Ich stehe kurz vor dem Kauf einer ca.2000 qm großen Wiese, die im Grundbuch als landwirtschaftl. Fläche eingetragen ist. Auf dem Grundstüch befindet sich der Betonsockel eines abgerissenen Gartenhauses. Weiß jemand , ob man auf diesem Sockel ein Gewächshaus errichten darf? Das Grundstück liegt in Schmalkalden/Thüringen!
LG Caren
Gewächshaus auf landwirtschaftl. Fläche
Re: Gewächshaus auf landwirtschaftl. Fläche
Bei der Gemeinde Fragen. Hängt davon ab, als was die Fläche im Bebauungsplan steht und ob es. (im Außenbereichsfall) evtl. Bestandsschutz für die Hütte gibt.
Ist es Innenbereich, Freizeitgelände etc, dann normalerweise kein Problem.
Ist es Außenbereich, dann hast du als Privatmensch kaum Chancen. Als Landwirt kein Problem.
Aber auch im Außenbereich könnte es evtl. Bestandsschutz für die nicht mehr vorhandene Gartenhütte geben.
Einfach fragen. Die fressen dich nicht. Besser gleich klären als hinterher wieder abreißen müssen.
Ist es Innenbereich, Freizeitgelände etc, dann normalerweise kein Problem.
Ist es Außenbereich, dann hast du als Privatmensch kaum Chancen. Als Landwirt kein Problem.
Aber auch im Außenbereich könnte es evtl. Bestandsschutz für die nicht mehr vorhandene Gartenhütte geben.
Einfach fragen. Die fressen dich nicht. Besser gleich klären als hinterher wieder abreißen müssen.
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Re: Gewächshaus auf landwirtschaftl. Fläche
Moin,
einem Bekannten haben sie das aufstellen eines Schuppens fürs Feuerholz verweigert, jetzt hat er stattdessen ein großes Folienzelt, das haben sie ihm abgesegnet. Vielleicht als Notbremse auch erfragenswert.
LG
Olaf
einem Bekannten haben sie das aufstellen eines Schuppens fürs Feuerholz verweigert, jetzt hat er stattdessen ein großes Folienzelt, das haben sie ihm abgesegnet. Vielleicht als Notbremse auch erfragenswert.
LG
Olaf
Eigentlich bin ich ein netter Kerl.
Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen.
Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen.
Re: Gewächshaus auf landwirtschaftl. Fläche
@Manfred: Bestandsschutz für Gartenhaus ist laut Vorbesitzer erloschen, da nur noch das Fundament steht. Einen kleinen Geräteschuppen durfte er wohl errichten,der steht jedoch bereits.
Ich darf auf jeden Fall kein Gartenhaus zur Übernachtung errichten. Ein Wohn-oder Bauwagen sei aber erlaubt. Der Vorbesitzer hatte dort auch einen Wohnwagen stehen.
Werde wegen dem Gewächshaus bei der zuständigen Behörde nachfragen, ansonsten....
@Olaf: ... danke für den Tip mit dem Folientunnel. Gute Alternative!
LG Caren
Ich darf auf jeden Fall kein Gartenhaus zur Übernachtung errichten. Ein Wohn-oder Bauwagen sei aber erlaubt. Der Vorbesitzer hatte dort auch einen Wohnwagen stehen.
Werde wegen dem Gewächshaus bei der zuständigen Behörde nachfragen, ansonsten....
@Olaf: ... danke für den Tip mit dem Folientunnel. Gute Alternative!
LG Caren