Auch da gilt Verkehrssicherungspflicht. Die gilt sogar mitten im Wald. Sind z.B. morsche Bäume umsturzgefährdet, dann müssen sie weg. Im Wald gibt das Betretungsrecht für jedermann. Fällt einem ein Ast oder ganzer Baum auf den Kopf, musst du evtl. haften. Also auf jeden Fall versichern.roland hat geschrieben:Aber an den Grundstückgrenzen gibts Feldwege.
Da unterlieg ich auch der Verkehrssicherungspflicht, oder gilt die nur für Gehwege und Strassen?
und, wie ist das auf dem Grund, wenn einer geduldet durchfährt und ihm fällt was aufn Kopf?
Wenn du Totholz willst, dann halt stehende hohe Stümpfe oder liegendes Holz. Einen großen Baum (grad Laubbäume wo gerne dicke Äste abfallen) stehend komplett vergammeln zu lassen ist zu gefährlich. Du willst ja auch nicht beim Pilzesuchen von einem Ast erschlagen werden.
Bei Feldwegen gibt in aller Regel kein großes Theater mit umgefallenen Bäumen. Die anderen Nutzer erwarten halt, dass der Weg zügig wieder befahrbar gemacht wird. Sind nur einzelne Bäume umgefallen sägt evt. mal ein anderer Anlieger den Weg zu seinem Grundstück frei, wenn ein Baum von dir im Weg liegt. Wir haben sowas auch öfter. Man achtet dann halt drauf, dass man dabei keinen Stamm entwertet. Also z.B. den Stamm durchmessen und da, wo er über dem Weg liegt, eine Fixlängen 4,1 m ab und wegrollen. Wenn man keine Ahnung hat, was man vor sich liegen hat, dann lieber die Finger weglassen und den Eigentümer informieren.
Bei uns gab es wegen sowas aber noch nie Ärger. Weder weil wir einen Baum eines Nachbarn zersägt haben noch umgekehrt. Es sind ja alle Anlieger auf den Weg angewiesen und nicht jeder kann nach jedem Sturm gleich am nächsten Tag alle Wege checken.