Baugenehmigung - landwirtschaftlicher Pachtgrund

andrea

Baugenehmigung - landwirtschaftlicher Pachtgrund

#1

Beitrag von andrea » Mi 22. Dez 2010, 10:28

Hier eine etwas genauere Beschreibung, wie wir es geschafft haben unsere Jurte auf einem landw. Grund offiziell zu errichten. Zuerst gingen wir auf die Bauernkammer und holten uns dort ganz einfach eine Betriebsnummer.Dann musst du ein Betriebskonzept erstellen, dass unter anderem das Gebäude für deine Nutzung erforderlich macht. In unserem Fall Tomatenanbau-Freiland, die Jurte (als Zelthalle im Betriebskonzept angeführt) für die Lagerung und Verpackung erforderlich. 2. Schritt: Stempel vom Baumeister auf den Einreichplan - Betriebskonzept und Einreichplan beim Gemeindeamt abgeben. Alles geht dann zur Bezirkshauptmannschaft, dort wird das Betriebskonzept geprüft, obs wirtschaftlich ist und das Gebäude auch erforderlich ist (hätten uns alles viel strenger vorgestellt). Dananch kam ein Beamter zu unserem Pachtgrund, sah sich kurz um ..., Baubescheid wurde erlassen - Jurte aufstellen - das wars. Natürlich ist es dadurch kein offizielles "Wohngebäude",. Ich denke es wäre genausogut mit einem kleinen Holzhaus als Betriebsgebäude gegangen, du musst nur Acht geben, dass es nicht ganz wie ein Wohnhaus aussieht (nicht zu viele Fenster, bzw. Trennwände etc). Seit wir die Jurte aufgestellt hatten (vor 3 Jahren) hatten wir keine einzige Kontrolle durch die Behören. Ich denke es ist ein günstiger und relativ einfacher Weg zu einem Häuschen auf landw. Grund zu kommen. Liebe Grüße und nicht aufgeben es funktioniert

aurora

Re: Baugenehmigung - landwirtschaftlicher Pachtgrund

#2

Beitrag von aurora » Mi 22. Dez 2010, 13:09

Hallo Andrea,

"Bezirkshauptmannschaft" klingt nach Österreich ????
Gibts da dann auch Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern ?

ansonsten

tu felix austria !

aurora

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Re: Baugenehmigung - landwirtschaftlicher Pachtgrund

#3

Beitrag von luitpold » Mi 22. Dez 2010, 13:23

aurora hat geschrieben: Gibts da dann auch Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern ?
ja.
Es muß sich alles ändern, damit es bleibt, wie es ist.

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Re: Baugenehmigung - landwirtschaftlicher Pachtgrund

#4

Beitrag von kraut_ruebe » Mi 22. Dez 2010, 13:33

ja, es gibt unterschiede zwischen den einzelnen bundesländern, vor allem bei der genehmigungs- und bei der bewilligungspflicht.

insgesamt aber bestimmt weniger davon als in D.
There's a crack in everything. That's how the light gets in.

Webwiesel

Re: Baugenehmigung - landwirtschaftlicher Pachtgrund

#5

Beitrag von Webwiesel » Mi 22. Dez 2010, 14:43

andrea hat geschrieben:Hier eine etwas genauere Beschreibung, wie wir es geschafft haben unsere Jurte auf einem landw. Grund offiziell zu errichten. Zuerst gingen wir auf die Bauernkammer und holten uns dort ganz einfach eine Betriebsnummer.Dann musst du ein Betriebskonzept erstellen, dass unter anderem das Gebäude für deine Nutzung erforderlich macht. In unserem Fall Tomatenanbau-Freiland, die Jurte (als Zelthalle im Betriebskonzept angeführt) für die Lagerung und Verpackung erforderlich. 2. Schritt: Stempel vom Baumeister auf den Einreichplan - Betriebskonzept und Einreichplan beim Gemeindeamt abgeben. Alles geht dann zur Bezirkshauptmannschaft, dort wird das Betriebskonzept geprüft, obs wirtschaftlich ist und das Gebäude auch erforderlich ist (hätten uns alles viel strenger vorgestellt). Dananch kam ein Beamter zu unserem Pachtgrund, sah sich kurz um ..., Baubescheid wurde erlassen - Jurte aufstellen - das wars. Natürlich ist es dadurch kein offizielles "Wohngebäude",. Ich denke es wäre genausogut mit einem kleinen Holzhaus als Betriebsgebäude gegangen, du musst nur Acht geben, dass es nicht ganz wie ein Wohnhaus aussieht (nicht zu viele Fenster, bzw. Trennwände etc). Seit wir die Jurte aufgestellt hatten (vor 3 Jahren) hatten wir keine einzige Kontrolle durch die Behören. Ich denke es ist ein günstiger und relativ einfacher Weg zu einem Häuschen auf landw. Grund zu kommen. Liebe Grüße und nicht aufgeben es funktioniert
Wo soll der Trick bei der ganzen Geschichte sein ? Du hast ein "Gebäude" zur Lagerung und Verpackung von Tomaten genehmigt, aber kein Wohngebäude ! Sowas kann man in Deutschland mitunter ohne Genehmigung im Außenbereich machen wenn das "Lagergebäude" beweglich ist, und das Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird. z.B. ein Bauwagen zur Lagerung von Fischfutter an einer Teichanlage. Wohnen darf man aber darin noch lange nicht.

