das ist dann wohl von land zu land unterschiedlich. in Ö gibt es rechtlich korrekte nicht eingetragene wegerechte, welche auch vor gericht bestand haben (wobei ein wegerecht bei uns nix mit autoabstellen gemeinsam hat)emil17 hat geschrieben: Es gibt keine Wegrechte durch Gewohnheit, die rechtlich Bestand haben.
Haussuche startet - und immer wieder mal Fragen
- kraut_ruebe
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Re: Haussuche startet - und immer wieder mal Fragen
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Re: Haussuche startet - und immer wieder mal Fragen
Die gibt es hier nur, wenn sie schon vor Errichtung des Grundbuchs Bestand hatten (in CH: 1912), und wenn der Berechtigte dies nachweisen kann. Dazu muss er etwa die Begründungsurkunde beibringen. Dass Vereinbarungen zwischen Eigentümer bei Handänderung erlöschen, hat sich auf dem Land oft noch nicht herumgesprochen ("Ich darf da selbstverständlich parken, denn die Mutter der X, die an Dich verkauft hat, hat uns das erlaubt" JA, ich habe einschlägige Erfahrungen in solchen Sachen, und sie sind NICHT lustig)kraut_ruebe hat geschrieben:das ist dann wohl von land zu land unterschiedlich. in Ö gibt es rechtlich korrekte nicht eingetragene wegerechte, welche auch vor gericht bestand habenemil17 hat geschrieben: Es gibt keine Wegrechte durch Gewohnheit, die rechtlich Bestand haben.
Also wenn man misstrauisch ist, in den Kaufvertrag Freiheit von Servituten bestätigen lassen, die nicht im Grundbuch stehen. Probleme bestehen vor allem dann, wenn die Gebäude und Besitzverhältnisse kompliziert sind, etwa wenn man den Innenhof oder die Scheune mit einem anderen teilt und der andere zu bequem ist, mit seinem Mistwagen aussen rum zu fahren.
... was man manchen Leuten oft erst über den Umweg eines Gerichtsurteils beibringen kann.kraut_ruebe hat geschrieben:wobei ein wegerecht bei uns nix mit autoabstellen gemeinsam hat
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.
Re: Haussuche startet - und immer wieder mal Fragen
Hatte ich noch nie gehört, aber jetzt weiß ich, was Servituten sind. 

Alle sagten: Das geht nicht. Da kam einer, der wußte das nicht und hat´s einfach gemacht.
Re: Haussuche startet - und immer wieder mal Fragen
Hi Emil,
Ja, KF ist schon auch mit Vorsicht zu genießen. Der Herr scheint eine gewisse Charakterähnlichkeit mit Sepp Holzer zu haben.
Wegerecht für die Öffentlichkeit durch Ersitzen gibt es in Österreich. Jedenfalls gibt es österreichische Bürgermeister, die der Meinung sind, dass es das gibt, und dass der Grundstückseigentümer in diesem Fall Erhaltungskosten und Haftung trägt. - Auf den Rechtsstreit wollte ich es lieber nicht ankommen lassen.
guzzmania
Ja, KF ist schon auch mit Vorsicht zu genießen. Der Herr scheint eine gewisse Charakterähnlichkeit mit Sepp Holzer zu haben.

Wegerecht für die Öffentlichkeit durch Ersitzen gibt es in Österreich. Jedenfalls gibt es österreichische Bürgermeister, die der Meinung sind, dass es das gibt, und dass der Grundstückseigentümer in diesem Fall Erhaltungskosten und Haftung trägt. - Auf den Rechtsstreit wollte ich es lieber nicht ankommen lassen.

