Hecke anlegen

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die fellberge
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Re: Hecke anlegen

#61

Beitrag von die fellberge » Mi 29. Mai 2013, 09:05

Also ich hab beim BUND nachgefragt- hab zwar ne Liste von Baumschulen bekommen- von Förderung war keine Rede ...

Schade wollte ne Streubstwiese anlegen auf 3000qm und ne Wildobsthecke auf knapp 100m - das kostet einiges, nun schnorre ich mir die Pflanzen zusammen ...

Der kleine Klaus hat schon seinen Beitrag geleistet- eine deutsche Eiche bereichert unser Grundstück, Hasel und diverse Wildobststräucher. Dafür sind seine Maran in unserem Brüter schön warmgehalten worden ...

Sollte wer noch was über haben ...
Jeder Mensch ist schlau- der eine vorher, der andere hinterher!

LG Marianne

Lometas
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Re: Hecke anlegen

#62

Beitrag von Lometas » Do 30. Mai 2013, 02:13

Frau Hollerbusch hat geschrieben:Könnte man Ilex eigentlich auch als Hecke verwenden? Wir haben hier im Garten einen riesengroßen Ilex-Baum stehen, der sicher schon 40 Jahre alt ist (mindestens, mit dem bin ich quasi aufgewachsen :) ).
Wäre halt schön, was immergrünes zu haben, und die Vögel sitzen auch gerne drin und holen sich im Winter die Beerchen.
Ilex wächst z.B. am Niederrhein bis ins Münsterland recht gut, da passt das Klima und der Boden. Ich hatte mal einen Ilex in Bayern, der wuchs in 10 ! Jahren grad mal höchstens 20 cm.
Ilex braucht eher ein mildes und feuchtes fast maritimes nördliches Klima, deswegen wächst er in England auch so gut.

Lometas
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Re: Hecke anlegen

#63

Beitrag von Lometas » Do 30. Mai 2013, 02:25

Rob hat geschrieben:Ich hab mir jetzt nicht alles druchgelesen, aber hier mein Tipp (ich habs so gemacht!)
Melde dich bezüglich Heckenanlage beim Landespflegeverband. In unerer Region (Passau) wird das Ganze zu 100% gefördert. Auch ein Zaun war mit dabei. So habe ich im Frühjahr 2011 über ca. 150 Meter eine dreireihige Hecke mit autochthonen Gehölzen über die gesamte Westseite gepflanzt.

Falls du Interesse hast, kannst du genaueres in meinem Blog finden!

Ansonsten wünsche ich dir gutes gelingen!

Rob

In Bayern gibt es seit x Jahren diese Förderprogramme, GsD. Wir konnten damit viele Hecken/Feldgehölze anlegen. Kürzlich war ich an einer Hecke, die ich 1996 geplant und auch mitgepflanzt hatte. Mitten in Mono-Kulturen eine vielfältige Hecke, da summte und brummte es, unsere Mitgeschöpfe haben da wohl einen Lebensraum gefunden. Bis zur nächsten Flurbereinigung :hmm: :hmm: :hmm:

