Garage vollrümpeln = 500 Euro Bußgeld!
Re: Garage vollrümpeln = 500 Euro Bußgeld!
Wurde im Film erwähnt. Kein Auto heißt, Garage muß leer bleiben. Auto, das immer draußen steht haben ja fast alle. Bedeutet eben auch, Garage muß leer bleiben.
Gut, daß wir keine haben.
Gut, daß wir keine haben.
Unsre SV-Bib: http://tinyurl.com/l7x9773
Re: Garage vollrümpeln = 500 Euro Bußgeld!
Aaaalso - , die Sache ist die (habe ein wenig im Netz zu dem Thema recherchiert):
In vielen Neubaugebieten sind die Grundstücke so schmal, dass für Garagen NEBEN den Häusern kein Platz mehr wäre, würde man die üblichen Mindestabstände zur Grenze (3m) einhalten. Auf Garagen zu verzichten, würde aber zu zugeparkten Straßen führen, darum hat man irgendwann für Garagen eine Sonderregelung im Baurecht eingeführt, dass man sie auf die Grenze bauen darf.
Das haben dann einige Oberschlaue dazu genutzt, die Grenzabstands-Regelung für die "normalen" Gebäude zu unterlaufen, in dem sie einfach einen Anbau als Garage auf der Grenze genehmigen ließen, den aber zu Wohnzwecken oder eben als Lagerraum nutzten, was natürlich nicht im Sinne des Gesetzgebers ist.
Es ist also NICHT so, dass man pauschal in ALLEN Garagen nur Autos und Zubehör abstellen darf, sondern das gilt nur für "privilegierte" Garagen, also Solche, die nur deshalb gebaut werden durften (innerhalb des Mindest-Grenzabstandes), weil es GARAGEN sind.
Natürlich müsste man, streng genommen, die "Umnutzung" einer Garage zu anderen Zwecken generell genehmigen lassen, aber eigentlch sind nur diese Garagen auf der Grenze ein Problem, denn dort würde eine solche Genehmigung grundsätzlich aus o.a. Gründen VERWEIGERT.
Es gibt noch einen weiteren Grund, der eine Umnutzung problematisch macht: wenn diese Garage in dicht bebauten Gegenden mit Stellplatzmangel steht, und der Eigentümer seinen Pkw dann auf die Straße, statt in die zweckentfremdete Garage stellt.
Natürlich kann man diese ganzen baurechtlichen Vorschriften in Frage stellen, denn der ursprüngliche Sinn von Grenzabständen bei der Bebauung von Grundstücken ist/war ja, dass im Brandfall die Feuerwehr zwischen den Häusern hindurch auf deren Rückseite gelangen kann. Mit Garagen zwischen den Häusern, ist das natürlich ebensowenig möglich, wie mit irgendwelchen anderen Gebäuden.
Gruß
frodo
In vielen Neubaugebieten sind die Grundstücke so schmal, dass für Garagen NEBEN den Häusern kein Platz mehr wäre, würde man die üblichen Mindestabstände zur Grenze (3m) einhalten. Auf Garagen zu verzichten, würde aber zu zugeparkten Straßen führen, darum hat man irgendwann für Garagen eine Sonderregelung im Baurecht eingeführt, dass man sie auf die Grenze bauen darf.
Das haben dann einige Oberschlaue dazu genutzt, die Grenzabstands-Regelung für die "normalen" Gebäude zu unterlaufen, in dem sie einfach einen Anbau als Garage auf der Grenze genehmigen ließen, den aber zu Wohnzwecken oder eben als Lagerraum nutzten, was natürlich nicht im Sinne des Gesetzgebers ist.
Es ist also NICHT so, dass man pauschal in ALLEN Garagen nur Autos und Zubehör abstellen darf, sondern das gilt nur für "privilegierte" Garagen, also Solche, die nur deshalb gebaut werden durften (innerhalb des Mindest-Grenzabstandes), weil es GARAGEN sind.
Natürlich müsste man, streng genommen, die "Umnutzung" einer Garage zu anderen Zwecken generell genehmigen lassen, aber eigentlch sind nur diese Garagen auf der Grenze ein Problem, denn dort würde eine solche Genehmigung grundsätzlich aus o.a. Gründen VERWEIGERT.
Es gibt noch einen weiteren Grund, der eine Umnutzung problematisch macht: wenn diese Garage in dicht bebauten Gegenden mit Stellplatzmangel steht, und der Eigentümer seinen Pkw dann auf die Straße, statt in die zweckentfremdete Garage stellt.
Natürlich kann man diese ganzen baurechtlichen Vorschriften in Frage stellen, denn der ursprüngliche Sinn von Grenzabständen bei der Bebauung von Grundstücken ist/war ja, dass im Brandfall die Feuerwehr zwischen den Häusern hindurch auf deren Rückseite gelangen kann. Mit Garagen zwischen den Häusern, ist das natürlich ebensowenig möglich, wie mit irgendwelchen anderen Gebäuden.

