Zumindest im sächsischen Waldgesetz steht es nicht so. Hier muß man den zuständigen Förster um Erlaubnis fragen und sich von dem ein bestimmtes Waldstück zuteilen lassen. Eine Gebühr wird auch fällig, umsonst gibts nichts mehr.Das gilt nur fuer Staatswald. Will man Leseholz in einem Privatwald sammeln, muss man um Erlaubnis fragen.
Nein. Aber es dürfte wohl sowas wie ein Grundbuch für den Wald geben, könnte man wahrscheinlich beim Forstamt einsehen.Gibt es eigentlich in euern Waeldern Schilder, wo draufsteht, dass sie Privatwald sind?
Genau weiß ich es aber nicht.
Die Prüfung zum zertifizierten Fachberater für SV dürften wir also beide nicht bestehen

