Hallo Andrea,
also ich kann dir vielleicht einige Infos geben. Die betreffen jetzt aber nur das Landratsamt Mittelsachsen. Dieses ist für mich zuständig und in diesem Bereich dann wiederum die untere Wasserbehörde. Bei dieser Behörde stellst du einen Antrag auf Erteilung einer "Wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §7 und 34 WHG i.V.m.§13 Sächs.WG.
In diesem Antrag musst du genau ausführen, was du machen willst. In meinem Fall hat das ein Geologe gemacht. Zu den Informationen die du weitergeben musst, gehören die Planunterlagen. In meinem Fall musste ich eine Kläranlage nach DIN 4261, Teil 1 installieren - das ist eine Dreikammergrube mit 6 Kubikmeter Inhalt. Diese reicht für eine Größe von 4 oder auch (je nach Behörde) 6 Personen aus. Wenn das Gebäude und die Anzahl der Personen höher ist, muss die Grube größer sein.
Dieser Grube nachgeschaltet ist in meinem Fall ein Pflanzenbeet. Es gibt aber auch andere Lösungen, die direkt in der Dreikammergrube untergebracht sind. Kosten aber dann Strom.
Anschließend muss das gereinigte Abwasser noch versickert werden. Bei mir geht das über den vorhandenen Drainagegraben. Kann aber auch ein Fluss sein oder ähnliches.
Wenn du willst, kann ich dir die Genehmigungsunterlagen auch einscannen und zusenden, sind aber ein paar Seiten voller Amtsdeutsch.
Hoffe ein bißchen "Dunkel ins Helle" gebracht zu haben.
Dagmar