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Re: Haussuche startet - und immer wieder mal Fragen
Kann sein, aber "Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch Verstand dazu" stimmt wohl auch bei Euch nicht überall. Was gilt, sagt sowieso nicht der Bürgermeister, sondern das Recht über unbewegliche Sachen im Allgemeinen und das Gericht im Streitfall. Das Gesetzbuch kann jeder lesen, der will. In der Schweiz das ZGB, in Deutschland das BGB, wie es in Oesterreich heisst weiss ich nicht.guzzmania hat geschrieben:Hi Emil,
Ja, KF ist schon auch mit Vorsicht zu genießen. Der Herr scheint eine gewisse Charakterähnlichkeit mit Sepp Holzer zu haben.
Wegerecht für die Öffentlichkeit durch Ersitzen gibt es in Österreich. Jedenfalls gibt es österreichische Bürgermeister, die der Meinung sind, dass es das gibt, und dass der Grundstückseigentümer in diesem Fall Erhaltungskosten und Haftung trägt.
Das Wegrecht kann durch Ersitzen zustande kommen (was der Berechtigt sein wollende nachweisen muss), gelten tut es erst, wenn die Ersitzung rechtsverbindlich festgestellt wurde. Sonst könnte ja jeder ...
In der Schweiz und in Deutschland ist eine Dienstbarkeit von dem zu unterhalten, dem sie dient. Haben mehrere Berechtigte (bei Wegrechten z.B. der Berechtigte und der Besitzer des belasteten Grundstückes) Interesse, so teilen sie die Kosten. Das dürfte auch in Oesterreich so geregelt sein.
Ich muss einen mir nichts nützenden Weg auf meinem Grund von Schnee freischaufeln, damit der andere durch kann? Nein, muss ich nicht, ich darf den anderen aber nicht daran hindern, das zu tun.
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Re: Haussuche startet - und immer wieder mal Fragen
klar, ist alles geregelt. ABGB §§ 1452 + viele nachfolgende.
ist aber bei der suche noch nicht so wichtig, soweit die vertragsfeinheiten aufzuarbeiten ist frau h. knurrhuhn ja noch nicht, und auf der checkliste hats sies ja.
ist aber bei der suche noch nicht so wichtig, soweit die vertragsfeinheiten aufzuarbeiten ist frau h. knurrhuhn ja noch nicht, und auf der checkliste hats sies ja.
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Re: Haussuche startet - und immer wieder mal Fragen
Jooo ... um mal wieder auf's ursprüngliche Thema zu kommen:
Sicher kann man nicht alles im Vorfeld schon klären oder ausschließen, das ist richtig. 100% Risiken oder Fallstricke wird kaum möglich sein (obwohl das sehr schön wäre
)
Diese "Checkliste" ist mir halt wichtig damit ich wenigstens das prüfen kann, was zu prüfen ist. Z.B. würde ich mein letztes Haus sicher nicht nochmal kaufen, ohne das vom Nachbarn mündlich eingeräumte Nutzungsrecht ins Grundbuch eingetragen zu haben. Es ist zwar gutgegangen und gab keine Probleme - trotzdem, sowas mach ich nicht mehr, daß ich mich nur auf mündliche Aussagen verlasse. Damals hab ich das noch recht naiv und vertrauensseelig gesehen...
Wie sich das am Ende tatsächlich heiztechnisch lösen lässt wird sich am konkreten Objekt zeigen, und auch von evtl. bereits im Haus vorhandenen oder eben auch nicht vorhandenen Anlagen abhängig sein. Dann seh ich mal weiter, ob sich meine Vorstellung realisieren lässt.
Ich habe ja auch schon so meine Erfahrungen gesammelt mit Holz- bzw. Ofenheizung, bei mir, im Haus meines Ex', und im Elternhaus. Von daher hab ich schon so'ne ungefähre Ahnung was auf mich zukommt und wie ich die Arbeit drumherum einschätzen kann.
Und ansonsten, siehe meine Signatur.
Nun verfügen anscheinend 80-90% der Häuser in MVP über irgendwelche Sammel- oder Klärgruben, und oft steht in den Anzeigen, daß diese zu erneuern wären. Und da hab ich nun überhaupt keinen Dunst von, das Thema ist komplett neu für mich. Da wüßte ich schon gerne, mit welchen Mindest-Kosten ich da rechnen müßte, oder in welchem Rahmen sich die einzelnen Lösungen bewegen. Denn sowas kann man ja sicher nicht auf die lange Bank schieben sondern müßte das wohl sofort erledigen.
Aber gut, auch da wird es sich von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden, was zulässig/gefordert ist, und das auch im Einzelfall abzuklären sein. Da könnte man ja dann auch bei 'ner Firma mal anfragen, unverbindlich, um Preise zu erfahren.
Naja, wird schon alles werden. Ich denke auch nicht, daß es in diesem Jahr noch klappt, auch wenn das lustig wäre. Das erste Haus kaufte ich (wir) 1993, das zweite kaufte ich allein in 2003, und wenn's 2013 wieder so wäre, wär' das schon irgendwie ganz witzig. Alle 10 Jahre ein Haus....
Aber deshalb werde ich sicher nichts über's Knie brechen, keine Bange.
Ach, da fällt mir noch was ein. Hat jemand Ahnung, ob an dieser Verordnung was dran ist?! http://www.kleinspeicherofen24.de/

