Als Einbrecher habe ich prinzipiell schon mal nicht das gleiche Recht auf körperliche Unversehrtheit, das ich habe, wenn ich mich als gewöhnlicher Mensch ohne Bewusstsein einer rechtswidrigen Handlung verhalte, denn ich begebe mich bewusst in eine rechtswidrige Situation oder in ein grosses Risiko. Der Einbrecher handelt also bezüglich Selbstgefährdung mindestens eventualvorsätzlich.
Nicht der Gegenverkehr ist schuld am Überholunfall und nicht der Meteodienst, wenn ich bei der Bergtour in den nicht angekündigten Wettersturz komme, und nicht der Pistenaufsichtsdienst wenn ich die Piste verlasse und in eine selbst ausgelöste Lawine gerate, und nicht der Hausbesitzer, wenn ein ungebetener Fassadenkletterer wegen einem losen Regenfallrohr abstürzt. (Wegen all dem gab es schon Prozesse).
Würde im Fall des Einbrechers bedeuten:
Als Grundbesitzer darf ich Wachhunde halten, aber keine Selbstschussanlagen einbauen.
Als unmittelbar Betroffener darf ich mein Gut und mein Leben gegen Eingriffe Dritter verteidigen. Dazu muss ich das mildeste Mittel wählen, das geeignet ist, den Zweck herbeizuführen. Das heisst aber nicht, dass ich den Einbrecher bitten muss, doch mit dem Plündern meines Wohnzimmers Pause zu machen, bis ich mich mit dem passenden Utensil ausgerüstet habe, um ihn davon abzuhalten. Wenn er das möchte, soll er mir doch bitte vorher ankündigen, wann er mich zu besuchen beabsichtigt, damit ich mich gehörig vorbereiten kann.
Anders gesagt, wenn du wo einbrichst und es einen Hund hat der Dich stellt, war das ein Anfängerfehler. Der Besitzer muss wohl den Hund daran hindern, den bereits wehrlosen Einbrecher zu zerfleischen, aber dass die erste Begegnung etwas unsanft sein kann, liegt in der Natur der Sache.
Man hätte ja das Problem zwanglos vermieden, wenn man nicht eingebrochen hätte.
Hund beisst Einbrecher, haftet der Besitzer?
- emil17
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Re: Hund beisst Einbrecher, haftet der Besitzer?
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.
- citty
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Re: Hund beisst Einbrecher, haftet der Besitzer?
da kann man nur hoffen, dass es das Gericht auch so sieht.
LG Citty
LG Citty
Dr. Roger Liebi fan
- ridgeback82
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Re: Hund beisst Einbrecher, haftet der Besitzer?
Ich sehe das genau wie Emil17. Das Wort "Anfängerfehler" gefällt mir. Kann man nur hoffen das nach der ersten unfreiwilligen Begegnung mit einem Wachhund ein gewisser Lerneffekt eintritt und derjenige nicht resistent gegen diesen ist.
MfG
Daniel
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- ridgeback82
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Re: Hund beisst Einbrecher, haftet der Besitzer?
Ich war gestern auf einem Lehrgang für das Sicherheitsgewerbe. Dort habe ich diese Frage mal angebracht. Meine Dozentin meinte es wäre Notwehr wenn der und ihn zuerst stellt. Der Einbrecher begibt sich vorsätzlich in diese Situation und geht damit freiwillig dieses Risiko ein. Sicherlich ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu beachten. Aber wenn der Hund das mildeste, mir zur Verfügung stehende Mittel ist, dann ist das halt so.
MfG
Daniel
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