Online-Handel Rechtsfrage/Entscheidung

Was halt nirgendwo passt
Benutzer 146 gelöscht

Online-Handel Rechtsfrage/Entscheidung

#1

Beitrag von Benutzer 146 gelöscht » Di 4. Nov 2014, 02:30

Hallo Online-Käufer,
hab da mal `ne Frage aus aktuellem Anlass:
ich habe in der Bucht bei einem Händler ein Kabel gekauft, 22 Meter um genau zu sein. Das Kabel ist ein NYM-O 4x 10mm2 und war in dem Angebot als "mehrdrähtig" bezeichnet. Das ist genau das, was ich gerade brauche, aber dummerweise war diese Angabe falsch, denn geliefert wurde ein Kabel mit Volldraht-Adern (was ich nicht brauchen kann), denn der Anbieter hat diese falsche Angabe übersehen. Wie sich später herausstellte, gibt es gar keine Kabel dieses Typs mit mehrdrähtigen Adern, was mir aber nicht bekannt war.
Ich dachte, das sei ein klarer Fall: falsche Beschreibung, also Ware und Geld wieder zurück.
Der Händler hat dann jedoch erst versucht mit mir zu diskutieren, weshalb denn das gelieferte Kabel nicht für meine Zwecke taugt und es schließlich abgelehnt, es zurück zu nehmen. Ein sonst übliches Widerrufsrecht im Online-Handel schließt er auch aus, weil das Kabel nach meiner Bestellung auf Länge geschnitten sei.
Die Rechtslage ist eigentlich eindeutig, sowohl was die fehlerhafte Beschreibung, als auch was die Meterware betrifft -
http://www.onlinehaendler-news.de/recht ... ossen.html
- aber einen entsprechenden Hinweis hat er nur sinngemäß mit der Aufforderung beantwortet, ihn zu verklagen (bezeichnenderweise ist er dabei ins "Du" verfallen :pfeif: ).
Ich habe also 2 Optionen:
1. Den Händler auf Wandelung verklagen, 2. Das Kabel wieder bei der Bucht verhökern und auf Verlustminimierung hoffen.
Einerseits geht es um ca. 100€ Streitwert, andererseits geht es um Widerstand gegen selbstherrliche Dreistigkeit (als ich erläuterte, dass es für mich entscheidend auf die Biegsamkeit des Kabels ankommt, weshalb ich Volldraht-Kabel nicht gebrauchen kann, schrieb er, dann hätte ich besser 4x1,5mm2 bestellen sollen :sauenr_1: )
Wie würdet IHR Euch entscheiden, und warum?

Gruß

frodo

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Reisende
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Re: Online-Handel Rechtsfrage/Entscheidung

#2

Beitrag von Reisende » Di 4. Nov 2014, 09:39

guten morgen frodo,

zu rechtlichen einordnung ein paar stichpunkte.

- theoretisch gibt es mehrere möglichkeiten, wenn mit der ware etwas nicht stimmt, nämlich 1. widerruf, 2. gewährleistungsansprüche bei mängeln, 3. rücktritt vom kaufvertrag und rückabwicklung der gegenseitigen leistungen
- nun fällt bei dir der widerruf weg, weil die ware individualisiert ist
- das kabel ist eigentlich nicht mangelhaft (es ist ja funktionstüchtig), aber es weicht von der artikelbeschreibung ab. dies nennt man aliud (falschlieferung). ein aliud wird rechtlich wie ein sachmangel behandelt. d.h. du hast erstmal primär ein nacherfüllungsrecht. der verkäufer muss dir theoretisch ein mehradriges kabel liefern, wie es in der beschreibung stand. zur nacherfüllung musst du ihn mind. 2x unter fristsetzung auffordern. scheitert die nacherfüllung, treten die sekundären gewährleistungsrechte in kraft (kaufpreisminderung und rücktritt).
- nach deiner beschreibung gibt es keine kabel, die der beschreibung entsprechen würden. somit ist dem verkäufer eine nacherfüllung nicht möglich und dir das recht eröffnet, vom kaufvertrag zurückzutreten.

um das ganze durchzusetzen, würde ich ebay einschalten, statt ihn direkt zu verklagen. die kümmern sich um solche fälle, und sind idr eher käufer-freundlich.
http://pages.ebay.de/kaeuferschutz/
da ich laktose und gluten hervorragend vertrage, leiste ich mir als ausgleich dafür einige intoleranzen im zwischenmenschlichen bereich.