Sicher kann man nicht alles im Vorfeld schon klären oder ausschließen, das ist richtig. 100% Risiken oder Fallstricke wird kaum möglich sein (obwohl das sehr schön wäre

Diese "Checkliste" ist mir halt wichtig damit ich wenigstens das prüfen kann, was zu prüfen ist. Z.B. würde ich mein letztes Haus sicher nicht nochmal kaufen, ohne das vom Nachbarn mündlich eingeräumte Nutzungsrecht ins Grundbuch eingetragen zu haben. Es ist zwar gutgegangen und gab keine Probleme - trotzdem, sowas mach ich nicht mehr, daß ich mich nur auf mündliche Aussagen verlasse. Damals hab ich das noch recht naiv und vertrauensseelig gesehen...
Wie sich das am Ende tatsächlich heiztechnisch lösen lässt wird sich am konkreten Objekt zeigen, und auch von evtl. bereits im Haus vorhandenen oder eben auch nicht vorhandenen Anlagen abhängig sein. Dann seh ich mal weiter, ob sich meine Vorstellung realisieren lässt.
Ich habe ja auch schon so meine Erfahrungen gesammelt mit Holz- bzw. Ofenheizung, bei mir, im Haus meines Ex', und im Elternhaus. Von daher hab ich schon so'ne ungefähre Ahnung was auf mich zukommt und wie ich die Arbeit drumherum einschätzen kann.
Und ansonsten, siehe meine Signatur.

Nun verfügen anscheinend 80-90% der Häuser in MVP über irgendwelche Sammel- oder Klärgruben, und oft steht in den Anzeigen, daß diese zu erneuern wären. Und da hab ich nun überhaupt keinen Dunst von, das Thema ist komplett neu für mich. Da wüßte ich schon gerne, mit welchen Mindest-Kosten ich da rechnen müßte, oder in welchem Rahmen sich die einzelnen Lösungen bewegen. Denn sowas kann man ja sicher nicht auf die lange Bank schieben sondern müßte das wohl sofort erledigen.
Aber gut, auch da wird es sich von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden, was zulässig/gefordert ist, und das auch im Einzelfall abzuklären sein. Da könnte man ja dann auch bei 'ner Firma mal anfragen, unverbindlich, um Preise zu erfahren.
Naja, wird schon alles werden. Ich denke auch nicht, daß es in diesem Jahr noch klappt, auch wenn das lustig wäre. Das erste Haus kaufte ich (wir) 1993, das zweite kaufte ich allein in 2003, und wenn's 2013 wieder so wäre, wär' das schon irgendwie ganz witzig. Alle 10 Jahre ein Haus....

