Hier http://www.umwelt.niedersachsen.de/aktu ... 29515.html
steht ganz unten als letzer Satz: "Keine Förderung von Präventionsmaßnahmen bei Hobbytierhaltern."
Hier http://www.der-wolf-in-niedersachsen.de ... eitrag_323 im Dialogfeld links auf der Seite als Antwort auf eine Userfragesteht:
Ist BG-Pflicht gleich Landwirtschaft?hallo ME, private Tierhalter, die alleine nicht berufsgenossenschaftspflichtig sind, könnten sich beispielsweise zu einer GbR,
Schafhaltergemeinschaft o.Ä. zusammenschließen, um dann gemeinsam eine Förderung von Präventionsmaßnahmen beantragen zu können. Grundsätzlich gilt, dass Schafhalter mit mehr als 0,5 ha landwirtschaftlicher Fläche (dies bedeutet ca. 5 Schafe) berufsgenossenschaftspflichtig sind. Mit der Aufnahme in die BG sind auch ihre Präventionsmaßnahmen nach der „Richtlinie Wolf“ förderfähig. Sehr viele Kleinschafhalter haben sich allerdings, häufig aus Unkenntnis, nur nicht bei der BG angemeldet. Der jährliche Beitrag zur BG beträgt minimal ca. 100 Euro.
Und wer bleibt dann als "Hobbytierhalter" übrig?
Und ansonsten, war die BG damals so ungefähr die Erste, die brieflich auf der Matte stand, als wir unseren Hof gekauft haben, anmelden war da nicht nötig....

Niedersachsen ist nicht mein Bundesland, aber ich versuche gerade, die einzelnen Bundesländer miteinander zu vergleichen und frage mich allmählich, ob die das extra so kompliziert gestalten, damit da bloss keiner mehr durchblickt.
Ist man in Bayern als bg-pflichtiger Tierhalter auch förderungsfähig in Sachen Herdenschutz? Kann mir jemand hier diese Frage beantworten?
LG, Chris