Mobilheim statt Haus

Was halt nirgendwo passt
canislupus
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Mobilheim statt Haus

#1

Beitrag von canislupus » Mi 6. Mär 2013, 11:01

hallo leute :) ,

vermutlich wurde das thema bestimmt hier schon mal diskutiert, kann aber im augenblick nichts
aktuelles darüber finden, zumal sich die gesetze ja ständig ändern.

ich könnte ein schönes, großes grundstück günstig erwerben, alter obstbaumbestand, ideal auch zur selbstversorgung.
leider fehlt mir derzeit das geld, um da ein haus drauf zu bauen.
könnte aber ein mobilheim preiswert kaufen, anschlüsse liegen teils auf dem grundstück, teilweise an der straße.

die gemeinde verweigert mir aber den erstwohnsitz, vermutlich sogar den zweitwohnsitz. so wie es aussieht,
würde die aufstellung grundsätzlich verweigert.

gesetze ohne ende, ich blick da nicht mehr durch. innenlage ( § 34 baugesetzbuch ), außenlage ( § 35 baugesetzbuch ),
scheint hierbei alles egal, genehmigt wird wohl nur auf dafür ausgewiesenen flächen ( camping - mobilheimparks ) .

wieso kann der gesetzgeber mir die genehmigung verweigern, auf meinem eigenen grund und boden ein mobilheim
aufzustellen, zumal es überhaupt kein reines wohngebiet ist, nicht mal nachbarn ?

kennt sich jemand zufällig in dieser materie aus, wo genau liegt rechtlich der unterschied zwischen einem haus und
einem mobilheim ?

könnte man ein mobilheim so verändern, dass es genehmigt wird ( holzverschalung, dämmung etc... ) ?

gibt es möglichkeiten, den gesetzgeber auszutricksen, eventuell auch nur für eine gewisse zeit
( ich habe mal gehört, wenn man der gemeinde erzählt, man würde einen neubau planen und selbst
durchführen, wird so ein mobilheim für ein paar jahre genehmigt ) ?

Manfred

Re: Mobilheim statt Haus

#2

Beitrag von Manfred » Mi 6. Mär 2013, 11:05

Ist das Grundstück Innenbereich und als Baugrund ausgewiesen oder ist es Außenbereich?

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Wayan
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Re: Mobilheim statt Haus

#3

Beitrag von Wayan » Mi 6. Mär 2013, 11:36

Hallöchen,

das Thema wurde in der Tat schon mehrfach erörtert.
Ja, man kann dir einiges verbieten auf deinem eigenem Stück Grund und Boden. :hmm:

Also ein Mobilheim als Hauptwohnsitz (oder auch als Zweitwohnsitz) genehmigt zu bekommen, halte ich für nahezu ausgeschlossen. Es gibt Regeln und Vorschriften ohne Ende. Im Außenbereich sieht es ganz duster aus.

Wenn es nicht geht, dass du deinen Plan unauffällig durchziehst (wo kein Kläger, kein Richter), würde ich das ganze vergessen. Bringt nur viel Ärger und Frust. Leider... :ohoh:

Gruß
Alle sagten: Das geht nicht. Da kam einer, der wußte das nicht und hat´s einfach gemacht.

canislupus
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Re: Mobilheim statt Haus

#4

Beitrag von canislupus » Mi 6. Mär 2013, 11:40

hallo manfred,

ja jetzt wird´s kompliziert. das grundstück wurde mal nach § 35 lage im außenbereich als landwirtschaft
genutzt, das ursprüngliche haus mit bestandsschutz wurde aber abgerissen.

jetzt liegt das grundstück angeblich im "ungeplanten innenbereich". dies heißt wohl, es besteht kein
rechtsgültiger bebauungsplan nach § 34, eine bebauung richtet sich aber trotzdem wohl nach § 34.

die verhältnisse sind da etwas wirr derzeit, die bebauungspläne werden wohl demnächst angepasst.
aber der typ vom bauamt sagte mir, ein mobilheim würde da wohl grundsätzlich nicht genemigt,
weil das eben so ist. er scheint selbst nicht den richtigen durchblick zu haben.

für mich stellt sich da natürlich erstmal grundsätzlich die frage, wo liegt der unterschied rechtlich
zwischen einem haus und einem mobilheim ?

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Re: Mobilheim statt Haus

#5

Beitrag von canislupus » Mi 6. Mär 2013, 11:47

hallo wayan,

ja, wo kein kläger, da kein richter, daran habe ich auch schon gedacht.
das problem ist nur, ich brauche dort eine biologische kläranlage und die
muss genehmigt werden. ... also wird das amt auf alle fälle bei mir aufschlagen
und das schöne mobilheim sehen. und was sag ich denen dann ?

Manfred

Re: Mobilheim statt Haus

#6

Beitrag von Manfred » Mi 6. Mär 2013, 12:37

Schwierig.
Das Ding soll ja dauerhaft bewohnt werden und eine Feuerstätte haben.
Also wirst du die komplette Genehmigungsprodzedur wie für einen Neubau durchlaufen müssen. Und die Hütte muss auch die entsprechenden Mindeststandards (Raumhöhe, Dämmung etc.) einhalten.
Gegen einen Neubau auf Basis eines Mobilheims dürfte nichts sprechen, solangen nur die Vorschriften eingehalten sind.
Bräuchtest halt einen Architekten, der dir einen entsprechenden Bauplan für die Genehmigung erstellt.

