Suizid wegen Wegnahme der Hunde

(wir werden nicht gebraten)
Rati
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Re: Selbstmord wegen Wegnahme der Hunde

#51

Beitrag von Rati » Do 14. Feb 2013, 15:41

wenn ich diese Aussage (der Nachbarn)
die fellberge hat geschrieben:...Es hält sich auch das Gerücht, das sie in der Nachbarschaft als kompetent im Umgang mit den Hunden bekannt war und keine Anzeige aus der Nachbarschaft gekommen sei ...
Mit dieser:
Manfred hat geschrieben:Heute gab es noch mal einen Bericht.
Die Frau hielt die Hunde in einer 70 m2 Wohnung...
kombiniere.
Steht eines schon mal fest, die Nachbarn waren eindeutig nicht kompetent genug zu erkennen was kompetenter Umgang ist.

An sonsten stimme ich Bunz zu:
Bunz hat geschrieben:...es dürfte doch wohl klar sein, daß es sich im vorliegenden Fall eben nicht um einen Menschen gehandelt hat, der in der Lage war, solch logische Betrachtungen anzustellen...


Außerdem ist Selbstmord für mich immer die Sache des sich mordenden.
Ärgerlich werde ich immer nur dann, wenn diese Menschen meinen noch jemanden mitnehmen zu müssen, egal ob ein Mann seine Familie vorher umbringt oder eine, mMn verwirrte, Tierhalterin ihre Hunde.

Grüße Rati
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connymatte
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Re: Suizid wegen Wegnahme der Hunde

#52

Beitrag von connymatte » Do 14. Feb 2013, 15:49

Öffensichtlich das die dame keinen anderen Ausweg gesehen hat,für sich und Ihre Hunde.Mein Mietgefühl gilt jetzt aber derer die jetzt mit Ihrem Selbstmord weiter leben müsen.Die Leute vom Vet Am die Polizisten die Nachbarn jeden davon quält noch lange die Frage:haben wir richtig gehandelt?hätten wir das vorher sehen müssen?wie hätten wir Ihr anders helfen können usw
Alt genug um es besser zu wissen,
Jung genug um es nochmal zu tun!

kleinesLicht
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Re: Selbstmord wegen Wegnahme der Hunde

#53

Beitrag von kleinesLicht » Do 14. Feb 2013, 23:55

Adjua hat geschrieben: Du findest es also gut, dass sie nicht nur sich, sondern auch ihre Hunde tötet??? Was hat das noch mit Tierliebe zu tun, das kann doch nur einem Menschen einfallen, der glaubt, dass sich die Welt um ihn dreht, und wenn er nicht mehr ist, die anderen auch nicht mehr leben sollen. Nur gut, dass die Frau Hunde hatte und nicht Kinder ...

Unmenschlich verhält sich da doch eher diese Kranke ...
Nun hat sie sich auch noch einer Zwangseinweisung entzogen tztztz...

Diese seltsamen (im konkreten Falle auch noch Fern-) Diagnosen, die zu einer zwangsweisen Einweisung in eine Psychiatrie fuehrten, erinnern mich an 80 Jahre zurueckliegende Ereignisse. Zum Glueck kenne ich diese nur aus der Literatur und aus Erzaehlungen meiner Großeltern.

Adjua, warst du schon mal in einem Tierheim (Das ist eine rhetorische Frage! ;) )? Sicher finden es gerade aeltere, agile Hunde ganz toll in kleinen Zwingern ihre Tage rumzubringen. Sie werden ja optimal versorgt, mit Pedigree Pal und Chappi und so. Und ganz sicher haben sie in jedem Tierheim ausreichend Auslauf und Zuwendung, so dass sie in aller Seelenruhe ihr Ende erwarten koennen. Und die Umstellung der Haltungsbedingungen stecken die Hunde auch ganz locker weg, kein Thema. Sie haben ja einen Haufen Abwechslung, wenn die "Gucker" und Tierheimtouristen kommen. Und der kleine Hansi von nebenan kommt sicher auch jeden Tag, um sie auszufuehren!

Das wollte "diese Kranke" nicht? :hmm:

@all
Ich habe mehrere Artikel gelesen, in denen etwas von "einem Anwesen" stand. Es gibt (in Sachsen) keine Tierzahlbeschraenkung, wenn die Tiere im Wohnbereich gehalten werden. Mindestens vorgeschriebene Quadratmeter gibt es fuer Zwinger und Hundehaeuser.
In einem Video sah man, dass es sich um ein EFH handelte, in dem die Frau mit ihren Hunden wohnte.
Anwohner beschrieben die Hunde als gepflegt und ich persoenlich kann mir gut vorstellen, dass Nicht-Hunde-Leute das sogar erkennen koennen, sofern sie nicht mit Blindheit geschlagen sind.

