Gewächshaus ohne Genehmigungsprobleme

smallfarmer
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Re: Gewächshaus ohne Genehmigungsprobleme

#11

Beitrag von smallfarmer » So 15. Dez 2013, 19:13

Muss es denn unbedingt so ein walipini sein? Ich würde erst mal einen preisgünstigen gebrauchten Tunnel aufbauen und mal sehen was es an feedback gibt.
Gibt es kleine Probleme kann man den Tunnel dann um ein paar Meter erweitern............
smallfarmer

Benutzer 2354 gelöscht

Re: Gewächshaus ohne Genehmigungsprobleme

#12

Beitrag von Benutzer 2354 gelöscht » So 15. Dez 2013, 21:49

wenn sich da nix geändert hat sind Tunnel Gewächshäuser unter 4 m Höhe Baugenehmigungsfrei ( theoretisch Bauanzeige pflichtig ) egal wo und wer sie baut und das Bundeseinheitlich.Es würde mich jetzt sehr wundern wenn sich da was geändert hätte.

Manfred

Re: Gewächshaus ohne Genehmigungsprobleme

#13

Beitrag von Manfred » So 15. Dez 2013, 22:10

Wie gesagt: Ländersache.

Nach der bayerischen Bauordnung sind Gewächshäuser für den Erwerbsgartenbau bis 4 m Firsthöhe genehmigungsfrei, egal ob Innen- oder Außenbereich und unabhängig von der Nutzfläche.

In Baden-Württemberg sind Gewächshäuser bis 5 m Höhe genehmigungsfrei, im Außenbereich nur für die landwirtschaftliche Nutzung.

In Niedersachsen sind Gewächshäuser über 100 m2 und bis 5 m Höhe für die landwirtschaftliche Nutzung genehmigungsfrei. Für die private Nutzung nur im Innenbereich und bis 100 m2.

usw.
Einfach in die Bauordnung des jeweiligen Landes gucken.

Nordhesse
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Re: Gewächshaus ohne Genehmigungsprobleme

#14

Beitrag von Nordhesse » So 15. Dez 2013, 23:08

Ich wollte keine Diskussion lostreten, aber irgendwie bin ich nicht überrascht darüber.

Wo ist die Grenze?

Darf ich ein Loch in Tischgröße in meinem Garten buddeln, 20 cm tief? Darf ich ein Brett drüber legen? Darf ich eine Plastikfolie drüber legen?

Ok, das dürfte erlaubt sein.

Drei Tischlängen, 1 Meter tief?

Ich baue keine Mauern, kein Dach, überhaupt nichts. Geht das dann noch?

Nun die verwegene Version: 5 Meter lang, 2 Meter breit, 1,50 tief? ????

Dann 50 cm hohe Binder drüber, an die ich Plastikfolie tackere?

Wo ist die Grenze?

Das hat mich übrigens jetzt auf eine Super-Idee gebracht, wie ich sowas bauen könnte (in den Boden), ohne dass der Baubeamte es vom Satelliten aus sehen kann. Dann brauchte er eine Drohne.

freiheit

Re: Gewächshaus ohne Genehmigungsprobleme

#15

Beitrag von freiheit » Mo 16. Dez 2013, 00:33

ja mach doch einfach. solang du nicht ewig kosten hast und es dann nicht nutzen kannst würd ich es riskieren. das ist ja echt der wahnsinn wie das alles geregelt ist.
Aufschüttungen, Abgrabungen, Plätze
12.1 selbständige Aufschüttungen oder Abgrabungen bis 2 m Höhe oder Tiefe und bis 30 m2, im Außenbereich bis 300 m2 Grundfläche,
oder lieber
13.4 künstliche Hohlräume unter der Erdoberfläche bis 100 m3 Rauminhalt,
hessenrecht: http://tinyurl.com/ov7qklj das sind alles Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 55 kannst also scheinbar schon ordentliche löcher graben ;)

was meinen die mit außenbereich? bin ich mit ortsrandlage automatisch im außenbereich bzw grenze daran? P.S Machn paar Bilder, oder noch besser - ich komm mir das mal ansehn, wenns soweit ist :)

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emil17
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Re: Gewächshaus ohne Genehmigungsprobleme

#16

Beitrag von emil17 » Mo 16. Dez 2013, 19:03

Nordhesse hat geschrieben:5 Meter lang, 2 Meter breit, 1,50 tief?
Gäbe noch nebenbei 15 Kubikmeter Aushub für das Hügelbeet.

