Agrarministerin Aigner will weitergehende, massive Beschränkungen und eine deutliche Ausweitung der Kontrollen in D zum Gesetz machen.
Gleichzeitig gibt es kein Importverbot und keine Kennzeichnungspflicht für Wahre aus den USA.
Die USA haben gerade angekündigt, Antibiotika weiter im vollen Umfang als Leistungsförderer zuzulassen.
Das Spiel geht also munter weiter. Die Behörden hauen den deutschen Bauern in die Fresse und lügen den Verbrauchern vor, es würde zu ihrem Schutz geschehen. Und gleichzeitig darf jeder Dreck importiert und ohne Kennzeichnung in den Handel gebracht werden...AHO Redaktion Grosstiere
6. Januar 2012
USA: FDA sieht kein Risiko durch Tetracycline und Penicilline als Leistungsförderer
Rockville (aho) – Nachdem die Arzneimittelzulassungsbehörde der Vereinigten Staaten „FDA“ (Food and Drug Administration) über drei Jahrzehnte mögliche Risiken durch den Einsatz von Antibiotika in subtherapeutischen Dosierungen als Leistungsförderer untersucht hat, stellt die Behörde Bestrebungen zu einem Verbot dieser Anwendung ein. Das teilte kürzlich die FDA im Zentralen Bundesregister der USA (Federal Register, Volume 76, Number 246, Thursday, Dec 22, 2011) mit. Die Behörde hatte immer wieder Wissenschaftler befragt. Diese konnten aber keine konkreten Risiken für Tiere, den Konsumenten und eine Selektion antibiotikaresistenter Bakterien benennen. Die FDA betonte aber, dass man Antibiotikaresistenzen weiterhin als wichtiges Thema im Bereich öffentliche Gesundheit erachte.
Weltweit ist es üblich, die Mastleistung und Gesundheit von Tieren durch Antibiotika in niedriger Dosierung im Futter zu fördern. In der EU ist der Einsatz von antibiotischen Leistungsförderern seit vielen Jahren verboten. Zum 1. Januar 2006 wurde nach der Verordnung (EG) Nr. 183/2003 Artikel 11 Absatz 2 das Inverkehrbringen und die Verwendung der letzten antibiotischer Leistungsförderer Salinomycin, Monensin, Avilamycin und Flavomycin europaweit endgültig verboten. Zuvor fielen andere Leistungsförderer wie Tylosinphosphat und Avoparcin einem Verbot zum Opfer. In der EU sollte unter anderem der Selektion von antibiotikaresitenter Bakterien in der Humanmedizin vorgebeugt werden. Trotz dieses Verbotes klagen Humanmediziner aber immer häufiger über Schwierigkeiten mit Resistenzen bei der Therapie.