Meist schwinge ich die Motorsäge ja am Samstag und vermeide es dieses am Sonntag. Jetzt hatte ich gestern aber keine Zeit. Da der letzte Sturm (bzw. Stürmchen) nun aber einen Baum umgeweht hat, der genau über den Zufahrtsweg zum Haus gefallen ist, musste der nun mal kleingemacht werden. Der Weg wurde zwar schon Donnerstag vom Baum befreit, sodass man wieder durchfahren konnte, aber ihn einfach rumliegenlassen mag ich auch nicht. Da die Schnittschutzhose schon mal angezogen war, ich im flow war, wurde gleich noch einer gefällt und klein gemacht. Muss sich ja zumindest etwas lohnen :-).
Währenddesssen hab ich mich gefragt, ob ich das eigentlich rechtlich darf, ehrlicherweise keine Ahnung

Ich wohne definitiv nicht in einem Wohngebiet, nächstes Haus (ausser das von meinem Bruder) ist ca 500m Luftlinie entfernt.
Hof ist als Landwirtschaftlicher Betrieb eingetragen.
Eigentlich müßte ich es doch dürfen? Nicht das ich jetzt jeden Sonntag die Motorsäge schwingen möchte, aber falls es doch mal nötig sein sollte...
Kennt sich da jemand aus? Muss ich erst Gesetzestexte wälzen, ist sowas regional unterschiedlich gehandhabt?
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Wolkenflug