Die vom Bauamt wollen wie alle Ämter RUHE.
Wenn du sie mit einer Voranfrage zwingst sich zu überlegen unter welche Paragraphen sowas fallen sollte müssen sie selbständige Entscheidungen fällen und weil sie das nicht mögen soll der Bürger gar nicht erst sowas wollen dürfen.

Ich habe mal sowas erlebt, aus meiner WG-Zeit:
Die Stadt fördert mit einer Aktion Fassadenbegrünungen, damit das Strassenbild weniger grau erscheint.
Kleines Nebenproblem, Kletterpflanzen die drei Stockwerke hoch gehen brauchen viel Wurzelraum, und der Gehsteig ist Allmend und es gibt keine Vorgärten.
Voranfrage zur Pflanzung deshalb, trotz hinweis auf die Aktion (derselben Stadt und desselben Amtes), abgelehnt: man muss die Verabschiedung von allgemeinen Richtlinien für die Erstellung von Pflanzlöchern für Fassadenkletterpflanzen auf Allmendboden abwarten, deren Erarbeitung in Erwägung gezogen wird (oder so ähnlich).
Erlaubt wären höchstens kleine Töpfe.

Wenn das wieder so anstehen würde: ich würde ein Loch in den Gehsteig hauen, einen "kleinen Topf" im amtlichen Sinne kaufen, dem den Boden rausflexen, ihn über das Loch stellen und die Pflanze hineintun. Wenn sich dann mal jemand wundert, wieso ein 50 m2 grosser wilder Wein aus einem 40cm-Topf wachsen kann, wüsste ich von nichts. "Oh, dem ist wohl eine Wurzel durch das Wasserabzugsloch durchgewachsen"

Übertrage das auf dein Gewächshausproblem und handle, wenn du noch vor Deinem Ableben in den Genuss davon kommen willst.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.

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guzzmania
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Re: Gewächshaus ohne Genehmigungsprobleme

#17

Beitrag von guzzmania » Mo 16. Dez 2013, 19:20

Genehmigung hin oder her - DAS sieht ja mal nach einer sinnvollen Idee aus, was ich aus unserem verwaisten Swimmingpool machen könnte. Waipini... Mhmmmmm.... :blink:

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Re: Gewächshaus ohne Genehmigungsprobleme

#18

Beitrag von unkrautaufesserin » Sa 21. Dez 2013, 01:40

Nur mal so:

In Deutschland darfstDu nur bis 50 cm Tiefe graben. Alles, was Du darunter findest, gehört dem Staat, und Du brauchst eine Schachtgenehmigung...

Liebe Grüße, M.

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Re: Gewächshaus ohne Genehmigungsprobleme

#19

Beitrag von Adjua » Sa 18. Jan 2014, 12:24

Ich finde solche eingegrabenen Konstruktionen grundsätzlich interessant, schon allein aus ästhetischen Gründen. Sie sind darüber hinaus sicherlich leichter zu beheizen, dafür ungleich schwerer zu belüften. Die Schneemengen, mit denen man hier in Tirol rechnen muss, machen dem Konzept an meinem Standort endgültig den Garaus ...

Benutzer 3018 gelöscht

Re: Gewächshaus ohne Genehmigungsprobleme

#20

Beitrag von Benutzer 3018 gelöscht » Sa 18. Jan 2014, 18:54

http://www.verwaltungsservice.bayern.de ... 1774732657

Da steht folgender Satz drin: "Genehmigungsfrei sind Abgrabungen mit einer Grundfläche bis zu 500 m² und einer Tiefe bis zu 2 m."


Wenn es danach geht, könntest Du zumindest in Bayern wenigstens mal das Loch problemlos machen...es steht nirgends, womit das abgedeckt werden darf
:)

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