Gruß
frodo
Re: Garage vollrümpeln = 500 Euro Bußgeld!
Narrenkönig hat es mehrmals, und Frodo zuletzt auch auf den Punkt gebracht. Wer sich jetzt noch darüber aufregt, sollte sagen, ob er grundsätzlich für oder gegen privilegierte Bauten ist, oder überhaupt für oder gegen Bauvorschriften.
Es bringt nichts, sich über Vorschriften aufzulegen, wenn man nicht vorher versucht, deren Sinn zu verstehen. Das ist so, wie wenn Leute, die schlechte Programmierer sind, aus einem Code einfach ein paar Zeilen rauslöschen, weil sie sie nicht verstehen und sich dann wundern, wenn das Programm komische Dinge macht ..
Es bringt nichts, sich über Vorschriften aufzulegen, wenn man nicht vorher versucht, deren Sinn zu verstehen. Das ist so, wie wenn Leute, die schlechte Programmierer sind, aus einem Code einfach ein paar Zeilen rauslöschen, weil sie sie nicht verstehen und sich dann wundern, wenn das Programm komische Dinge macht ..
- Thomas/V.
- Förderer 2017
- Beiträge: 9386
- Registriert: Mi 4. Aug 2010, 17:00
- Familienstand: verheiratet
Re: Garage vollrümpeln = 500 Euro Bußgeld!
Ich bin dafür, das ich dagegen binoder überhaupt für oder gegen Bauvorschriften.

Ernsthaft: Auf meinem Grundstück/Gebäude, welches rechtmäßig ge- bzw. bebaut wurde, hat mir niemand mehr reinzureden. Mir ist es ja auch egal, ob jemand sein Schlafzimmer zum Schlafen nutzt oder dort ein SM-Studio reinbaut oder in seiner Garage Hasch anbaut.
So lange ich nur mich selber damit gefährde (egal, was ich dort veranstalte) hat das die restliche Menschheit überhaupt nicht zu interessieren. Fertig.
Und wenn ich ne Garage gekauft habe, die mal für ein Auto gedacht war, aber keins rein stellen will, dann geht das auch keinen was an. Dann müssen eben die Vorschriften den Tatsachen angepaßt werden und nicht umgedreht die Leute zwangsweise und mit Bußgeld an die schwachsinnigsten Vorschriften angepaßt.

Lassen sie mich durch, mein Bruder ist Arzt!
- Spottdrossel
- Beiträge: 2714
- Registriert: Mi 4. Aug 2010, 10:15
- Wohnort: Alsfeld
- Kontaktdaten:
Re: Garage vollrümpeln = 500 Euro Bußgeld!
Die Begründung mit den Parkflächen wurde im Film auch erwähnt und in diesem Fall war es so, daß der Betroffene nicht auf der Straße parkt.
Vermutlich war irgendein Paragraphenreiter übereifrig oder der Betroffene hatte sich wo unbeliebt gemacht.
Aus Frodos Recherche entnehme ich jetzt, daß alles im grünen Bereich ist, solange die Garage "im Haus integriert" ist und nicht nochmal extra genehmigt wurde - Halleluja, da kann ich mir die Sichtschutzwand sparen
.
Vermutlich war irgendein Paragraphenreiter übereifrig oder der Betroffene hatte sich wo unbeliebt gemacht.
Aus Frodos Recherche entnehme ich jetzt, daß alles im grünen Bereich ist, solange die Garage "im Haus integriert" ist und nicht nochmal extra genehmigt wurde - Halleluja, da kann ich mir die Sichtschutzwand sparen

