ich sofort: "Das ist ja wie bei uns!" - nur das wir das Wasserrecht haben, das Bächlein aber vorher durch fremden Besitz fließt. Auch die Quelle (die allerdings gerne mal versiegt) liegt bei uns auf fremden Grundstück - aber was hier zählt ist so wie kraut_ruebe schon sagte, das Wasserrecht. Wer das hat, dem "gehört" das Wasser - nicht unbedingt dem Grundbesitzer, abgesehen mal davon, dass Wasser prinzipiell öffentliches Gut ist.
Weshalb unten zitierter Satz nicht ganz richtig ist
Rallymann hat geschrieben:Die einzige Auflage die ich als Halter habe ist die, dass ich ein Entweichen zu verhindern habe.
Wer einen Teich mit Fischen oder Enten besetzt hat auch dafür zu sorgen, dass das Wasser, welches wegfließt, sauber ist - bei Forellen zum Beispiel braucht man eigentlich ein Absetzbecken. Man muss mindestens nachweisen können, dass das Wasser den Teich genauso sauber verlässt, wie es vorher war.
Ich denke, weiß nicht.... eigentlich ist das selbstverständlich, oder? :hmm:

Als wir mal Probleme hatten wegen unserem Wasserrecht war das (neben der Menge an Wasser, die unseren Teich wieder verlassen muss - nämlich nicht zu wenig!!) der Hauptpunkt.
Also dass das Wasser unseren Teich in vorzüglicher Qualität verlassen muss!
Dafür haben wir zu sorgen.

Ein Fischteich oberhalb unseres Teiches wurde verboten, denn er täte das Wasser zu sehr wärmen und zuviel Sauerstoff entziehen, als dass wir weiterhin Forellen halten könnten.
Wir als Teichbesetzer (komisches Wort...) müssen außerdem dafür sorgen, dass es in unserem Teich keine Fischkrankheiten gibt (wenn solche auftreten, wird kontrolliert und gegebenenfalls desinfiziert).

Wo in NÖ seid ihr denn zu Hause? :holy:

Was ich aber noch sagen wollt: Forellen können sich schon auch mit Futter selbstversorgen - aber sie brauchen mehr Sauerstoff als ein normaler Teich bieten kann - zum Beispiel, wenn genügend Plätscherbach-Wasser hineinfließt, und das am besten auch mit einem kleinen Wasserfall.
Letzteres kann man mithilfe einer elektrischen Pumpe auch machen, wenn man will/kann.
Wir hatten 70 Regenbogenforellen eingesetzt in einen 300 m² Teich und wir mussten nicht füttern - nur zum leichteren Fangen haben wirs getan :pft:
Wir haben eine Zone mit viel Pflanzenbewuchs, Seichtwasser, Rohrkolben - dort können sich die Fischfutter-Insekten gut vermehren.
Unser Wasser ist aber sehr kalkhaltig - ob die Forellen das brauchen, weiß ich nicht, sie wuchsen zumindest mal bei uns sehr schnell und gesund. Die bei uns vorhandenen Fischfuttertiere allerdings haben den Kalk gebraucht - Kleinkrebse, Schnecken, Edelkrebs.
Ich weiß nicht, was in einem kalkarmen Gewässer so lebt - schaut doch nach, wieviele und welche Unterwasserinsekten euer Teich beherbergt - daraus kann man viele Rückschlüsse ziehen über die Wasserqualität.

Ich würde auch raten, unbedingt vor dem Fischbesatz den Teich ordentlich zu beobachten - wie weit sinkt der Wasserspiegel, wenn es wenig regnet, keine Schneeschmelze kommt bzw. wenn es ein paar Wochen lang sehr heiß wird?

Ich überlege schon recht lange, auf welchen anderen leckeren und leicht zu fangenden Speisefisch wir umsteigen könnten - außer Schleie ist mir noch nichts gekommen.
Schleien schmecken gut, vermehren sich bei uns (kalt mit etwas wärmeren Flachwasserzonen) - leicht zu fangen aber nicht wirklich.
Trotzdem: ein toller Fisch! :daumen:

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Re: Kleiner schattiger Waldteich - Fischwahl, Anzahl, ...

#29

Beitrag von Rallymann » Mi 8. Jan 2014, 19:10

Moin :)

Die Sache mit dem entweichen bezog sich auf das einsetzen von Artfremden Fischen.
Die Sache mit dem Wasserrecht ist je nach Bundesland verschieden. Auch was den Besatz mit Fischen angeht.
Hier ist das Sauerland mit Fischteichen übersäht.........und mit Fischen

flow
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Re: Kleiner schattiger Waldteich - Fischwahl, Anzahl, ...

#30

Beitrag von flow » So 10. Jul 2016, 22:31

Hi
Es gibt meiner meinung noch eine sehr gute art Fische zu füttern. (Ich hoffe das wurde noch nicht erwähnt. habe nicht alles gelesen) Und zwar ist das mit der Schwarzen soldatenfliege. Diese kann man recht einfach selber züchten und alles nötige für die zucht selber bauen: https://www.youtube.com/watch?v=kwIRLjJXGDY
Das prinzip ist folgendes: du hast deine kiste mit den Larven, wo du deine küchenabfälle rein tust. Von diesen ernähren sie sich und wenn sie fertig sind krabbeln sie raus um sich zu entpuppen( was aber nicht passieren wird), fallen direkt in den teich und die fische können sie essen. Zum schluss kommt dann guter kompost raus. Also für mich das perfekte system: Schnelles kompostieren, Nutzen der proteine im müll und gutes futter für die FIsche. Die Larven sind übrigends auch für Menschen essbar

Lg
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