Wo liest du das? Wo steht, dass die Kommunen solche Projekte nicht selber betreiben dürfen?Manfred hat geschrieben:Der verlinkte Entwurf wäre in der Tat verheerend, wenn er so durchkäme.
Er würde die Kommunen zwingen, sämtliche größeren Wasserversorgungsprojekte ab 5.000.000 Euro Volumen an die Privatwirtschaft zu vergeben.
Kein Wunder, dass die Kommunen Sturm laufen und eine Ausnahme wenigstens für die Wasserversorgung fordern.
Also, diese Richtlinie (wenn es denn die in Diskussion ist) ist keineswegs bloss ein hinterhältiger Anschlag auf die Freiheit und den Geldbeutel der EU Bürger:
Das ist zum Beispiel ein echtes Problem, das zumindest bei uns vor der EU national nicht befriedigend gelöst war, weil eine Gesetzeslage, die benachteiligten Bietern ein aussichtsreiches Vorgehen zu ermöglichen, die Packeleien (auf nationaler Ebene) gestört hätte. Ich selber habe Fälle gesehen (die beim Rechtsanwalt gelandet sind), wo das skandalöserweise ein echtes Problem für einen unrechtmässig benachteiligten Bieter war.Dienstleistungskonzessionen – und in gewissem Ausmaß auch Baukonzessionen – sind nicht von den Vorschriften über Rechtsmittel im öffentlichen Auftragswesen erfasst. Benachteiligte Bieter können den mit der Rechtsmittelrichtlinie geschaffenen wichtigen Rechtsschutz daher nicht in Anspruch nehmen. Während manche Mitgliedstaaten den Anwendungsbereich dieser Richtlinie auf Dienstleistungskonzessionen erweitert haben, ist dies in einigen Mitgliedstaaten noch nicht der Fall. Gegen mögliche Verstöße gegen Grundsätze des AEUV kann folglich nicht angemessen vorgegangen werden.
Das soll nur verdeutlichen, was Stadtgärtner sagt.
Es handelt sich um eine Richtlinie zu einem Thema, das durchaus bearbeitungswürdig ist. Nun muss sichergestellt werden, dass eine Verbesserung an einem Ende nicht unerwünschte Nebenwirkungen am anderen Ende hat. Das ist für mich (demokratisches) Business as Usual.
Wer das weitere Procedere beeinflussen will, wende sich an seinen EU Abgeordneten des Vertrauens. Das Gremium, wo der drinsitzt, entscheidet nämlich am Ende ....