dobi

Re: Baugenehmigung - landwirtschaftlicher Pachtgrund

#6

Beitrag von dobi » Mi 22. Dez 2010, 17:14

In Ö gibts sogar eine Nicht - Melde - Bestätigung, für die Obdachlosen. Das ist in manchen Fällen eine Zugangvoraussetzung f. verschiedene caritative Organisationen.
Da stehen dann so lustige Sachen drauf wie: bevorzugter Aufenthaltsort: Salztorbrücke.

lg
dobi

Webwiesel

Re: Baugenehmigung - landwirtschaftlicher Pachtgrund

#7

Beitrag von Webwiesel » Mi 22. Dez 2010, 18:07

dobi hat geschrieben:In Ö gibts sogar eine Nicht - Melde - Bestätigung, für die Obdachlosen. Das ist in manchen Fällen eine Zugangvoraussetzung f. verschiedene caritative Organisationen.
Da stehen dann so lustige Sachen drauf wie: bevorzugter Aufenthaltsort: Salztorbrücke.

lg
dobi
In Deutschland wird zwischen freiwillig Obdachlosen und unfreiwillig Obdachlosen unterschieden. Die Freiwilligen bekommen OFW ( ohne festen Wohnsitz in den Perso als "Anschrift" ), die Unfreiwilligen können eine Meldeadresse über die Caritas usw. bekommen ohne in einer caritativen Einrichtung wohnen zu müssen. Sie bekommen dann H4 obwohl sie obdachlos sind.

Das mit den Meldegesetzen in Deutschland, ist zusätzlich zu den baurechtlichen Geschichten, nochmals eine andere Baustelle wenn man irgendwo in der Pampa "wohnen" möchte. Es gibt aber Mittel und Wege wie man das alles umzirkeln kann, jedenfalls geht es nicht wenn man seine Jurte als Tomatenlager anmeldet :aeug: .....für kurze Zeit geht vieles bis das O-Amt kommt und zwangsräumt....

dobi

Re: Baugenehmigung - landwirtschaftlicher Pachtgrund

#8

Beitrag von dobi » Mi 22. Dez 2010, 18:24

Also, wenn ich all die zählen möcht, die wo bauen wollten aber leider leider hats Geld nie gereicht um aus dem Wohnwagen rauszukommen, und wen schert das ob du in der Jurte oder im Baumhaus wohnst, meldest halt bei Eltern oder Freunden Hauptwohnsitz - geräumt wird bei Gefahr im Verzug oder weil böser Nachbar anzeigt, aber sonst? Wo kein Kläger, da kein Richter.

lg
dobi

Webwiesel

Re: Baugenehmigung - landwirtschaftlicher Pachtgrund

#9

Beitrag von Webwiesel » Mi 22. Dez 2010, 18:41

Auf Zuversicht und Hoffnung, dass der böse Nachbar doch keiner ist, würde ich keine Selbstversorgung aufbauen wollen. Das ist was für junge Hüpfer die mal experimentell die Freiiiiiheiiiit spüren möchten :)

Man wird älter und kälter ;)

dobi

Re: Baugenehmigung - landwirtschaftlicher Pachtgrund

#10

Beitrag von dobi » Mi 22. Dez 2010, 18:58

Zu Tot gefürchtet ist auch gestorben - sagt man bei uns. :voodoo:

lg
dobi

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