Gartenhäuschen und Gewächshaus in meinem Garten
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Gartenhäuschen und Gewächshaus in meinem Garten
Hallo.
Ich würde gerne wissen, welche Maximalgröße mein Gartenhäuschen in meinem Garten haben darf?
Außerdem würde ich gerne ein Gewächshaus aus alten Fenstern bauen. Zählt das dann auch mit? Und wenn ja, wie groß
darf die Gesamtgröße beider Bauwerke sein? Ich weiss, dass das Baurecht in den Bundesländern unterschiedlich ist, ich wohne
hier in Hessen.
Ich würde gerne wissen, welche Maximalgröße mein Gartenhäuschen in meinem Garten haben darf?
Außerdem würde ich gerne ein Gewächshaus aus alten Fenstern bauen. Zählt das dann auch mit? Und wenn ja, wie groß
darf die Gesamtgröße beider Bauwerke sein? Ich weiss, dass das Baurecht in den Bundesländern unterschiedlich ist, ich wohne
hier in Hessen.
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Re: Gartenhäuschen und Gewächshaus in meinem Garten
PS: Der Garten hat eine Gesamtgröße von mindestens 1000qm, falls das wichtig ist.
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Re: Gartenhäuschen und Gewächshaus in meinem Garten
Ich hab das mal für Dich ergoogelt, weil Weihnachten ist ....
http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin/lex ... =169492,85

http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin/lex ... =169492,85
Re: Gartenhäuschen und Gewächshaus in meinem Garten
1.4
Gewächshäuser einschließlich Folientunnel bis 6 m Firsthöhe, die einem land- oder forstwirtschaftlichen oder erwerbsgärtnerischen Betrieb dienen, unter dem Vorbehalt des Abschnitts V Nr. 1, bei Firsthöhe von mehr als 5 m zusätzlich unter dem Vorbehalt des Abschnitts V Nr. 3,
da du ja nun wahrscheinlich kein Erwerbsgätner bist , scheint mir diese Regelung aber nicht zutreffend zu sein.Ich persönlich würde ja sagen wenn die Hecke hoch genug ist einfach nicht drum kümmern
.
Nein Ernsthaft habe ich noch nie von einer Baugenehmigungspflicht für Gewächshäuser im Privatbereich gehört ( und ich meine in dem Bereich schon sehr viel gehört zu haben).
Unter 6m Höhe wären die höchstens Bauanzeigepflichtig aber du möchtest ja sicher nicht die ganzen 1000m² zubauen .
Ich hoffe das hat jetzt weitergeholfen
Gewächshäuser einschließlich Folientunnel bis 6 m Firsthöhe, die einem land- oder forstwirtschaftlichen oder erwerbsgärtnerischen Betrieb dienen, unter dem Vorbehalt des Abschnitts V Nr. 1, bei Firsthöhe von mehr als 5 m zusätzlich unter dem Vorbehalt des Abschnitts V Nr. 3,
da du ja nun wahrscheinlich kein Erwerbsgätner bist , scheint mir diese Regelung aber nicht zutreffend zu sein.Ich persönlich würde ja sagen wenn die Hecke hoch genug ist einfach nicht drum kümmern

Nein Ernsthaft habe ich noch nie von einer Baugenehmigungspflicht für Gewächshäuser im Privatbereich gehört ( und ich meine in dem Bereich schon sehr viel gehört zu haben).
Unter 6m Höhe wären die höchstens Bauanzeigepflichtig aber du möchtest ja sicher nicht die ganzen 1000m² zubauen .
Ich hoffe das hat jetzt weitergeholfen
Re: Gartenhäuschen und Gewächshaus in meinem Garten
Doch - in NDS ist z.B. bei 30qm Schluß mit "nur anzeigepflichtig", dann ist es genehmigungspflichtig. Und du darfst auch nur eins haben, und nicht etwa mehrere, die dann in de Fläche mehr als 30qm haben.
I love life. And it loves me right back.
And resistance is fertile. :-)
Words are no substitute for actions...
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Re: Gartenhäuschen und Gewächshaus in meinem Garten
Gartenhäuser !!!
aber doch nicht Gewächshäuser
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Re: Gartenhäuschen und Gewächshaus in meinem Garten

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