Jagdpächter beseitigt Wildschweinschäden nicht.

Was halt nirgendwo passt
Antworten
smallfarmer
Beiträge: 1159
Registriert: So 8. Aug 2010, 22:23

Jagdpächter beseitigt Wildschweinschäden nicht.

#1

Beitrag von smallfarmer » Sa 30. Apr 2016, 21:45

Ich steh da vor einem Problem. Ich habe seit einigen Jahren immer mal Wildschweinschäden auf meinen Flächen. Der Jagdpächter ist auch gleichzeitig Großlandwirt in der Gemarkung. Da ich meist ein großzügiger Mensch bin :grinblum: , habe ich ihm die Flächen auch zur Prämienstellung überlassen. Er hat aber noch nie die Schäden auf meinen Wiesen beseitigt.
Dieses Jahr gab es für mich eine persönliche Deadline. Ich habe ihm persönlich gesagt, dass er dieses Jahr was zu reparieren hat. Deadline war für mich Heute. Als ich eben nochmal am Stall war, habe ich gesehen, dass die Flächen der Nachbarn gekreiselt waren, meine aber nicht. Schluss mit Lustich.................
Es sind 2,5 Hektar Fläche auf die er dann auch keine Subventionen bekommen wird. Wie geh ich das jetzt am schlausten an.
smallfarmer :schaf_1:

Manfred

Re: Jagdpächter beseitigt Wildschweinschäden nicht.

#2

Beitrag von Manfred » Sa 30. Apr 2016, 23:33

Wenn die Flächen offiziell auf ihn laufen, ist der Schaden auch sein Schaden. Da kannst du gar nichts machen.
Du kannst ihm nur den Pachtvertrag kündigen.
Wenn im Vertrag nicht anders geregelt, beträgt die Kündigungsfrist mind. 1 Jahr minus 3 Tage zum Ende des Pachtjahres.
D.h. du kannst ihm auch bei mündlichem Vertrag frühestens zum Ende des nächsten Jahres kündigen.

Sobald die Fläche dann auf dich läuft, kannst du deine Wildschäden offiziell bei der Gemeinde anmelden. Sie müssen dann von der Jagdgenossenschaft beglichen werden. Oder vom Jagdpächter, wenn dieser die Verpflichtung dazu vertraglich übernommen hat.

Wenn in Wahrheit du die Flächen bewirtschaften würdest, er dafür aber Prämien kassierte, dann wäre das Subventionsbetrug. Damit könntet ihr euch gegenseitig eines reinreiben. z.B. wenn du zum Amt gingest und sagtest, du hättest erfahren, dass er für die von dir bewirtschafteten Flächen Prämien beantragt habe und möchtest, dass das geprüft wird... Könnte auf Beihilfe deinerseits rauslaufen.
Daher gehe ich davon aus, dass ein reguläres Pachtverhältnis besteht. Bleibt die fristgerechte Kündigung.

Benutzeravatar
osterheidi
Förderer 2019
Förderer 2019
Beiträge: 1594
Registriert: Mo 21. Okt 2013, 20:32
Familienstand: rothaarig
Wohnort: endmoräne, obendrauf, klimazone 6b, höhe 600

Re: Jagdpächter beseitigt Wildschweinschäden nicht.

#3

Beitrag von osterheidi » So 1. Mai 2016, 06:22

Finde das vorgehen deines pächters ehrlich gesagt merkwürdig, weil es ja für ihn zum nachteil ist solange er pächter ist. Sollte ihm die fläche egal sein könnte er ja kündigen.....
Ich frage mich gerade ob du dich von den nachbarn sehr unterscheidest in der bewirtschaftung oder in menschlicher hinsicht?

smallfarmer
Beiträge: 1159
Registriert: So 8. Aug 2010, 22:23

Re: Jagdpächter beseitigt Wildschweinschäden nicht.

#4

Beitrag von smallfarmer » So 1. Mai 2016, 07:10

Vielleicht hab ichs nicht richtig beschrieben. Flächen sind unser Eigentum , es besteht kein Pachtvertrag mit ihm, er kassiert aber trotzdem.
Wieso kann ich nicht zum Amt gehen? ohne mich zu schädigen.
smallfarmer

Benutzeravatar
Rohana
Förderer 2018
Förderer 2018
Beiträge: 5624
Registriert: Mo 3. Feb 2014, 21:31
Familienstand: verheiratet
Wohnort: Oberpfalz

Re: Jagdpächter beseitigt Wildschweinschäden nicht.

#5

Beitrag von Rohana » So 1. Mai 2016, 07:19

Manfred hat geschrieben: Wenn in Wahrheit du die Flächen bewirtschaften würdest, er dafür aber Prämien kassierte, dann wäre das Subventionsbetrug.
Deshalb.
Ein jeder spinnt auf seine Weise, der eine laut, der andere leise... (Ringelnatz)

Manfred

Re: Jagdpächter beseitigt Wildschweinschäden nicht.

#6

Beitrag von Manfred » So 1. Mai 2016, 07:56

Rohana hat geschrieben:
Manfred hat geschrieben: Wenn in Wahrheit du die Flächen bewirtschaften würdest, er dafür aber Prämien kassierte, dann wäre das Subventionsbetrug.
Deshalb.
Das wäre erstmal nur Subventionsbetrug seitens des Antragstellers.
Wenn das aber auf dein Wissen und deine Einwilligung hin erfolgte, dann wärst du Mittäter oder zumindest der Beihilfe schuldig.

Antworten

Zurück zu „Sonstiges“