Im Großen und Ganzen fand ich die Berichterstattung bei reisserischer Aufmachung echt kuemmerlich und genau wie Ragna vermisse ich die wirklichen Maengel. Gaebe es sie in ausreichendem Maße, haetten doch gewiss die Tierschuetzer ein erschreckendes Video dazu gedreht, oder? Jedenfalls haben sie das in der Vergangenheit so gemacht.
viele Grüße
ein kleines Licht

Manfred

Re: Suizid wegen Wegnahme der Hunde

#54

Beitrag von Manfred » Fr 15. Feb 2013, 00:01

In der Tierschutzs-Hundeverordung habe ich zur Haltung in der Wohnung auch keine Flächenangabe gefunden.
Aber das muss nichts heißen. Es gibt für die Behörden Handlungsempfehlungen, die sich aus einschlägigen Gerichtsurteilen Empfehlungen von der TVT usw. ableiten. Leider scheint es kein Portal zu geben, in dem dieses Zeug gesammelt veröffentlich wird, um es für uns Bürger transparent zu machen. Da muss man dann immer bei den Behörden nachfragen, auf welcher Grundlage der Bescheid erlassen wurde.

kleinesLicht
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Re: Suizid wegen Wegnahme der Hunde

#55

Beitrag von kleinesLicht » Fr 15. Feb 2013, 00:10

Wenn du den Vet kennst, frag' doch. Die Urteilsbegruendung wuerde mich auch interessieren.

Davon einmal abgesehen, sofern es keine Durchfuehrungsverordnung (in Bezug auf Tieranzahl je qm Wohnbereich) auf Laenderebene gibt, kommt - fuer mich - auch schlicht Behoerdenwillkuer in Betracht. Und wer bei Gerichtsverhandlungen mit involvierter staatlicher Institution Recht bekommt, naja...

Bekommt man eigentlich Protokolle aus oeffentlichen Gerichtsverhandlungen und die Urteile nebst Begruendung?
viele Grüße
ein kleines Licht

Rati
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Re: Suizid wegen Wegnahme der Hunde

#56

Beitrag von Rati » Fr 15. Feb 2013, 10:50

kleinesLicht hat geschrieben:... warst du schon mal in einem Tierheim (Das ist eine rhetorische Frage! )? Sicher finden es gerade aeltere, agile Hunde ganz toll in kleinen Zwingern ihre Tage rumzubringen. Sie werden ja optimal versorgt, mit Pedigree Pal und Chappi und so. Und ganz sicher haben sie in jedem Tierheim ausreichend Auslauf und Zuwendung, so dass sie in aller Seelenruhe ihr Ende erwarten koennen. Und die Umstellung der Haltungsbedingungen stecken die Hunde auch ganz locker weg, kein Thema. Sie haben ja einen Haufen Abwechslung, wenn die "Gucker" und Tierheimtouristen kommen. Und der kleine Hansi von nebenan kommt sicher auch jeden Tag, um sie auszufuehren!...
Ja, kleines Licht ich finde auch das Tierheime keine gute Sache für Tiere sind. Deshalb sollten ausgestoßene oder nicht mehr gewollte Haustiere dort mMn auch nur kurzfristig untergebracht und nach ablauf der Frist getötet werden.
Vor allem aber sollten deutlich klarere Vorschriften zur Haltung von Tieren gemacht werden. Ehrliche Mindestflächen pro Tier und max Zahlen auch bei Züchtern wären mMn angebracht.
Denn so:
kleinesLicht hat geschrieben:...Es gibt (in Sachsen) keine Tierzahlbeschraenkung, wenn die Tiere im Wohnbereich gehalten werden. Mindestens vorgeschriebene Quadratmeter gibt es fuer Zwinger und Hundehaeuser..
kann ja wohl nur schädliches für die Tiere herauskommen.
kleinesLicht hat geschrieben:...@all
Ich habe mehrere Artikel gelesen, in denen etwas von "einem Anwesen" stand...
könntest du die Artikel hier präsentieren?
Bisher gilt für mich immer noch das dort 13 große Hunde in einem Haus (das allein ist für mich schon Hundeunwürdig) auf 70 m² gehalten wurden.

