Ist ein Bauwagen genehmigungsfrei?
- Peterle
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Re: Ist ein Bauwagen genehmigungsfrei?
Alle fliegenden Gebäude sind in D nur mit erhöhtem Aufwand im Winter zu gebrauchen. Die Haltbarkeit ist auch sehr eingeschränkt. Mehrjährige Nutzung wäre vermutlich nur zu erreichen, wenn im späten Herbst abgebaut wird und im Frühjahr wieder aufgebaut. Bei einer angepassten Jurte ein Aufwand von 2-3 Tagen, von einem Tipi würde ich konstruktionsbedingt eher abraten. Da liegt die Stärke doch eher in der Mobilität.
Je nach Bundesland gibt es verschiedene Vorgaben für fliegende Gebäude, Grösse und Nutzung. Meistens kann man das sogar online erforschen.
Bauwagen, oder alles andere mit Rädern, was nicht bewegt wird ist ebenfalls genehmigungspflichtig. Campingplätze haben solch eine Genehmigung auf den ausgewiesenen Standflächen (Saisonplatz, Dauerplatz). Eine Anzeige vom Nachbarn reicht, und Wagen oder das Zelt ist wieder weg.
Lieber gleich grösser kaufen oder mit Genehmigung erweitern.
Gruß
Peter
Je nach Bundesland gibt es verschiedene Vorgaben für fliegende Gebäude, Grösse und Nutzung. Meistens kann man das sogar online erforschen.
Bauwagen, oder alles andere mit Rädern, was nicht bewegt wird ist ebenfalls genehmigungspflichtig. Campingplätze haben solch eine Genehmigung auf den ausgewiesenen Standflächen (Saisonplatz, Dauerplatz). Eine Anzeige vom Nachbarn reicht, und Wagen oder das Zelt ist wieder weg.
Lieber gleich grösser kaufen oder mit Genehmigung erweitern.
Gruß
Peter
- Spottdrossel
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Re: Ist ein Bauwagen genehmigungsfrei?
Irgendwo hier hatten wir das schonmal - irgendwie wird ein Bauwagen rechtlich ähnlich wie ein Fertighaus betrachtet. Zumindest, wenn er alleine steht. Ein Wohnwagen, der während der Renovierung eines Hauses als Basislager dient, wirkt zumindest schonmal "temporärer" und weckt weniger schlafende Hunde.
Hühner sind auch nur Menschen...
http://www.spottdrossel.net
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Re: Ist ein Bauwagen genehmigungsfrei?
Moin
Soviel ich weiss ist es ein Fahrzeug wenn es in 6 Wochen ein Stücke bewegt wird. Sonst Bauwerk.
Bei landwirtschaftlich priviligiert gibts für Stall, Futter oder Chemiekalienlager mit Bauwagen Genehmigung wenn da keine Satschüssel, keine Veranda mit Gartenmöbeln dran ist
Ja, das hatten wir hier, haben die sofort gemerkt
Gruss Willy
Soviel ich weiss ist es ein Fahrzeug wenn es in 6 Wochen ein Stücke bewegt wird. Sonst Bauwerk.
Bei landwirtschaftlich priviligiert gibts für Stall, Futter oder Chemiekalienlager mit Bauwagen Genehmigung wenn da keine Satschüssel, keine Veranda mit Gartenmöbeln dran ist

Ja, das hatten wir hier, haben die sofort gemerkt

Gruss Willy
- Peterle
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Re: Ist ein Bauwagen genehmigungsfrei?
Ich seh gerade, dass der TE in Sydney ansässig ist? Da weiß natürlich nix.
Ansonsten gilt:
- Bauwagen ist Gebäude, wenn zum wohnen geeignet und eingerichtet
- an Leitungen angeschlossen
- nicht bewegt wird oder mit dem Boden fest verbunden ist (Veranda etc.)
Bauwagen ist nicht genehmigungsfähig und kann höchstens geduldet werden (Baugebiet). Im Aussenbereich (Landwirtschaft) genehmigungsfähig
Fliegende Gebäude dürfen eine je Bundesland eigenständig festgelegte Fläche oder umbauten Raum nicht übersteigen (meist so um die 75qm). Näheres gibt es hier: klick
Viel Erfolg!
Gruß
Peter
Ansonsten gilt:
- Bauwagen ist Gebäude, wenn zum wohnen geeignet und eingerichtet
- an Leitungen angeschlossen
- nicht bewegt wird oder mit dem Boden fest verbunden ist (Veranda etc.)
Bauwagen ist nicht genehmigungsfähig und kann höchstens geduldet werden (Baugebiet). Im Aussenbereich (Landwirtschaft) genehmigungsfähig
Fliegende Gebäude dürfen eine je Bundesland eigenständig festgelegte Fläche oder umbauten Raum nicht übersteigen (meist so um die 75qm). Näheres gibt es hier: klick
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Peter
- Spencer
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Re: Ist ein Bauwagen genehmigungsfrei?
Sportboote unterliegen keiner Bauvorschrift.
Zwei Schwimmer mit Plattform versehen und auf dieser eine Jurte stellen oder irgend etwas in der Form einer Hütte... und dann behaupten es ist Euer Sportboot welches zur Lagerung auf dem Grundstück ruht
Zwei Schwimmer mit Plattform versehen und auf dieser eine Jurte stellen oder irgend etwas in der Form einer Hütte... und dann behaupten es ist Euer Sportboot welches zur Lagerung auf dem Grundstück ruht