spellon
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Re: Hecke anlegen

#64

Beitrag von spellon » Sa 8. Jun 2013, 09:32

"...bis zur nächsten Flurbereinigung":
Ja genau, wenn man eine Hecke oder auch eine Streuobstwiese anlegt, möchte man sicher, dass diese dauerhaft erhalten bleiben, auch wenn sich Eigentumsverhältnisse und die Umgebung verändern. Denn es handelt sich um Lebensräume und zahllose Lebewesen.
Ich musste in den letzten Jahren die grauenhafte Erfahrung machen, dass in diesem "öko"-Land immer noch kein ausreichender Schutz für Hecken und Streuobstwiesen garantiert ist - (oder vielleicht doch? )
Auf dem ehem. elterl. Hof hatte ich mehrere 100 m Hecken (vorwiegend aus Weißdorn) angelegt und eine ca 2000qm große, alte Streuobstwiese durch neue Obstbäume und Zierbäume ergänzt. Hieraus wurde ein sehr vielseitiger Lebensraum mit einem Tierleben das jedes Jahr reichhaltiger wurde.
Und natürlich gab es immer was für die Selbstversorgung zu ernten.
Dann trat der Erbfall ein und zu meinem Entsetzen wurde die Angehörige A zur Alleinerbin der gesamten Landfläche mit meinen Hecken (insg. 6 ha - ich möchte den Fall noch in nem anderen thread darstellen).
Nun ist gerade dort, wo die Streuobstwiese war, eine innerörtl. Baufläche. Aber um eine Bebauung zu verhindern hatte ich die Eltern zur Rettung der Obstwiese überreden können und die gesamte Fläche mit ca 150m gemischter Hecke umrandet.
Doch nach dem Eigentumswechsel ließ die Erbin A alle Obstbäume und die gesamte Hecke (schon über 5 m hoch) absägen und die gesamte Fläche dem Erdboden gleichmachen !
Das Ergebnis von vielen Jahren Handarbeit, ein reichhaltiger Lebensraum und damit Vögel, Igel, Siebenschläfer, Reptilien wurden vertrieben bzw. vernichtet!
Ich hielt das für ein gestzwidriges Verbrechen. Doch nein: die Polizei reagierte erst garnicht auf meine Anzeige.
Die Landschaftsbehörde antwortete, es handle sich um eine innerörtliche Baufläche, dort seien Rodungen erlaubt !
Diese Toleranz gegenüber dieser gewaltigen Naturzerstörung finde ich empörend.
Das Argument , dass hier eine Baufläche sei ist so ähnlich wie wenn man heute sagen würde "Leipzig liegt in der DDR"
Ebenso wie in der Ex-DDR Veränderungen stattgefunden haben , so wurde hier aus einer Baufläche ein Naturareal.
Das wurde aber nicht zur Kenntnis genommen.
Schon vor dem Erbfall hatte ich 2mal an die Landschaftsbehörde geschrieben mit der Bitte das Areal unter Schutz zu stellen. Doch schon damals wurde stur geantwortet, es handle sich um eine Baufläche.
Wenn aber umgekehrt in einem Naturschutzgebiet widerreschtl. gebaut wird, dann werden diese Bauten oft im Nachhinein genehmigt...
Nun ist die Geschichte noch nicht zuende. Es befinden sich immer noch ca. 30 seltene Zierbäume und Weißdornsträucher, mittlerweile über 10 m hoch, auf der Fläche. Auch diesen droht die Zerstörung.
Außerdem befinden sich auf der nichtbebaubaren Fläche des ehem. Hofes (Außenbereich) noch ca. 200m Hecken. Inwieweit sind diese geschützt?
In dieser Frage suche ich auch einen Rechtsanwalt, der sich mit dem Naturschutzrecht auskennt.

Zum Thema Pflanzen:
Ilex kann man in eine Hecke integrieren, wächst nur sehr langsam.
Junge Weißdornpflanzen findet man oft in der Nähe von alten Weißdornbäumen. Noch nach dem Austrieb kann man diese bei feuchtem Wetter umpmpflanzen.

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emil17
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Re: Hecke anlegen

#65

Beitrag von emil17 » So 9. Jun 2013, 07:44

spellon hat geschrieben:"
Doch nach dem Eigentumswechsel ließ die Erbin A alle Obstbäume und die gesamte Hecke (schon über 5 m hoch) absägen und die gesamte Fläche dem Erdboden gleichmachen !
Das Ergebnis von vielen Jahren Handarbeit, ein reichhaltiger Lebensraum und damit Vögel, Igel, Siebenschläfer, Reptilien wurden vertrieben bzw. vernichtet!
Ich hielt das für ein gestzwidriges Verbrechen. Doch nein: die Polizei reagierte erst gar nicht auf meine Anzeige.
Die Landschaftsbehörde antwortete, es handle sich um eine innerörtliche Baufläche, dort seien Rodungen erlaubt !
So recht Du in der Sache hast:
Die Bau- und Zonenordnung (kann bei Euch auch Flurplan, Nutzungsplan oder sonstwie heissen) gibt Auskunft darüber, in welcher Zone ein Grundstück liegt (ein grosses Grundstück kann auch durch eine solche Nutzungszonengrenze zerschnitten werden). Der Eigentümer eines Grundstücks muss die dort festgehaltenen Nutzungsbeschränkungen als Eingriff in sein Eigentum hinnehmen.
Andersrum, sind solche nicht festgehalten, gilt der Begriff der Eigentumsfreiheit.
Widersprechen sich Rechte, so hat die entscheidende Behörde (oder das Gericht) abzuwägen, welche Interessen schwerer wiegen. Das ist in der Bauzone regelmässig das Bauen (deshalb heisst sie ja so).
Des weiteren wird vermutet, dass der Eigentümer darf, was er getan hat. Folglich muss der Beschwerdeführer darlegen, dass die Handlung unzulässig war - nicht der Eigentümer muss beweisen, dass er durfte was er getan hat. In deinem Fall wird das so aufgefasst, dass Eigentum Priorität hat.
Auch das ist logisch: Kein Mensch hat etwas gegen Sport und die Behörden fördern Sport. Dennoch kannst du jeden wegschicken, der deine Wiese ohne zu fragen als Fussballplatz benützt.

