Moin, die Rechtssprechung wg. Schönheitsreperaturen ist geändert worden, so das etliche Klauseln in alten Mietverträgen nicht mehr gültig sind. Das kannst Du einfach googlen, ist nicht so kompliziert. Diese Intervallregelung fällt m.W. auch darunter. Ich hatte dasselbe Problem bei meinem Auszug letztes Jahr. Beratung vom Anwalt, Ergebnis dem Vermieter mitgeteilt, damit war ich raus.
Ein zum 31.01. gekündigter Mietvertrag läuft doch bis dahin? Wenn er sich auf vorzeitige Kündigung eingelassen hat, darf er eh nicht mehr abbuchen, auch nicht unter Berufung auf die Renovierung.
Mietfrage- wie soll ichs angehen
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Re: Mietfrage- wie soll ichs angehen
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Re: Mietfrage- wie soll ichs angehen
Der Mietvertrag läuft bis zum 31.1. Wenn er aber den Schlüssel nicht annimmt, läuft er dann automatisch weiter?
Die Schönheitsreparaturen sind so dehnbar ausgedrückt, Bad usw. in drei Jahre, Wohnzimmer in fünf Jahren, aber wenns nicht nötig ist, dann noch nicht ... und der Mieter hat Nachweispflicht.Der Mieter ist nun aber verstorben und ich habe keine Nachweise, da ist auch nichts mehr zu finden, habe ja alles enträumt. Ich sag ja, wenn sich jemand da auskennt, ich schicks zu.
Die Schönheitsreparaturen sind so dehnbar ausgedrückt, Bad usw. in drei Jahre, Wohnzimmer in fünf Jahren, aber wenns nicht nötig ist, dann noch nicht ... und der Mieter hat Nachweispflicht.Der Mieter ist nun aber verstorben und ich habe keine Nachweise, da ist auch nichts mehr zu finden, habe ja alles enträumt. Ich sag ja, wenn sich jemand da auskennt, ich schicks zu.
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Re: Mietfrage- wie soll ichs angehen
Moin, die aktuelle Rechtssprechung kannst Du im Netz finden. Das stimmt auch so. Mein Mietvertrag hatte die gleiche Klausel, war ungültig. Nach dem 31.01. darf er natürlich nicht mehr abbuchen. Bis dahin gilt der Mietvertrag. Die Wohnung vorher an Käufer übergeben darf er aber auch nicht.
Er könnte die Wohnung nur im Januar vor der Übergabe renovieren, nimmt euch aber damit die Möglichkeit, die Klausel vor Ende des Mietvertrages zu erfüllen. Er hat die Wohnung unrenoviert verkauft. Die Käufer werden sie auch so übernehmen. Er dürfte NACH Ende des Mietvertrages renovieren und die tatsächlichen(!) Kosten geltend machen, kann er so aber nicht.
Fazit: Ihr zahlt für Januar die Miete und seid danach nicht mehr zu sprechen. Der kann euch gar nichts. Wird er auch nicht, weil ER sich nicht an den gültigen Vertrag gehalten hat und das Angebot von euch, früher komplett aus dem Mietverhältnis auszusteigen und ihm die Wohnung zum Verkauf zu überlassen, nicht eingegangen ist.
Er könnte die Wohnung nur im Januar vor der Übergabe renovieren, nimmt euch aber damit die Möglichkeit, die Klausel vor Ende des Mietvertrages zu erfüllen. Er hat die Wohnung unrenoviert verkauft. Die Käufer werden sie auch so übernehmen. Er dürfte NACH Ende des Mietvertrages renovieren und die tatsächlichen(!) Kosten geltend machen, kann er so aber nicht.
Fazit: Ihr zahlt für Januar die Miete und seid danach nicht mehr zu sprechen. Der kann euch gar nichts. Wird er auch nicht, weil ER sich nicht an den gültigen Vertrag gehalten hat und das Angebot von euch, früher komplett aus dem Mietverhältnis auszusteigen und ihm die Wohnung zum Verkauf zu überlassen, nicht eingegangen ist.
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Re: Mietfrage- wie soll ichs angehen
außer die kaution einbehalten...Der kann euch gar nichts.
da ich laktose und gluten hervorragend vertrage, leiste ich mir als ausgleich dafür einige intoleranzen im zwischenmenschlichen bereich.
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Re: Mietfrage- wie soll ichs angehen
Von Kaution war noch gar nicht die Rede...aber recht hast Du. Fragt sich nur, ob ein von Afrika aus geführter Rechtsstreit finanziell sinnvoll wäre. Evtl. reicht ein anwaltliches Schreiben an den Vermieter.
Die Wohnung ist verkauft und wird zum 28.01. übergeben, d.h. innerhalb des gültigen Mietvertrages. WENN der Vermieter eine schnelle Renovierung vorgenommen hätte, dann hätte er den Mietern ohne Absprache jegliche Möglichkeit genommen, den Vertragsinhalten nachzukommen. Der hat die Wohnung verkauft, bekommt verhältnismäßig viel Geld und müßte im Streitfall die Gerichts- und Anwaltskosten zahlen. Der hat gar nichts davon, die Kaution zu behalten, v.a. weil er auch nur die tatsächlichen Renovierungskosten geltend machen könnte. Und selbst dann wäre die Renovierung innerhalb des Mietzeitraums erfolgt, was ja schon mal gar nicht geht.
Falls eine Kaution gezahlt wurde, würde ich ihm aufgrund seines bisherigen Verhaltens unter Angabe dieser Gründe schriftlich eine Frist setzen, bis wann die Kaution zurückzuzahlen sei und ihm bei Verzögerung mit Klage drohen.
Die Wohnung ist verkauft und wird zum 28.01. übergeben, d.h. innerhalb des gültigen Mietvertrages. WENN der Vermieter eine schnelle Renovierung vorgenommen hätte, dann hätte er den Mietern ohne Absprache jegliche Möglichkeit genommen, den Vertragsinhalten nachzukommen. Der hat die Wohnung verkauft, bekommt verhältnismäßig viel Geld und müßte im Streitfall die Gerichts- und Anwaltskosten zahlen. Der hat gar nichts davon, die Kaution zu behalten, v.a. weil er auch nur die tatsächlichen Renovierungskosten geltend machen könnte. Und selbst dann wäre die Renovierung innerhalb des Mietzeitraums erfolgt, was ja schon mal gar nicht geht.
Falls eine Kaution gezahlt wurde, würde ich ihm aufgrund seines bisherigen Verhaltens unter Angabe dieser Gründe schriftlich eine Frist setzen, bis wann die Kaution zurückzuzahlen sei und ihm bei Verzögerung mit Klage drohen.
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