spellon hat geschrieben:"
Doch nach dem Eigentumswechsel ließ die Erbin A alle Obstbäume und die gesamte Hecke (schon über 5 m hoch) absägen und die gesamte Fläche dem Erdboden gleichmachen !
Das Ergebnis von vielen Jahren Handarbeit, ein reichhaltiger Lebensraum und damit Vögel, Igel, Siebenschläfer, Reptilien wurden vertrieben bzw. vernichtet!
Ich hielt das für ein gestzwidriges Verbrechen. Doch nein: die Polizei reagierte erst gar nicht auf meine Anzeige.
Die Landschaftsbehörde antwortete, es handle sich um eine innerörtliche Baufläche, dort seien Rodungen erlaubt !
So recht Du in der Sache hast:
Die Bau- und Zonenordnung (kann bei Euch auch Flurplan, Nutzungsplan oder sonstwie heissen) gibt Auskunft darüber, in welcher Zone ein Grundstück liegt (ein grosses Grundstück kann auch durch eine solche Nutzungszonengrenze zerschnitten werden). Der Eigentümer eines Grundstücks muss die dort festgehaltenen Nutzungsbeschränkungen als Eingriff in sein Eigentum hinnehmen.
Andersrum, sind solche nicht festgehalten, gilt der Begriff der Eigentumsfreiheit.
Widersprechen sich Rechte, so hat die entscheidende Behörde (oder das Gericht) abzuwägen, welche Interessen schwerer wiegen. Das ist in der Bauzone regelmässig das Bauen (deshalb heisst sie ja so).
Des weiteren wird vermutet, dass der Eigentümer darf, was er getan hat. Folglich muss der Beschwerdeführer darlegen, dass die Handlung unzulässig war - nicht der Eigentümer muss beweisen, dass er durfte was er getan hat. In deinem Fall wird das so aufgefasst, dass Eigentum Priorität hat.
Auch das ist logisch: Kein Mensch hat etwas gegen Sport und die Behörden fördern Sport. Dennoch kannst du jeden wegschicken, der deine Wiese ohne zu fragen als Fussballplatz benützt.
Deshalb würde ich, bevor ich auch nur anfange, auf einem fremden Grundstück irgendwas anzupflanzen, die rechtliche Situation feststellen und mit dem Besitzer zumindest einen langfristigen Nutzungs- und Pachtvertrag abschliessen.
Alles andere bringt irgendwann nur Frust - weiss ich aus eigener Erfahrung. Man kann später solche Flächen auch aus Eigeninititative unter Naturschutz stellen lassen (durch Zonenplan oder Grundbucheintrag, allerdings nur mit Einwilligung des Besitzers). Dann besteht ein gewisser Schutz davor, dass solche zerstörerischen Eingriffe unterbleiben. Macht der Eigentümer nicht mit, wird es schwer.
Das ist die negative Seite der Sache. Die positive ist, dass nicht jeder Fuzzi, der in irgend einer niederen Behörde oder auch nur einem Laienverein sitzt und von Land- und Forstwirtschaft keine praktische Ahnung hat, jedesmal lästig werden kann, wenn man auf eigenem Boden aus gutem Grund einen Baum fällen will. Für den Eigentümer stellt ja die Forderung, es seien bestehende Strukturen zu erhalten, ebenfalls einen Eigentumseigriff dar, und über den Wert einer artenreichen Hecke gegenüber einem Parkplatz kann man geteilter Meinung sein (was wir hier nicht sind).
Stell Dir bitte vor, du hättest von Deiner Oma eine Wiese geerbt und müsstest die von ihr gepflanzten Hortensien auf ewig pflegen, weil sie die so wichtig fand - obwohl du die Dinger nicht ausstehen kannst.
Des weiteren kannst Du nicht durch einfache Handlung auf einem fremden Grundstück Recht schaffen. Wenn du einen Speierling auf fremdem Grund pflanzest und diese Art durch irgend eine Verordnung geschützt ist, heisst das noch lange nicht, dass der Eigentümer die Pflanze nun nie mehr entfernen darf. Hat der Eigentümer auf seinem Boden eine Anlage oder ein Objekt von öffentlichem Interesse, das er dulden muss (ein Artenreicher Obstgarten oder eine Burgruine etwa) so hat er Anrecht auf angemessene Entschädigung, weil er damit ja eine Leistung für die Allgemeinheit erbringt und die Auflage Enteignungscharakter hat.
Meine Folgerung: Ich suche zuerst Eigentümer eines Grundstückes zu werden. Wenn man sich in den betreffenden Regelementen, Verordnungen und Gesetzen einigermassen auskennt und diejenigen, die seitens der Behörden Fordeungen stellen, nicht von vornherein als Idioten oder Bürokraten behandelt und nicht missioniert, wird man dann auch in Ruhe gelassen.
Viele Leute finden solche Hecken und Blumenwiesen schön und sagen einem das beim Vorbeigehen auch - und pflanzen bei sich selbst dann doch wieder Kirschlorbeer und Zierrasen. So ist es eben.
spellon hat geschrieben:Ich hielt das für ein gestzwidriges Verbrechen. Doch nein: die Polizei reagierte erst gar nicht auf meine Anzeige.
Mal abgesehen davon, dass jedes Verbrechen gesetzeswidrig ist:
Wie sollte die Polizei auf die Anzeige eintreten? Deren Job ist es, für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Wenn nicht jemand an Leib und leben oder in seiner Sicherheit bedroht ist, gibt es nur die Beschwerde bei den zuständigen Behörden oder die zivilrechtliche Klage. Das erste setzt eine Darlegung der verletzten öffentlichen Interessen voraus, welche die Behörde zu wahren hat, das zweite eine Klageberechtigung des Klagenden.
Die Polizei ist zuständig, wenn jemand nachts randaliert oder den Nachbarn mit einer Flinte bedroht, aber nicht, wenn jemand seine eigenen Bäume umsägt, egal ob er das darf oder nicht. Wie sollte sie auch - der Polizist kann ja nicht einmal feststellen, wem die Sache gehört.
Die zivilrechtliche Klage funktioniert nur, wenn Du als Pächter, Mieter oder Eigentümer oder Person in deinen Rechten betroffen bist oder jemand einen Vertrag nicht hält oder eine Schuld nicht bezahlt, was im Fall der Zerstörung eines Obstgartens durch den Eigentümer alles nicht zutrifft. Und Beschwerde bei den Behörden ist so eine Sache - du musst mindestens genau nachweisen können, welche Verordnung oder welches Zonenreglement durch den Eingriff verletzt wurde. Selbst dann verläuft die Sache oft genug im Sand, sei es weil der Fehlbare im gleichen Schützenverein wie der Bürgermeister ist oder weil die Sache, da für die Behörde lästig, verschoben und vertagt und schliesslich bestenfalls mit einer symbolischen Strafe abgetan wird. Wenn du (oder deine Grosseltern) am Ort zugezogen sind, kommt dazu, dass man sich ja von Fremden nix sagen zu lassen braucht - wo käme man da auch hin.
Manche Architekten sagen sogar: Wenn du ne geschützte Hecke hast und bauen willst, säg das Ding weg, sag du hättest von nix gewusst und zahl die Strafe - wenn du ein Gesuch um Rodung stellst dauert alles viel länger. Strafe als einkalkulierte Bauunkosten - nicht der Sinn des Gesetzes, aber so ist es leider nun mal.