Benutzer 146 gelöscht

Re: Online-Handel Rechtsfrage/Entscheidung

#3

Beitrag von Benutzer 146 gelöscht » Di 4. Nov 2014, 10:35

Hallo Reisende,

danke für die ausführliche Antwort! :)
Ich habe da gewisse Zweifel, ob die Leute bei ebay genug Ahnung von der Materie haben, um den Unterschied zwischen einer "mehrdrähtigen" zu einer "eindrähtigen" Ausführung der Ader eines Kabels als "wesentliche Abweichung von der Beschreibung" einzustufen.
Ausserdem läuft dieses Angebot nicht unter dem "ebay-Käuferschutz", und weiterhin muss ich für "normale" rechtliche Schritte ja bestimmte Fristen einhalten (Rücksendung bzw. Rücksendeversuch innerhalb von 14Tagen), die vermutlich verstreichen, bevor der Weg über ebay zu substantiellen Ergebnissen führt.
Nachdem ich die Sache kurz überschlafen habe, werde ich wohl eine 3. Option versuchen - besser für meinen Geldbeutel UND (nicht ganz unwichtig) MEINE Nerven, aber nicht unbedingt für SEINE... :pfeif:

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Re: Online-Handel Rechtsfrage/Entscheidung

#4

Beitrag von Rallymann » Di 4. Nov 2014, 19:29

Wenn Du es nicht gebrauchen kannst, schicke es zurück.
War sein Fehler, dass er es falsch beschrieben hat.
Sollte er sich quer stellen erinnere ihn daran, dass Abmahnanwälte ganz heiss auf solche Sachen sind.
Die nehmen pauschal nen Tausender von dem Jungen.
Ebay einschalten
Schlechte Bewertung
Anwalt

Der überlegt sich das dann ganz sicher.

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Re: Online-Handel Rechtsfrage/Entscheidung

#5

Beitrag von Wayan » Mi 5. Nov 2014, 14:33

Also ich würde jetzt nicht primär irgendwelche Anwälte reich machen wollen.
Ich würde auf Vertragserfüllung bestehen. Wenn er solch ein Kabel anbietet, muss er es auch liefern, wenn er nicht liefern kann, muss er das Geld rausrücken. Diese klare Sachlage würde ich per Einschreiben mit Fristsetzung durchsetzen.
Wenn es das Kabel so nicht gibt, ist das nicht dein Problem, da du ein unwissender Kunde bist. Er hingegen ist ein Profi, der was von der Sache verstehen sollte.

Eigentlich kannst du das "falsche" Kabel sofort zurückschicken...
Alle sagten: Das geht nicht. Da kam einer, der wußte das nicht und hat´s einfach gemacht.

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Re: Online-Handel Rechtsfrage/Entscheidung

#6

Beitrag von Mika » Mi 5. Nov 2014, 16:08

Frage: hat der Händler das Kabel nach wie vor falsch beschrieben in der Bucht? Dann mach sofort einen screenshot davon. Man kann ja nie wissen :pfeif:

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Re: Online-Handel Rechtsfrage/Entscheidung

#7

Beitrag von Reisende » Mi 5. Nov 2014, 16:15

und das nächste mal nur kauf auf rechnung akzeptieren, keine vorkasse. dann entstehen solche probleme erst gar nicht. ;)
da ich laktose und gluten hervorragend vertrage, leiste ich mir als ausgleich dafür einige intoleranzen im zwischenmenschlichen bereich.

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Re: Online-Handel Rechtsfrage/Entscheidung

#8

Beitrag von Thomas74 » Mi 5. Nov 2014, 19:30

Bei Egay wirkt schon die Androhung einer schlechten Bewertung oft Wunder. Hast du per Paypal gezahlt? Eröffne einen "Fall",dann wird sein Konto bis zur Aufhebung des "Falls" eingeschränkt-für Händler ein großes Druckmittel.

Ansonsten: gelassen bleiben,und laß die Anwälte raus. Geh einfach davon aus,er hat auch welche und es kommt ein Vergleich raus. Die einzigen Profiteure sind dann genau die Anwälte. :pfeif:
Optimismus ist,bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und "Scheiß Götter!" zu rufen...

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Re: Online-Handel Rechtsfrage/Entscheidung

#9

Beitrag von Benutzer 146 gelöscht » Mi 19. Nov 2014, 17:52

Nur mal als update für die Ratschläge, ebay einzuschalten, was ich getan habe:
Nur wenn man "Käuferschutz" hat, also per Pa..al oder Kreditkarte gezahlt hat, wird ebay aktiv, - unzutreffende Becshreibungen, Beleidigungen, BGB ignorieren etc. geht ebay am Ar..h vorbei, so lange IHNEN dadurch kein Schaden entsteht :sauenr_1:

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Re: Online-Handel Rechtsfrage/Entscheidung

#10

Beitrag von Narrenkoenig » Mi 19. Nov 2014, 21:27

Thomas74 hat geschrieben:Ansonsten: gelassen bleiben,und laß die Anwälte raus. Geh einfach davon aus,er hat auch welche und es kommt ein Vergleich raus. Die einzigen Profiteure sind dann genau die Anwälte. :pfeif:
Genau da ist mein Argument für fachliche Hilfe durch einen Anwalt, oder auch Verbraucherschutz.
Der Händler, wenn er halbwegs schlau ist, wickelt sowas nicht ohne Anwalt ab. Als juristischer Laie wirst du da schneller über den Tisch gezogen wie es dir lieb ist und du merkst es nicht einmal.
Chancengleichheit für beide.

Grüße

Robert
Ich bin zur Vernunft gekommen,
leider war sie grad nicht da.

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