Little Joe hat geschrieben:Reisende hat geschrieben:warnschilder verschieben aber die haftungsgrundlage zu gunsten des schäfers.
... bist du sicher
Wenn ich bei mir am Tor ein Schild anbringe "Vorsicht bissiger Hund" und jemand kommt trotzdem rein und wird gebissen, zahlt dass keine Versicherung, weil ich den "bissigen Hund" trotz Wissens (Schild) nicht sicher verwahrt habe.
ok, ich versuch das mal aufzudröseln.
schauen wir uns doch mal die haftungsgrundlage im deutschen recht an: § 833 BGB
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
hier greift die sog. gefährdungshaftung. ich als halter muss gar nichts besonderes falsch gemacht haben ("schuldhaft gehandelt haben") um haften zu müssen. die haftung greift sofort und unabhängig von einem verschulden des halters, aufgrund der von vorneherein unterstellten gefährlichkeit des tieres. deswegen hafte ich als hundehalter, wenn der den einbrecher oder "eindringling" beißt. das hat nix damit zu tun, dass ich ihn besser hätte wegsperren oder anleinen sollen, denn auf mein verhalten kommt es primär nicht an. ein schild am tor "vorsicht bissiger hund" schließt also meine haftung nicht aus, sondern bewirkt höchstens, dass dem eindringling ein mitverschulden zugerechnet werden kann.
nun trifft das gesetz aber eine unterscheidung zwischen privaten tierhaltern und solchen, die dies aus beruflichen gründen tun. so besagt satz 2:
Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
als beruflicher tierhalter kommt es also sehr wohl darauf an, ob der halter schuldhaft gehandelt hat. wichtig ist, dass er sich keine fahrlässigkeit vorwerfen lassen muss. stellt er ausreichende warnschilder auf (ausreichend in bezug auf anzahl und informationsumfang. egal von wo ich mich der herde nähere, ich muss die möglichkeit der kenntnisnahme eines schildes gehabt haben. außerdem wird es wohl nicht reichen, "vorsicht herdenschutzhund" draufzuschreiben, sondern die schilder sollten konkrete informationen und handlungsanweisungen an den wanderer beinhalten), tut er alles ihm mögliche, um die gefahr zu mindern, kommt er somit seiner sorgfaltspflicht nach. deshalb haftet er dann nicht für den entstandenen schaden.
noch ein edit:
ich möchte auf keinen fall den eindruck erwecken, dass sich der schäfer durch das aufstellen von warnschildern allumfänglich und unangreifbar von einer haftung von vorneherein befreien kann. denn zu den sorgfaltspflichten zählt die korrekte auswahl und erziehung/sozialisierung des hsh ebenso wie vorsichtsmaßnahmen am ort des geschehens!
da ich laktose und gluten hervorragend vertrage, leiste ich mir als ausgleich dafür einige intoleranzen im zwischenmenschlichen bereich.