Deshalb würde ich, bevor ich auch nur anfange, auf einem fremden Grundstück irgendwas anzupflanzen, die rechtliche Situation feststellen und mit dem Besitzer zumindest einen langfristigen Nutzungs- und Pachtvertrag abschliessen. Alles andere bringt irgendwann nur Frust - weiss ich aus eigener Erfahrung. Man kann später solche Flächen auch aus Eigeninititative unter Naturschutz stellen lassen (durch Zonenplan oder Grundbucheintrag, allerdings nur mit Einwilligung des Besitzers). Dann besteht ein gewisser Schutz davor, dass solche zerstörerischen Eingriffe unterbleiben. Macht der Eigentümer nicht mit, wird es schwer.
Das ist die negative Seite der Sache. Die positive ist, dass nicht jeder Fuzzi, der in irgend einer niederen Behörde oder auch nur einem Laienverein sitzt und von Land- und Forstwirtschaft keine praktische Ahnung hat, jedesmal lästig werden kann, wenn man auf eigenem Boden aus gutem Grund einen Baum fällen will. Für den Eigentümer stellt ja die Forderung, es seien bestehende Strukturen zu erhalten, ebenfalls einen Eigentumseigriff dar, und über den Wert einer artenreichen Hecke gegenüber einem Parkplatz kann man geteilter Meinung sein (was wir hier nicht sind).
Stell Dir bitte vor, du hättest von Deiner Oma eine Wiese geerbt und müsstest die von ihr gepflanzten Hortensien auf ewig pflegen, weil sie die so wichtig fand - obwohl du die Dinger nicht ausstehen kannst.
Des weiteren kannst Du nicht durch einfache Handlung auf einem fremden Grundstück Recht schaffen. Wenn du einen Speierling auf fremdem Grund pflanzest und diese Art durch irgend eine Verordnung geschützt ist, heisst das noch lange nicht, dass der Eigentümer die Pflanze nun nie mehr entfernen darf. Hat der Eigentümer auf seinem Boden eine Anlage oder ein Objekt von öffentlichem Interesse, das er dulden muss (ein Artenreicher Obstgarten oder eine Burgruine etwa) so hat er Anrecht auf angemessene Entschädigung, weil er damit ja eine Leistung für die Allgemeinheit erbringt und die Auflage Enteignungscharakter hat.

Meine Folgerung: Ich suche zuerst Eigentümer eines Grundstückes zu werden. Wenn man sich in den betreffenden Regelementen, Verordnungen und Gesetzen einigermassen auskennt und diejenigen, die seitens der Behörden Fordeungen stellen, nicht von vornherein als Idioten oder Bürokraten behandelt und nicht missioniert, wird man dann auch in Ruhe gelassen.
Viele Leute finden solche Hecken und Blumenwiesen schön und sagen einem das beim Vorbeigehen auch - und pflanzen bei sich selbst dann doch wieder Kirschlorbeer und Zierrasen. So ist es eben.
spellon hat geschrieben:Ich hielt das für ein gestzwidriges Verbrechen. Doch nein: die Polizei reagierte erst gar nicht auf meine Anzeige.
Mal abgesehen davon, dass jedes Verbrechen gesetzeswidrig ist:
Wie sollte die Polizei auf die Anzeige eintreten? Deren Job ist es, für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Wenn nicht jemand an Leib und leben oder in seiner Sicherheit bedroht ist, gibt es nur die Beschwerde bei den zuständigen Behörden oder die zivilrechtliche Klage. Das erste setzt eine Darlegung der verletzten öffentlichen Interessen voraus, welche die Behörde zu wahren hat, das zweite eine Klageberechtigung des Klagenden.
Die Polizei ist zuständig, wenn jemand nachts randaliert oder den Nachbarn mit einer Flinte bedroht, aber nicht, wenn jemand seine eigenen Bäume umsägt, egal ob er das darf oder nicht. Wie sollte sie auch - der Polizist kann ja nicht einmal feststellen, wem die Sache gehört.
Die zivilrechtliche Klage funktioniert nur, wenn Du als Pächter, Mieter oder Eigentümer oder Person in deinen Rechten betroffen bist oder jemand einen Vertrag nicht hält oder eine Schuld nicht bezahlt, was im Fall der Zerstörung eines Obstgartens durch den Eigentümer alles nicht zutrifft. Und Beschwerde bei den Behörden ist so eine Sache - du musst mindestens genau nachweisen können, welche Verordnung oder welches Zonenreglement durch den Eingriff verletzt wurde. Selbst dann verläuft die Sache oft genug im Sand, sei es weil der Fehlbare im gleichen Schützenverein wie der Bürgermeister ist oder weil die Sache, da für die Behörde lästig, verschoben und vertagt und schliesslich bestenfalls mit einer symbolischen Strafe abgetan wird. Wenn du (oder deine Grosseltern) am Ort zugezogen sind, kommt dazu, dass man sich ja von Fremden nix sagen zu lassen braucht - wo käme man da auch hin.
Manche Architekten sagen sogar: Wenn du ne geschützte Hecke hast und bauen willst, säg das Ding weg, sag du hättest von nix gewusst und zahl die Strafe - wenn du ein Gesuch um Rodung stellst dauert alles viel länger. Strafe als einkalkulierte Bauunkosten - nicht der Sinn des Gesetzes, aber so ist es leider nun mal.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.

