Dieser Beitrag past nun wirklich kein anderes der Foren - Themem deshalb hoffe ich das ich hier halbwegs richtig bin.
Zur Sache :
Ich hab einen neuen Nachbarn,dieser meint es mit den geltenden Regeln im Nachbarschafts und Baurecht nicht so genau nehmen zu müssen und
baut lustig in der Anbstandfläche . Dazu muß gesagt werden das mein Haus fast auf der Grenze zu seinem Grundstück steht ( auf knapp 17 m Länge
verbleibt ein schmaler Streifen schräg zulaufend von ca 10 - 60 cm Breite.) Da vor einer Baugenehmigung für mein Haus die Sache mit der Abstandsfläche zu regeln war wurde mit dem damaligen Nachbarn eine Vereinbarung hinsichtlich Fenstern,Lärmbelästigung etc. getroffen worauf er einwilligte und die Abstandsfläche nunmehr auf seinem Grundstück liegt ( 3 m Breit auf der ganzen Länge der Grenze. )
Diese Vereinbarung wurde als Baulast ins Baulastverzeichnis eingetragen und hat bis heute Gültigkeit. Daufhin wurde die Baugenehmigung erteilt und alles war in bester Ordnung.
Er hielt die 3 m frei von jeglicher Bebauung ,wenn ich etwas an meiner Hauswand zu tun hatte wurde er vorab gefragt ob das für ihn OK wäre und alles
ging fast 20 Jahre gut.
Jetzt ist der gute Mann vor einem knappen Jahr gestorben und einer aus seiner Verwandschaft hat das Grundstück / Haus von den Erben gekauft.
Erste "Amtshandlung" war die Errichtung eines Carports zwischen seinen 3 Garagen !!! und meiner Hauswand in der Abstandsfläche sodas ich seitdem in einen dunklen Keller gucke.
Das war mir dann doch zu doof und ich habe beim zuständigen Bauamt nachgefragt ob das so sein darf - Antwort : Nein ,darf nicht. Carport muß wieder weg wegen Abstandsfläche und eingetragener Baulast. Darufhin stand die Nachbarin vor meiner Haustür und hat übelst vom Leder gezogen


Nächster Akt : kurz nach besagtem " Gespäch " mit der Nachbarin ( Wobei ich eigendlich nicht zu Wort kam ) wurde vor einem weiteren Kellerfenster ein Holzstoß errichtet - 5 m lang 2 m hoch. Nächster Keller dunkel. In Anbetracht von


Dachte mir : Naja,Hauptsache der Carport verschwindet wieder,Holz wird verbrannt - von daher.......
Heute nun der nächste Akt in diesem Drama : Besagtes Holz war nur grob gespalten und wurde heute nochmals in dieser Richtung bearbeitet und wie sollte es eigendlich auch anders sein unter ( man erinnert sich : Bauamt - Carport - Nein ) den Cartport der immer noch steht geräumt. Damit aber nicht genug , das Holz liegt teilweise auf meinem Grundstück und lehnt teilweise auch an meiner Hauswand.
Ist hier jemanden der/ die sich in solchen Sachen auskennt und mir einen Tipp ( gern auch mehrere ) geben kann wie ich mich weiter verhalten soll ?
Ich habe ehrlich gesagt keinen Bock auf einen Rechtsstreit aber das geht mir nun doch deutlich zu weit.
Gruß
Dieter