Sehr freundlich,Thomas/V. hat geschrieben:Du hast viel von dem, was ich nicht habe, nämlich keine Ahnungjemand der zum Mindesttarif (liegt glaub ich bei 8,75 Eur)![]()
Ich weiß ja nicht wo Du wohnst, aber hier gibt es weder Mindestlohn noch arbeiten irgendwelche "Putzfrauen", sondern sogar Facharbeiter oder ähnlich qualifizierte Leute für wesentlich weniger Geld, weil sie so "blöd" sind, sich für einen Hungerlohn ausbeuten zu lassen und Euch "Steuerzahlern" nicht auf der Tasche liegen wollen.
es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass Reinigungskräfte schlechter bezahlt werden, insbesondere wenn sie schwarz arbeiten. Ein Recht haben und durchsetzen können sind mit Sicherheit zwei verschiedene Sachen.
Zulässig ist dies aber nicht. Der Mindesttariflohn im Gebäudereinigungshandwerk wurde nämlich für allgemeinverbindlich erklärt. Derzeit beträgt er bei Innenreinigung für Ostdeutschland 7,33 Eur/Std und für Westdeutschland 8,82 Eur/Std.
Die Nichteinhaltung dieser Löhne wird bestraft und durch den Zoll verfolgt. Wir prüfen bei der Vergabe von Reinigungsleistungen die Kalkulation der Bieter und rechnen deren Kalkulation auf die Lohnkosten zurück. Kommen wir auf einen Stundensatz der Lohnkosten unter, nagel mich jetzt nicht fest, glaube es sind rund 14,75 EUR/Std.. Wird das Reinigungsunternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Stellen wir fest, dass ein Auftragnehmer nach Vergabe seine Mitarbeiter unter dem Mindestlohn beschäftigt wird er von uns sofort beim Zoll angezeigt. Leider sind unsere Prüfrechte in den Lohnbuchhaltungen der Reinigungsunternehmen aus Gründen des Datenschutzes sehr eingeschränkt.
Ich finde "Putzen" eine Tätigkeit, die durchaus Respekt verdient und von der ich glaube, dass sie auch mit dem Mindestlohn nicht gerade üppig bezahlt ist.
Leider kommen wir nach Abzug der Lohnnebenkosten wahrscheinlich auf 5 Euro netto.
Gruß Ullerich