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Re: Hecke anlegen

#66

Beitrag von spellon » So 9. Jun 2013, 21:26

Danke für die differenzierte Antwort. Deshalb noch Genaueres zu diesem Fall:
Es besteht auf dieser Fläche kein Bebauungszwang, nur die Möglichkeit dazu.
Und es handelte sich nicht um ein fremdes Grundstück, sondern um eines,
das mir als Sohn auf einem ehem. kleinbäuerl. Hof als Erbe in Aussicht gestellt wurde.
Schon vor der Erklärung zur Baufläche pflanzte ich dort Obstbäume. Außerdem meine ich ein besonderes Recht an der Fläche erworben zu haben (moralisch) , weil die Eltern als Voreigentümer die Fläche verkaufen wollten und mir den Verkaufserlös anboten, ich darauf aber verzichtete .(das wurde aber nicht schriftlich festgehalten)
Ich war damals (bis heute) von der indian. Weisheit "die Erde ist unsere Mutter, und die verkauft man nicht" inspieriert... Dann pflanzte ich im Lauf der Zeit dort immer mehr Gehölze, sodass daraus ein großes grünes Haus wurde. Wie es jeder Gartengestalter nachvollziehen kann handelt es sich dann nicht mehr um irgendwelche Bäume, sondern auch um ein persönliches Werk, an dem man m.E. auch ein besonderes Recht hat (fällt das nicht z.B. unter das Menschenrecht am eigenen Werk?)
Nach dem Tod eines Elternteils wurde ich erst darüber informiert dass ich von der Fläche enterbt worden war. Vermutlich hatte die jetztige Erbin A die Eltern in dieser Hinsicht beeinflusst.
Doch der andere überlebende Elterteil B als letzter Eigentümer wollte die Anlagen erhalten und war mit der Beantragung einer Umdeklarierung der Fläche zur landwirtschaftl. Fläche einverstanden. Doch 2 Anträgen wurden nicht entsprochen. Man antwortete nur, der Eigentümer könne selbst bestimmen wie die Fläche genutzt wird.
B wollte dann das Testament zu meinen Gunsten ändern, doch kam durch äußere Umstände vor dem Lebensende leider nicht mehr zum Notar. Doch unterschrieb B noch einen Pachtvertrag , der mir die weitere Nutzung als Obstanbau- und Naturschutzfläche noch bis zum Jahr 2022 ermöglichte.
Aber der Vertrag wurde von der Erbin nicht anerkannt, und sie rodete die Bäume . Vor Gericht klagte A auf Herausgabe des Vertrags, da der unterzeichnende Elternteil nicht gewusst habe, was er/sie da unterschrieben hatte.
Eine Richterin bot einen Vergleich an: ich solle die bebaubare Fläche abtreten , dafür erhielte ich auf ca. 2ha der übrigen landwirtschaftlichen Fläche ein lebenslängl. Mitnutzungsrecht (auf Rinderweiden), dafür aber zeitl. unbegrenzt. Leider stimmte ich zu. Dann ließ A mein ehem. kleines Paradies in 3 Baustellen aufteilen, eine wurde sofort verkauft...weitere Verkäufe drohen. A nutzt also die Tatsache aus, dass ich vor ca. 20 Jahren aus Öko-Gründen einen Verkauf (an einen Käufer) verhindert habe, mir jetzt evtl. das doppelt- und dreifache an Bebauuung "reinzuwürgen".
Für mich stellt sich die Frage ob ich nicht auch ohne Pachtvertrag ein gewohnheitsmäßiges Recht an einem langjährig genutzten und außerdem selbst geschaffenen Lebensraum habe ? Z.B. werden ja auch die Rechte von Ureinwohnern an traditionell genutztem Land, an dem sie kein Eigentum besitzen, anerkannt (wenn auch nicht immer)
Außerdem meine ich dass die Baum- und Heckenbestände nach dem Bundesnaturschutzgesetz schützenswert waren.
Doch hier kenne ich mich nicht genau aus. Die Landschaftsbehörde stellt sich hier mal wieder auf die Seite der Natrurzerstörer, obwohl das nicht ihre Aufgabe sein sollte.
Ich möchte doch noch evtl. weitere rechtl. Schritte unternehmen.

