Fremdeigentum Land,Eigentum Haus

Melusine

Fremdeigentum Land,Eigentum Haus

#1

Beitrag von Melusine » Mi 26. Jun 2013, 16:22

Wer ist verantwortlich für Hausreperatur ,wenn das Land einen anderen Besitzer hat ?
Oder Abriss.

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marion
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Re: Fremdeigentum Land,Eigentum Haus

#2

Beitrag von marion » Mi 26. Jun 2013, 16:37

???

Bitte mal etwas genauer.

LG,
Marion
Ich fühl mich, als könnte ich Bäume ausreißen.
Also, kleine Bäume.
Vielleicht Bambus.


Es wird ... :-)

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kraut_ruebe
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Re: Fremdeigentum Land,Eigentum Haus

#3

Beitrag von kraut_ruebe » Mi 26. Jun 2013, 16:51

der hauseigentümer ist für sein haus verantwortlich, der eigentümer des landes für sein land. immobilienbesitz mit anderen eignern als der grundstückseigentümer (also häuser, garagen, ställe, whatever auf zB pachtland) werden bei euch als 'fremdeigentum' (bei uns heisst das superädifikat) bezeichnet und dürfen selbstverständlich nicht ohne erlaubnis angefasst werden - pachtverträge für bebauung oder erbpachtverträge wären relativ lustig wenn es anders wäre.

wenn sie einander vertraglich in irgendeiner weise verplichtet sind haben sie dies zu erfüllen, das ist aber schon ein anderes bier.
There's a crack in everything. That's how the light gets in.

Melusine

Re: Fremdeigentum Land,Eigentum Haus

#4

Beitrag von Melusine » Mi 26. Jun 2013, 16:54

Nach der Wende war doch die Sachlage so,das früher Häuser gebaut wurden auf staatseigenen Grund.Nur hatten die alten Besitzurkunden von Grund und Boden noch Gültigkeit.
Wie ist das heute?
Wer muß ein Haus im Bedarfsfall(Einsturz) abreißen.Der Hausbesitzer,oder der Besitzer von Grund und Boden?

Melusine

Re: Fremdeigentum Land,Eigentum Haus

#5

Beitrag von Melusine » Mi 26. Jun 2013, 16:56

Oder exakter.
1999 wurde der Kaufvertrag eines Hauses mit Grundstück abgeschlossen.
Paragraph 928 -Eigentumsaufgabe kam zur Anwendung.
Kann es jetzt sein,das das Haus davon ausgenommen wurde?????
Das ist doch wie die Wenderegelung oder?

Manfred

Re: Fremdeigentum Land,Eigentum Haus

#6

Beitrag von Manfred » Mi 26. Jun 2013, 17:10

Wenn die Dereliktion erfolgreich war, liegt die Verkehrssicherungspflicht für Haus und Grundstück jetzt bei der Gemeinde.
Wenn die Gemeinde der Meinung ist, die Dereliktion war sittenwidrig, weil erhebliche Kosten auf die öffentliche Hand umgewälzt werden sollten, kann sie diese gerichtlich anfechten. Da den Abrisskosten/Verkehrssicherungskosten der Grundstückswert entgegensteht, dürften sich die Nettokosten der öffentlichen Hand in engen Grenzen halten. Deshalb erscheint eine Anfechtbarkeit wegen Sittenwidrigkeit unwahrscheinlich. Zumal bei dir ja eh nichts zu holen ist, der Gemeinde durch ein Verfahren also nur noch mehr Kosten entstünden.

Manfred

Re: Fremdeigentum Land,Eigentum Haus

#7

Beitrag von Manfred » Mi 26. Jun 2013, 17:27

Noch zur Ergänzung:
Nach der Dereliktion ist die Immobilie herrenlos.
Das Aneignungsrecht steht aber bei Immobilien nicht jedem, sondern den Körperschaften öffentlichen Rechts (Saat, Land, Kreis, Gemeinde) zu.
Solange das Objekt herrenlos ist, ist die Gemeinde auf deren Gebiet es liegt für die Verkehrssicherung verantwortlich.
Die Gemeinde kann sich das Objekt auch ins Grundbuch eintragen lassen und es anschließend verkaufen oder verschenken.
Evtl. wäre das eine Lösung für die Gemeinde, wenn den Ex inzwischen ausgezogen ist.

Melusine

Re: Fremdeigentum Land,Eigentum Haus

#8

Beitrag von Melusine » Mi 26. Jun 2013, 18:22

Das ist er ja nicht.
Er steht auf dem Standpunkt das es wie bei den "Wendehäusern" ein Unterschied zwischen Hausbesitzer und Grundbesitzer gibt und verlangt die Reparatur des Schornsteins von mir.
Meine Beteuerung,das das Haus mir nicht mehr gehört versteht er nicht.
Natürlich obliegt es dann der Gemeinde,wie weiter zu verfahren ist.
So richtig fühle ich mich für menschliche "Altlasten" nicht zuständig.Zumal er als Besitzer nie eingetragen war.

Manfred

Re: Fremdeigentum Land,Eigentum Haus

#9

Beitrag von Manfred » Mi 26. Jun 2013, 18:30

Der hat überhaupt nichts mehr von dir zu verlangen.
Evtl. solltest du eine Dose Bärenspray bei dir führen, für den Fall, dass er mal wieder stalkt und irgendwelche Ansprüche stellt... :pfeif:

centauri

Re: Fremdeigentum Land,Eigentum Haus

#10

Beitrag von centauri » Mi 26. Jun 2013, 18:34

Manfred hat geschrieben:Der hat überhaupt nichts mehr von dir zu verlangen.
Evtl. solltest du eine Dose Bärenspray bei dir führen, für den Fall, dass er mal wieder stalkt und irgendwelche Ansprüche stellt... :pfeif:
:daumen:

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