Wenn du das Ding als Ferienhaus verkaufen kannst (was einen Erstwohnsitz auschließt) sind die Anforderungen an die Dämmung evtl. niedriger?
Aber da kenne ich micht nicht aus. Wenn dem so ist, könnte das Mobilheim evtl. bleiben wie es ist, ohne zusätzliche Dämmung.

Aber wenn du den Aufwand mit einer Baugenehmigung mit Plan durchlaufen müsst, dann wäre wieder zu überlegen, ob sich ein Mobilheim mit Zusaztkosten für die Nachbesserung überhaupt noch rentiert, oder ob ein einfacher Holzständerbau mit entsprechender Dämmung nicht billiger wäre.

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Re: Mobilheim statt Haus

#7

Beitrag von Spottdrossel » Mi 6. Mär 2013, 12:38

Ich schätze, das Hauptproblem ist die Einstufung des Grundstückes - stünde das alte Haus noch, könntest Du ja auch drin wohnen.
Dieser "aus Prinzip"-Streik bei Wohnwagen/Mobilheimen kommt ja ursprünglich daher, daß die Gemeinden sich nicht über ihren Campingplatz potentielle Sozialhilfeempfänger "einhandeln" wollen (also "zugezogene" Leistungsempfänger).
Daher lautet die Regelung eigentlich "Erstwohnsitz auf einem CAMPINGPLATZ" ist nicht möglich. Das Mobilheim kann da gar nix für.
Und die Ablehnung von Provisorien im Außenbereich werden ja meistens mit dem "wilden" Abwasser begründet - auch dieser Punkt wäre über die vorhandenen Versorgungsleitungen des ehemaligen Hauses entkräftet.
Vermutlich mußt Du die Lage Punkt für Punkt entwirren, damit sich die Argumente nicht in den Schwanz beißen.
Kannst Du Dir die entsprechenden "geht nicht!"-Paragrafen von der Gemeinde ausdrucken lassen, damit Du sie in Ruhe zerpflücken kannst?

Bei diversen Mobilheimanbietern sehe ich grade "wenn die Gemeinde will, ist es eigentlich kein Problem".
Guter Witz...
Hier wird auch das Thema Isolierung für die Genehmigung angesprochen: http://www.1-2-build-4-u.com/front_content.php?idcat=87
Noch paar rechtliche Hinweise http://www.kinas-mobilheime.de/index.php?id=837

Hier habe ich noch ein Gerichtsurteil: http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Mai ... ws1396.htm
Ein Problem scheint die schlechte Mobilität der Mobilheime zu sein - ein Wohnwagen wird wohl eher als "Zwischendurch-Lösung" akzeptiert.
Die Mobilheime werden eher mit einem Fertighaus gleichgesetzt.
Hühner sind auch nur Menschen...
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Re: Mobilheim statt Haus

#8

Beitrag von marion » Mi 6. Mär 2013, 13:21

Was spräche denn gegen einen ANGEMELDETEN großen Wohnwagen ? Wenn der versichert ist und angemeldet und TÜV ... :aeh: ( Ab und an mal auf dem Grundstück bewegen oder ein paar Tage wegfahren. )
Damit hast du zwar auch keine Wohngenehmigung, aber m.E.n. können Sie dir dann nix. Vielleicht wäre das ja eine Alternative für dich. Anmelden kannst du dich dann ja bei Freunden, Familie o.ä.
Vielleicht magst du diese Idee ja mal durchgehen und eventuell klappt das dann ja ?

Lieben Gruß,
Marion
Ich fühl mich, als könnte ich Bäume ausreißen.
Also, kleine Bäume.
Vielleicht Bambus.


Es wird ... :-)

Manfred

Re: Mobilheim statt Haus

#9

Beitrag von Manfred » Mi 6. Mär 2013, 14:00

Auch ein angemeldeter Wohnmagen wird rechtlich zu einer Immobilie, wenn er länger als 3 Monate an einem Fleck steht. Und dann bist du wieder beim Thema Bauantrag.

canislupus
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Re: Mobilheim statt Haus

#10

Beitrag von canislupus » Mi 6. Mär 2013, 14:35

diese ganzen genehmigungen scheinen von gemeinde zu gemeinde eh unterschiedlich zu sein.

ein bekannter von mir wohnt hier in der nähe von hamburg :

http://freizeitpark-tespe.jimdo.com/

der betreiber hat dafür gesorgt, dass alle anschlüsse und telefon vorhanden ist und auch ne briefkastenanlage installiert.
die zuständige gemeinde hat die genehmigung ( oder duldung ? ) für den ersten wohnsitz gegeben. jetzt wohnen da
jede menge leute fest, vor allem auch, weil es in hamburg keinen bezahlbaren wohnraum mehr gibt.
die mobilheime oder holzhäuser dürfen aber nicht mehr als 40 qm wohnfläche haben.
da pachtet man das grundstück vom betreiber, sein wohnmobil bringt man mit oder kauft eines auf dem platz und ist
dann mit ca. 200 - 300 euro warm (incl. nebenkosten) im monat ganzjährig dabei. dafür bekommt man in hamburg gerade noch ne garage
gemietet.

auf den meisten anderen plätzen wird der erste wohnsitz auf campingplätzen untersagt. also scheint es keine
einheitlichen richtlinien zu geben.

in meinem fall würde ich auch keinen wohnwagen haben wollen, ein mobilheim soll es schon sein.
das kann ich vernünftig winterfest machen, an die kläranlage anschließen, heizungstherme oder ofen rein etc...
möchte mich da auch im winter mal länger aufhalten können.

braucht man eigentlich grundsätzlich ne baugenehmigung für ein mobilheim ?

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