Gefahr für Leib und Leben durch einen fehlenden Fensterdichtungsgummiluitpold hat geschrieben:wenn gefahr für leib und leben gegeben ist, dann gilt kein bestandsschutz.
diese gefahr ist schon gegeben wenn in der wohneinheit ein abzugsventilator für ein wc vorhanden ist, oder ein dunstabzug betrieben wird.
und vermutlich wurden omis fenster erneuert weil sie die zugluft nimmer so leiden mag.

Die gefahr liegt eher darin, das sonst der Ofen aus der Luke qualmt als aus dem Schornstein.
Dunstabzugshauben in der Nähe von Öfen sind ein besonderes Problem, und die Leute werden auf die Gefahr hingewiesen, sowohl vom Ofenbauer wie auch vom Schornsteinfeger. Die letzte Entscheidung in diesen Problemen liegt in D. beim Essenkehrer.