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Re: Hecke anlegen

#67

Beitrag von emil17 » So 9. Jun 2013, 22:42

spellon hat geschrieben: Ich möchte doch noch evtl. weitere rechtl. Schritte unternehmen.
Es tut mir sehr leid darum - ich weiss selber, was solche Geschichten Zeit und Nerven kosten.
Aber vermutlich wäre es weiser, die Sache auf sich beruhen zu lassen und seine Energie in ein positives Projekt zu stecken.
spellon hat geschrieben:Vor Gericht klagte A auf Herausgabe des Vertrags, da der unterzeichnende Elternteil nicht gewusst habe, was er/sie da unterschrieben hatte.
Eine Richterin bot einen Vergleich an: ich solle die bebaubare Fläche abtreten, dafür erhielte ich auf ca. 2ha der übrigen landwirtschaftlichen Fläche ein lebenslängl. Mitnutzungsrecht (auf Rinderweiden)
Der eine kriegt ein Anteil an ner Weide oder was auch immer, dafür muss sich das Gericht nicht damit beschäftigen ob der Vertrag eine gültige Willensäusserung war oder nicht. Der Richter hat den lästigen Fall vom Tisch und der Kläger seinen Baugrund. So kanns gehen wenn man sich nicht selber auskennt und keinen guten Anwalt hat (der ja sein Honorar so oder so bekommt.)

Dazu kommen noch Irrtümer in der Sache:

Ein Obstgarten, sei er noch so wertvoll, ist natürlich üblicherweise kein Werk von solcher Bedeutung, dass Urheberschutz beansprucht werden könnte. Dafür gelten andere Kriterien. Wenn du zufällig Pablo Picasso heisst ist jede in ner halben Stunde hingeworfene Skizze ein Gegenstand mehrerer Bücher darüber und wenn du bloss Paul Schmidt bist kann dein ganzes Lebenswerk einer simplen Renditerechnung geopfert werden. So ist es nun mal.

Ein Erbe hat zur Nutzung der Sache gar nichts zu sagen, denn er soll gefälligst warten, bis er drankommt. Der Eigentümer kann also nach Belieben Verträge abschliessen, ausser diese hätten erkennbar die Absicht einer Umgehung von Erbschaftsgesetzen. Sonst wird eben beim Erbgang ausgeglichen, wenn jemand schon zu Lebzeiten besser gefahren ist. Das sehen auch die Gerichte so und wenn man einen abgeschlossenen Vertrag erfolgreich anfechten kann, müssen schon gewichtige Gründe vorliegen, wenn man damit durchkommt.

