Gilt das Arbeitsrecht auch für Maltesereinrichtungen?
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Gilt das Arbeitsrecht auch für Maltesereinrichtungen?
Meiner allerbesten und auch einzigen Freundin Rosi ist gekündigt worden mit der Begründung, sie hätte ihre Chefin beleidigt. Keine Zeugen.
Rosi arbeitet seit fast zehn Jahren in Asylbewerberheimen, die von den Maltesern getragen werden.
Ist das so rechtens?
Ich kenne Rosi seit mehr als 50 Jahren. Wir waren damals 3./4. Klasse und sie lebte mit jüngerem Bruder und Vater - die Mutter war verstorben - auf einem Bauernhof im Nachbardorf. Im Laufe der Zeit wurde der Hof dann meine zweite Heimat, Rosi meine allerbeste Freundin und ihr Vater mein Vizevater.
Sie hat, seit sie Kind war, hart gearbeitet und verantwortungsvoll gearbeitet.
Und nun sowas.
Meine erste Reaktion war ja, Röslein, lass mal sein und mach nun endlich alles das, was du schon immer tun wolltest, bist ja schliesslich 60.
Aber der Stachel, ungerecht behandelt zu sein, bleibt ja.
Bleiben also viele Fragen.
Wie würdet ihr an die Sache herangehen, wie ist eigentlich die Rechtslage, wer wäre Ansprechpartner....... und ....?
Liebe Grüsse
Inge
Rosi arbeitet seit fast zehn Jahren in Asylbewerberheimen, die von den Maltesern getragen werden.
Ist das so rechtens?
Ich kenne Rosi seit mehr als 50 Jahren. Wir waren damals 3./4. Klasse und sie lebte mit jüngerem Bruder und Vater - die Mutter war verstorben - auf einem Bauernhof im Nachbardorf. Im Laufe der Zeit wurde der Hof dann meine zweite Heimat, Rosi meine allerbeste Freundin und ihr Vater mein Vizevater.
Sie hat, seit sie Kind war, hart gearbeitet und verantwortungsvoll gearbeitet.
Und nun sowas.
Meine erste Reaktion war ja, Röslein, lass mal sein und mach nun endlich alles das, was du schon immer tun wolltest, bist ja schliesslich 60.
Aber der Stachel, ungerecht behandelt zu sein, bleibt ja.
Bleiben also viele Fragen.
Wie würdet ihr an die Sache herangehen, wie ist eigentlich die Rechtslage, wer wäre Ansprechpartner....... und ....?
Liebe Grüsse
Inge
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Re: Gilt das Arbeitsrecht auch für Maltesereinrichtungen?
Hallo
Wieso sollte für die Malteser nicht das deutsche Arbeitsrecht gelten?
Ansprechpartner wäre wohl am besten ein Fachanwalt für Arbeitsrecht da ich mal davon ausgehe
das es keinen Betriebsrat gibt.Sollte sie in einer Gewerkschaft Mitglied sein kann sie auch dort
Hilfe in Anspruch nehmen .
Wenn es keine Zeugen für die Vorwürfe gibt hat sie meiner Meinung nach gute Aussichten Recht
zu bekommen.
Gruß Dieter
Wieso sollte für die Malteser nicht das deutsche Arbeitsrecht gelten?
Ansprechpartner wäre wohl am besten ein Fachanwalt für Arbeitsrecht da ich mal davon ausgehe
das es keinen Betriebsrat gibt.Sollte sie in einer Gewerkschaft Mitglied sein kann sie auch dort
Hilfe in Anspruch nehmen .
Wenn es keine Zeugen für die Vorwürfe gibt hat sie meiner Meinung nach gute Aussichten Recht
zu bekommen.
Gruß Dieter
Der Weg zur Quelle führt gegen den Strom.....
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Re: Gilt das Arbeitsrecht auch für Maltesereinrichtungen?
Moin Inge,
als kirchliche Einrichtung sollten die eigentlich eine Mitarbeitervertretung haben. Das ist dem Betriebsrat vergleichbar und in dem Fall mit Sicherheit der erste Ansprechpartner.
Das Arbeitsrecht bzw. Kündigungsschutz basiert auf den AVR. Die muss ihr mindestens die Personalabteilung zur Verfügung stellen.
LG
Olaf
als kirchliche Einrichtung sollten die eigentlich eine Mitarbeitervertretung haben. Das ist dem Betriebsrat vergleichbar und in dem Fall mit Sicherheit der erste Ansprechpartner.