Grüße Rati
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Re: Suizid wegen Wegnahme der Hunde

#57

Beitrag von kleinesLicht » Fr 15. Feb 2013, 11:28

Rati, ich stelle mich Ipadbedingt etwas blond an, was das Kopieren betrifft. :aeh: Gib bei Tante G einfach Friesen Kronach Hunde Suizid ein, da kommt genug.

Wer es schafft, ein Rudel von 13 Hunden beieinander zu halten, der kann einfach nicht inkompetent sein.

Was die Wohnflaeche betrifft: durch erhoehte Liegeflaechen kann man 70qm doch ganz schoen erweitern ;)

Wenn deiner Meinung nach in den Tierheimen die Tiere nach Fristablauf getoetet werden sollten, hat die Frau nichts anderes getan, als dem vorzugreifen (und dabei noch Kosten gespart).
viele Grüße
ein kleines Licht

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Re: Suizid wegen Wegnahme der Hunde

#58

Beitrag von Reisende » Fr 15. Feb 2013, 11:30

kleinesLicht hat geschrieben:
Bekommt man eigentlich Protokolle aus oeffentlichen Gerichtsverhandlungen und die Urteile nebst Begruendung?
idr ja. die meisten höheren gerichte haben eine urteilssammlung auf ihrer website. und dann gibt es noch die möglichkeit, über juristische dienste wie juris.de urteile zu recherchieren, das ist allerdings kostenpflichtig.

ich habe zwar nicht das hier ergangene urteil gefunden, da ich nicht weiß, welches gericht und wann genau, aber zur frage einer zulässigen beschränkung der haustieranzahl habe ich diese beiden urteile entdeckt, die ich euch nicht vorenthalten will:

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 06.01.2011
- 1 K 944/10.KO -

VG Koblenz: Begrenzung der im Haus lebenden Yorkshireterrier durch Bauaufsichtbehörde zulässig
Übersteigt Anzahl der Hunde das Maß zulässiger Tierhaltung im Wohngebiet darf Reduzierung der Hundezahl angeordnet werden

Eine Bauaufsichtsbehörde kann von einem Eigentümer, dessen Haus in einer von Wohnnutzung geprägten Umgebung steht, eine Reduzierung der Anzahl von Yorkshireterriern auf vier Hunde fordern. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor.


Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 14.12.2010
- 11 B 2353/10; 11 B 2416/10; 11 B 2453/10 und 11 B 5477/10
-
VG Hannover untersagt Haltung von mehr als 100 Hunden aufgrund tierschutzwidriger Bedingungen
Unterbringung entsprechend der Bedürfnisse der Tiere nicht gewährleistet

Werden bei einer tierschutzrechtlichen Kontrolle tierschutzwidrige Bedingungen bei der Hundehaltung festgestellt, können dem Hundebesitzer entsprechende Auflagen erteilt werden. Kommt der Halter diesen Auflagen nicht nach, dürfen ihm die Tiere vom entsprechenden Landkreis weggenommen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover hervor.

Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Falls bewohnt einen Resthof in einem Ortsteil von Varrel und hielt dort neben zahlreichen Tieren (Katzen, Hängebauchschweinen, Pferden und Ziegen) mehr als 100 Hunde (bekannt als "Gnadenhof Momo").
da ich laktose und gluten hervorragend vertrage, leiste ich mir als ausgleich dafür einige intoleranzen im zwischenmenschlichen bereich.

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Re: Suizid wegen Wegnahme der Hunde

#59

Beitrag von kleinesLicht » Fr 15. Feb 2013, 11:37

In der Tierschutzhundeverordnung steht, dass fuer die Haltung im Zwinger bei Hunden bis zu einer Widerristhoehe von 65cm ein Mindestflaeche von 8qm fuer den ersten und zusaetzlich die Haelfte fuer jeden weiteren Hund dieser Groesse vorgeschrieben ist. Macht also zusammen 56qm + nochmal 6qm fuer die Jack Russell.

@Reisende
Danke fuer die Information.
viele Grüße
ein kleines Licht

Manfred

Re: Suizid wegen Wegnahme der Hunde

#60

Beitrag von Manfred » Fr 15. Feb 2013, 12:09

@reisende: Das könnte es sein, eine Begrenzung im Wohngebiet statt bezogen auf die Wohnfläche.

Evtl. treff ich ihn nächste Woche. Da ist eine Versammlung. Andererseits mag ich ihm auch nicht mit Fragen dazu auf den Sack gehen. Er hat an der Geschichte sicher genug zu verdauen.

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