Ach, da fällt mir noch was ein. Hat jemand Ahnung, ob an dieser Verordnung was dran ist?! http://www.kleinspeicherofen24.de/
Die Uhr tickt, ab 2015 werden Grundöfen durch neue Gesetze wesentlich teurer.
Ab dem 1 Jan.2015 tritt das neue Bundes-Immissionsschutzgesetzes 1. BImSchV Stufe2 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Grundöfen aufgebaut werden die eine entsprechend Typenprüfung nachweisen können, Grundöfen galten bisher als ein Handwerker Produkt welche einen Funktionsnachweis ( Berechnung ) ausreichte.
Alle bis zum 31.12.2014 in Betrieb genommenen Grundöfen haben Bestandsschutz und dürfen weiterhin betrieben werden. (Fragen sie ihren Bezirksschornsteinfeger )
Durch dieses in Kraft tretende neue Bundes-Immissionsschutzgesetzes 1. BImSchV Stufe2 wird das Grundofenhandwerk vom Gesetzgeber sehr stark benachteiligt, die Industrie und die Konzerne jedoch bevorzugt. Ein Handwerker kann keine Versuchsabteilung und die sehr teuren Prüf-, und Zertifizierung verfahren durchstehen. Solch extrem Teure Verfahren können nur die ganz Großen durchstehen. Erste Preislisten für solche zum Teil nicht richtig glaubhaften Zertifizierten Grundöfen lassen böses erahnen, Die von uns mit dem Computerprogramm des Österreichischen Kachelofenverband berechneten Grundöfen sind sehr wirtschaftliche und ehrliche Umweltfreundliche Öfen. Nun aber wird es ab 2015 zu einer Preissteigerung von 20 bis 30% kommen.
Re: Haussuche startet - und immer wieder mal Fragen
Jooo... zum thema abwasser und seine gruben... wenn eine grube "zu erneuern" ist, wäre zu hinterfragen warum. ist sie baufällig, z.b. soll sie dicht sein, ist aber undicht? entspricht sie nicht mehr den lebensgewohnheiten des heutigen durchschnittsmenschen? (z.b. hat unser aktuelles sanierungsobjekt eine senkgrube für das wc. spüle, waschbecken und dusche münden ungefiltert in die wiese. - war wohl okay in zeiten der kernseife, aber wenn man mal einen geschirrspüler anwerfen will?) oder entspricht sie aus bürokratischen gründen nicht mehr den heutigen vorschriften? Im letzteren Fall gibt es vielleicht möglichkeiten, die baumaßnahme zu vermeiden. in niederösterreich etwa, indem man am gebäude generell nichts anzeige- oder genehmigungspflichtiges verändert.
lg
guzmania
lg
guzmania
Re: Haussuche startet - und immer wieder mal Fragen
Ich denke eher, es liegt an Baufälligkeit und Bestimmungen, nicht an den persönlichen modernen Ansprüchen der Bewohner
Das hab ich dazu gefunden: http://deltaabwassertechnik.wordpress.c ... mergruben/
Alte DDR- Klärgruben & Mehrkammergruben (vor 1990 auf Grundlage der TGL 7762 errichtet) und traditionelle „Eigenbaulösungen“ sind nach aktuellen Statistiken immer noch tausendfach in Betrieb. Laut aktuellen Analysen von Abwasserverbänden und der Fachliteratur entspricht jedoch der größte Teil der Anlagen weder den heutigen Reinigungsanforderungen der EU noch können die baustatischen Erfordernisse für die nächsten mindestens 15 Jahre sicher eingehalten werden. Für viele Hausbesitzer bedeutet das den Neubau einer Biokläranlage oder die Sanierung ihrer TGL-Klärgrube bis spätesten 2015 durch Nachrüstung einer vollbiologischen Reinigungsstufe.
Noch vor 10 Jahren war es üblich, alte Mehrkammergruben mit sog. „Nachrüstsätzen“(=Teilelemente) in vollbiologische Kläranlagen umzubauen. Inzwischen hat der Verschleißzustand alter Gruben hier eine ökonomische Grenze gesetzt. Eine überwiegende Anzahl der bestehenden Behälter ist aufgrund von Betonfraß, Stahlkorrosion oder Rissbildung derart verschlissen und undicht, daß viele Genehmigungsbehörden bereits dazu übergegangen sind, diese Art der Weiternutzung von Altbehältern generell zu untersagen.

Das hab ich dazu gefunden: http://deltaabwassertechnik.wordpress.c ... mergruben/
Alte DDR- Klärgruben & Mehrkammergruben (vor 1990 auf Grundlage der TGL 7762 errichtet) und traditionelle „Eigenbaulösungen“ sind nach aktuellen Statistiken immer noch tausendfach in Betrieb. Laut aktuellen Analysen von Abwasserverbänden und der Fachliteratur entspricht jedoch der größte Teil der Anlagen weder den heutigen Reinigungsanforderungen der EU noch können die baustatischen Erfordernisse für die nächsten mindestens 15 Jahre sicher eingehalten werden. Für viele Hausbesitzer bedeutet das den Neubau einer Biokläranlage oder die Sanierung ihrer TGL-Klärgrube bis spätesten 2015 durch Nachrüstung einer vollbiologischen Reinigungsstufe.
Noch vor 10 Jahren war es üblich, alte Mehrkammergruben mit sog. „Nachrüstsätzen“(=Teilelemente) in vollbiologische Kläranlagen umzubauen. Inzwischen hat der Verschleißzustand alter Gruben hier eine ökonomische Grenze gesetzt. Eine überwiegende Anzahl der bestehenden Behälter ist aufgrund von Betonfraß, Stahlkorrosion oder Rissbildung derart verschlissen und undicht, daß viele Genehmigungsbehörden bereits dazu übergegangen sind, diese Art der Weiternutzung von Altbehältern generell zu untersagen.
Re: Haussuche startet - und immer wieder mal Fragen
Ja, da ist was `dran: http://www.bmu.de/service/publikationen ... 1-bimschv/Knurrhuhn hat geschrieben: Ach, da fällt mir noch was ein. Hat jemand Ahnung, ob an dieser Verordnung was dran ist?! http://www.kleinspeicherofen24.de/
Gruß
frodo