Das Arbeitsrecht bzw. Kündigungsschutz basiert auf den AVR. Die muss ihr mindestens die Personalabteilung zur Verfügung stellen.
LG
Olaf
Bei Kirchens ist schon alles etwas eigen, man hat ja auch keinen Arbeitsvertrag, sondern einen Dienstvertrag und einen Dienstherren und der Mond wird mit der Stange weitergeschoben.Wieso sollte für die Malteser nicht das deutsche Arbeitsrecht gelten?

Eigentlich bin ich ein netter Kerl.
Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen.
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Re: Gilt das Arbeitsrecht auch für Maltesereinrichtungen?
Die Malteser sind an sich ein selbstständige Organisation, unterstehen aber als Arbeitgeber meistens einer Diözesanverwaltung des Bistums. Erster Ansprechpartner in solchen Fällen ist hier die Mitarbeitervertretung des Bistums im Generalvikariat. Oft gibt es sogar in den Betrieben einzelne Personen, die dieser Vertretungsgruppe angehören.
lg Jonas
lg Jonas
Ich verlasse mich auf meine Sinne: Irrsinn, Wahnsinn und Blödsinn!
Re: Gilt das Arbeitsrecht auch für Maltesereinrichtungen?
Hallo,
auf jeden Fall soll sie zur MAV (MUSS es in so großen Firmen geben) gehen und erstmal nichts unterschreiben, wenns nicht zu spät ist. Man kann nicht so einfach verhaltensbedingt kündigen. Es muss zwei Mal wegen des selben Grundes (!) abgemahnt worden sein, dann kann beim dritten Mal gekündigt werden. Es sei denn sie hätte etwas "wirklich Schlimmes" getan (jemanden gefährdet/ grob fahrlässig gehandelt, nicht zum Dienst erschienen,...).
Zur Not wirklich zum Anwalt gehen, gerade wenn es keine Zeugen und keine anderen Probleme im Verhalten des MA gibt, bekommt immer der Mitarbeiter recht. Ich kann aus Arbeitgebersicht sagen (Personalabteilung Diakonie) sagen, dass es unheimlich schwer ist einen Arbeitnehmer ohne vorherige Abmahnungen außerhalb der Probezeit zu kündigen. Falls sie eine Rechtschutzversicherung hat, am besten gleich beraten lassen und dem Arbeitgeber Paragraphen nennen. Das macht immer Eindruck. Je nachdem wie lange sie dort arbeitet und welchen AVR die Malteser angehören, kann sie sich zumindest ne schöne Abfindung einklagen, wenn sie nicht mehr dort arbeiten möchte
.
Liebe Grüße
Johanna
auf jeden Fall soll sie zur MAV (MUSS es in so großen Firmen geben) gehen und erstmal nichts unterschreiben, wenns nicht zu spät ist. Man kann nicht so einfach verhaltensbedingt kündigen. Es muss zwei Mal wegen des selben Grundes (!) abgemahnt worden sein, dann kann beim dritten Mal gekündigt werden. Es sei denn sie hätte etwas "wirklich Schlimmes" getan (jemanden gefährdet/ grob fahrlässig gehandelt, nicht zum Dienst erschienen,...).
Zur Not wirklich zum Anwalt gehen, gerade wenn es keine Zeugen und keine anderen Probleme im Verhalten des MA gibt, bekommt immer der Mitarbeiter recht. Ich kann aus Arbeitgebersicht sagen (Personalabteilung Diakonie) sagen, dass es unheimlich schwer ist einen Arbeitnehmer ohne vorherige Abmahnungen außerhalb der Probezeit zu kündigen. Falls sie eine Rechtschutzversicherung hat, am besten gleich beraten lassen und dem Arbeitgeber Paragraphen nennen. Das macht immer Eindruck. Je nachdem wie lange sie dort arbeitet und welchen AVR die Malteser angehören, kann sie sich zumindest ne schöne Abfindung einklagen, wenn sie nicht mehr dort arbeiten möchte

Liebe Grüße
Johanna
„Wer A sagt, der muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch war.“ - Bertolt Brecht
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Re: Gilt das Arbeitsrecht auch für Maltesereinrichtungen?
Erst einmal ganz herzlichen Dank für die Hilfe. Ich habe es Röslein weitergegeben und ich hoffe, es hilft.
Liebe Grüsse
Inge
Liebe Grüsse
Inge