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Re: Ist ein Bauwagen genehmigungsfrei?
Moin
....alle mit der Erde in Verbindung stehende Bauwerke...habe ich mal gelesen.
Begreife auch nicht was das Bauamt am Hafen bei den Hausbooten zu suchen hat, war in Schleswig so.
Wasserschiffahrtsamt ja, Wasserschutzpolizei ja, Umweltämter ja..aber das Bauamt??
Man schnalle sich fix einen Aussenborder hinten dran, egal ob der läuft oder nicht, oder eine Stange mit Bettlaken=Fahrzeug.
-
Mein Gott, haben die denn dort wirklich keine andere Arbeit?
Gibts denn nicht genug Bruchbuden wo Menschen inklu Kinder drin leben die verschimmelt, vergammelt und kurz vorm zusammenbrechen sind, sollte man sich da mal kümmern??
Gruss Willy
....alle mit der Erde in Verbindung stehende Bauwerke...habe ich mal gelesen.
Begreife auch nicht was das Bauamt am Hafen bei den Hausbooten zu suchen hat, war in Schleswig so.
Wasserschiffahrtsamt ja, Wasserschutzpolizei ja, Umweltämter ja..aber das Bauamt??

Man schnalle sich fix einen Aussenborder hinten dran, egal ob der läuft oder nicht, oder eine Stange mit Bettlaken=Fahrzeug.
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Mein Gott, haben die denn dort wirklich keine andere Arbeit?
Gibts denn nicht genug Bruchbuden wo Menschen inklu Kinder drin leben die verschimmelt, vergammelt und kurz vorm zusammenbrechen sind, sollte man sich da mal kümmern??
Gruss Willy
- Peterle
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Re: Ist ein Bauwagen genehmigungsfrei?
Schön wär'sautark_heizen hat geschrieben:Das hat was!Spencer hat geschrieben:Sportboote unterliegen keiner Bauvorschrift.
Zwei Schwimmer mit Plattform versehen und auf dieser eine Jurte stellen oder irgend etwas in der Form einer Hütte... und dann behaupten es ist Euer Sportboot welches zur Lagerung auf dem Grundstück ruht
Bisher wurden uns große Grundstücke mit kleinen Häusern angeboten. Einen Bagger leihen, großen Teich ausheben und ein solches Sporthausboot drauf.![]()
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Erst einmal muß das Gewässer für die Sportschiffahrt frei gegeben sein. Das hat erst mal gar nichts mit Motor zu tun.
Eigenbauten müssen vom Wasserschifffahrtsamt abgenommen werden, wenn Sie denn eine bestimme Länge (ich glaub 2,45m) überschreiten. Schwimmer eines Katamarans müssen durchgehend sein, also entweder aus einem Stück oder in einer Art Gestell fest miteinander verbunden. Motorisierung ist weniger kritisch, da mittlerweile bis 15PS führerscheinfrei. Ja und Dauerlieger (hausboote) wiederum benötigen ebenfalls eine Sondergenehmigung (genehmigter Liegeplatz).
Zur Zeit sind Hausboote in Berlin und Hamburg hipp. Da spielt dann aber auch das Bauamt mit, weil:
- dauerhafte feste Verbindung mit dem Land
Steganlage
Entsorgung Grauwasser und Fäkalien
Stromanschluß
Briefkasten
Hausnummer
GEZ
Gruß
Peter
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Re: Ist ein Bauwagen genehmigungsfrei?

...und einfach so einen Teich ausheben ist ja auch nicht. Da muss dann doch das Bauamt wieder in Anspruch genommen werden. Meiner Meinung nach ab 2 Meter Aushubtiefe. Und Hügelbeet dürfen auch nicht höher als 2 Meter sein.

Mein Favorit ist deswegen immer noch das WoMo. Am Besten so ein Teil als LKW wo man auch drin wohnen kann, wenn man mit dem Platzangebot klar kommt.
Das fährst Du dann auf Dein Land und gut. Wenn jemand mosert, fährst Du halt mal ein Tag weg und bist Abends wieder da und stellst Dich auf eine andere Stelle. Klar.. wenn DIE wollen, werden sie auch das versuchen zu unterbinden. Irgend etwas lässt sich immer finden. Denn Du sollst gefälligst in einer Wohnhöhle aus Beton hausen. Man muss doch greifbar sein....
Re: Ist ein Bauwagen genehmigungsfrei?
das kommt ganz auf das land und die m² größe an. im normalfall überhaupt kein problem solang der wagen nicht bewohnt wird. wenn es eine reine abstellkammer, büro etc ist, ist es kein problem. Im idealfall ziehst du den wagen alle paar wochen / monate mal rum. anbauten und feste leitungen solltest du vermeiden. Peter hat da schon ein paar details geschildert. Außer das mit nicht-winter-tauglich. das ist absoluter blödsinn. holzofen rein und gut. kommt natürlich auf isolierung bzw wandaufbau anautark_heizen hat geschrieben: Wie ist das denn bei den Bauwagen, Zirkuswagen usw.?
Sind die tatsächlich genehmigungsfrei, weil sie Räder haben? Hat jemand damit Erfahrungen?

Re: Ist ein Bauwagen genehmigungsfrei?

Ja,solche LKWs gibt es auch in ländlich-rustikaler Ausführung.
(Das Teil gehört einem Berufskollegen von mir-entspricht dem Gegenwert eines Einfamilienhauses)
- Dateianhänge
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Optimismus ist,bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und "Scheiß Götter!" zu rufen...