Hühner sind auch nur Menschen...
http://www.spottdrossel.net
http://www.spottdrossel.net
Re: Garage vollrümpeln = 500 Euro Bußgeld!
Naja ein Sm Studio ist ja ein Gewerbe und muss sicher Extra genehmigt werden wobei ich eine Gewerbefläche in reinen Wohngebieten für eher aussichtslos halte
Naja und der Marihuana anbau ist nun ja mal le auch verboten.
Wo kommen wir denn dahin wenn jeder auf seinem Grundstück macht was er für richtig hält.

Wo kommen wir denn dahin wenn jeder auf seinem Grundstück macht was er für richtig hält.
- ahora
- Beiträge: 3462
- Registriert: Di 31. Jan 2012, 13:01
- Familienstand: glücklich verheiratet
- Wohnort: spanien
Re: Garage vollrümpeln = 500 Euro Bußgeld!
Das wäre doch mal ein lustiges Experiment, vielleicht sollte man so ein Dorf gründen, wo jeder machen kann, was er will, auf seinem Grundstückihno hat geschrieben: Wo kommen wir denn dahin wenn jeder auf seinem Grundstück macht was er für richtig hält.

Re: Garage vollrümpeln = 500 Euro Bußgeld!
Ich gebs auf. Es wär den besonders freiheitsliebenen hier zu wünschen, mal in einer Siedlung zu leben, in der jeder bauen darf, was und wieviel er will. Dann schaut euch halt gegenseitig in die Wohnzimmer ...Thomas/V. hat geschrieben:Ich bin dafür, das ich dagegen binoder überhaupt für oder gegen Bauvorschriften..
Ernsthaft: Auf meinem Grundstück/Gebäude, welches rechtmäßig ge- bzw. bebaut wurde, hat mir niemand mehr reinzureden. Mir ist es ja auch egal, ob jemand sein Schlafzimmer zum Schlafen nutzt oder dort ein SM-Studio reinbaut oder in seiner Garage Hasch anbaut.
So lange ich nur mich selber damit gefährde (egal, was ich dort veranstalte) hat das die restliche Menschheit überhaupt nicht zu interessieren. Fertig.
Und wenn ich ne Garage gekauft habe, die mal für ein Auto gedacht war, aber keins rein stellen will, dann geht das auch keinen was an. Dann müssen eben die Vorschriften den Tatsachen angepaßt werden und nicht umgedreht die Leute zwangsweise und mit Bußgeld an die schwachsinnigsten Vorschriften angepaßt.
vom Stammtisch
Re: Garage vollrümpeln = 500 Euro Bußgeld!
Wenn achtsame, soziale, uneigennützige Menschen mit entsprechendem Sachverstand zum Zuge kommen, wären keine Gesetze nötig.ahora hat geschrieben:Das wäre doch mal ein lustiges Experiment, vielleicht sollte man so ein Dorf gründen, wo jeder machen kann, was er will, auf seinem Grundstückihno hat geschrieben: Wo kommen wir denn dahin wenn jeder auf seinem Grundstück macht was er für richtig hält.
Leider nimmt die Zahl derer ab und die Zahl der Leute mit Ellenbogen, Rechtschutzversicherung und Egoismus zu.
Alle sagten: Das geht nicht. Da kam einer, der wußte das nicht und hat´s einfach gemacht.
Re: Garage vollrümpeln = 500 Euro Bußgeld!
Ich weiß auch nicht wann es angefangen hat das gesunder Menschenverstand und Gesetzte nicht mehr im das gleiche sind.