Deshalb war der Hauptfehler, und das ist unfair: Geerbt wird erst nachdem und nicht bevor beide Eltern tot sind. Das haben wir so geregelt und das gehört sich auch so. Punkt. Mein Vater und meine Mutter können mit ihrer Sach machen was sie wollen, die haben lange genug dafür gearbeitet und die Kinder haben da nichts dreinzureden - und die eingeheirateten erst recht nicht.
spellon hat geschrieben:Z.B. werden ja auch die Rechte von Ureinwohnern an traditionell genutztem Land, an dem sie kein Eigentum besitzen, anerkannt
Das hat schlicht damit zu tun, dass die Landwegnehmer selber ebenfalls keine Rechte am gestohlenen Land haben, denn die Ureinwohner wurden mit Gewalt vertrieben und andere Besitzer kommen nicht in Frage. Also lässt man ihnen ein bisschen was, gerne auch abgelegen und unwirtlich und bitte ohne Bodenschätze (Falls doch welche zum Vorschein kommen muss man nochmal umsiedeln, gibt schlechte Presse).
Da Land niemand geschaffen hat, stellt sich für mich die Frage, warum man es überhaupt besitzen kann bzw. wer warum zuerst Eigentum daran erschaffen hat. Das war immer der Mann mit dem besseren Heer, nie ein rechtmässiger Eigentümer im heutigen Sinne des Begriffes. Heute kannst du nicht mehr irgendwo klingeln und sagen "Du hast ein schönes Haus. Komm heraus und kämpfe mit mir". Also beruft man sich auf einen passenden Zeitpunkt und definiert das was dann war als legal.
Dass das z.B. in den USA nicht der Zeitpunkt von vor 1620 ist hat sehr einsichtige Gründe, denn sonst wäre fast alles geklaut. Wenn die Regierung damals freizügig Land an Siedler verteilt hat, das ihr gar nicht gehören konnte, dann beschliesst man eben dass man auf solche Details nicht mehr eintritt und Ruhe ist.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.

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Re: Hecke anlegen

#68

Beitrag von 65375 » Mo 10. Jun 2013, 05:03

spellon hat geschrieben: Es besteht auf dieser Fläche kein Bebauungszwang, nur die Möglichkeit dazu.
Gibt es das?! Bebauungszwang?
Und es handelte sich nicht um ein fremdes Grundstück, sondern um eines,
das mir als Sohn auf einem ehem. kleinbäuerl. Hof als Erbe in Aussicht gestellt wurde.
......, weil die Eltern als Voreigentümer die Fläche verkaufen wollten und mir den Verkaufserlös anboten, ich darauf aber verzichtete .(das wurde aber nicht schriftlich festgehalten)
Warum haben sie Dir dann nicht das Grundstück überschrieben?! Solange es nicht im Grundbuch Deins ist, ist es ein fremdes Grundstück!
Eine Richterin bot einen Vergleich an: ich solle die bebaubare Fläche abtreten , dafür erhielte ich auf ca. 2ha der übrigen landwirtschaftlichen Fläche ein lebenslängl. Mitnutzungsrecht (auf Rinderweiden), dafür aber zeitl. unbegrenzt. Leider stimmte ich zu. Dann ließ A mein ehem. kleines Paradies in 3 Baustellen aufteilen, eine wurde sofort verkauft...weitere Verkäufe drohen. A nutzt also die Tatsache aus, dass ich vor ca. 20 Jahren aus Öko-Gründen einen Verkauf (an einen Käufer) verhindert habe, mir jetzt evtl. das doppelt- und dreifache an Bebauuung "reinzuwürgen".
Naja, so wie ich das verstehe, würgt sie nicht Dir was rein, sondern verfügt über ihre Grundstücke, wie es deutschen Gesetzen entspricht.
Ich möchte doch noch evtl. weitere rechtl. Schritte unternehmen.
So wie Du das schilderst, scheint das aussichtslos. Steck Deine Energie lieber in positive Projekte!

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Re: Hecke anlegen

#69

Beitrag von Benutzer 2354 gelöscht » Mo 10. Jun 2013, 07:31

Ich fürchte auch rechtlich ist das alles richtig so und für Moral sind Gericht nicht zuständig :aeh: . Das ist leider so.

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Re: Hecke anlegen

#70

Beitrag von kraut_ruebe » Mo 10. Jun 2013, 07:50

65375 hat geschrieben:
spellon hat geschrieben: Es besteht auf dieser Fläche kein Bebauungszwang, nur die Möglichkeit dazu.
Gibt es das?! Bebauungszwang?
ja, gibt es.

bei uns bestimmt das der bürgermeister, welche flächen nur unter der auflage verkauft werden innerhalb von x jahren bebaut zu werden. manchmal ist es für ein gebiet wichtig, dass innerhalb einer gewissen zeit die kosten für die infrastruktur wieder zurückfliessen in form von steuern oder abgaben bzw. dass schulen, abwasserleitungen u.dgl. auch genutzt werden.

manchmal steht auch nur das verhindern von spekulation oder der wunsch zersiedelung aufzuhalten dahinter.
There's a crack in everything. That's how the light gets in.

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