Wer kann mir das erklären !!!!!!!!!!!!!!!!
Wer kann mir das erklären !!!!!!!!!!!!!!!!
Hallo,
es geht um die Neuregelung der Zahlungsansprüche.
Folgender Satz geht nicht verständlich in mein Hirn.
Direktzahlungen sollen nur aktive Landwirte erhalten. Aktiv ist ein Landwirt im Sinne der Kommission dann, wenn die Direktzahlungen mindestens 5 % der außerlandwirtschaftlichen Umsätze ausmachen. Diese Regelung gilt nur für Betriebe mit Direktzahlungen von mehr als 5.000 €.
Wer versteht es und kann es mir erklären
Danke
ludwig
es geht um die Neuregelung der Zahlungsansprüche.
Folgender Satz geht nicht verständlich in mein Hirn.
Direktzahlungen sollen nur aktive Landwirte erhalten. Aktiv ist ein Landwirt im Sinne der Kommission dann, wenn die Direktzahlungen mindestens 5 % der außerlandwirtschaftlichen Umsätze ausmachen. Diese Regelung gilt nur für Betriebe mit Direktzahlungen von mehr als 5.000 €.
Wer versteht es und kann es mir erklären
Danke
ludwig
Wir alle stehen in unserem eigenen Licht.
-
Benutzer 72 gelöscht
Re: Wer kann mir das erklären !!!!!!!!!!!!!!!!
hallo!
Ich versteh das so - und bin gespannt, ob es stimmt!
Wer weniger als 5000 Euro an Direktzahlungen bekommt, dem wird nichts weggenommen - ??
liebe Grüße!
Ich versteh das so - und bin gespannt, ob es stimmt!
Er verdient nur soviel außerlandwirtschaftlich, dass das, was er an Direktzahlungen bekommt, mindestens 5% vom Umsatz dessen ausmacht, was er - außer mit Landwirtschaft - noch so dazuverdient. Oder?ludwig hat geschrieben:Aktiv ist ein Landwirt im Sinne der Kommission dann, wenn die Direktzahlungen mindestens 5 % der außerlandwirtschaftlichen Umsätze ausmachen.
ludwig hat geschrieben:Diese Regelung gilt nur für Betriebe mit Direktzahlungen von mehr als 5.000 €.
Wer weniger als 5000 Euro an Direktzahlungen bekommt, dem wird nichts weggenommen - ??
liebe Grüße!
Re: Wer kann mir das erklären !!!!!!!!!!!!!!!!
steh da noch immer am Schlauch,
klar ist nur wer mehr wie 5000 Euro Direktzahlungen bekommt für den ist die genannte Einschränkung zutreffend.
Ist bei mir der Fall.
Wenn ich jetzt 8000 Euro Direktzahlung erhalte, wieviel darf ich dann ausserlandwirtschaftlich verdienen um meine Direktzahlungen zu bekommen?
ludwig
klar ist nur wer mehr wie 5000 Euro Direktzahlungen bekommt für den ist die genannte Einschränkung zutreffend.
Ist bei mir der Fall.
Wenn ich jetzt 8000 Euro Direktzahlung erhalte, wieviel darf ich dann ausserlandwirtschaftlich verdienen um meine Direktzahlungen zu bekommen?
ludwig
Wir alle stehen in unserem eigenen Licht.
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Manfred
Re: Wer kann mir das erklären !!!!!!!!!!!!!!!!
8.000 € * 1/0,05 = 8.000 € x 20 = 160.000 €ludwig hat geschrieben: Wenn ich jetzt 8000 Euro Direktzahlung erhalte, wieviel darf ich dann ausserlandwirtschaftlich verdienen um meine Direktzahlungen zu bekommen?
Die EU versucht damit z.B. Flughafenbetreiber raus zu kicken. Wird ihr aber nicht gelingen. Die gründen dann einfach eine Tochterfirma, die ausschließlich Landwirtschaft betreibt.
Am Ende erwischt es also nur ein paar Leute mit gutem einkommen, die z.B. kleine Eigentumsflächen selbst bewirschaften. Also den Arzt, der ein paar Highländer oder Pferde auf seinem Grünland hält.
Die 5% sind aber nur die bewußt niedrig gehaltene Einstiegsschwelle. Die Zahl wird sicher bei jeder weiteren Verhandlungsrunde steigen, wenn der Damm mal durchbrochen ist.
Das Endziel ist, die Nebenerwerbsbetriebe auszurotten.
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Benutzer 72 gelöscht
Re: Wer kann mir das erklären !!!!!!!!!!!!!!!!
hallo!
So - meine Tochter und ich diskutieren grad, ob du 160.000 oder "nur" 159.990 "verdienen" darfst......
Na ja - 5% von 159.990 sind 7.999,5 Euro.
Damit ist deine Direktzahlung mit ihren 8000 Euro zumindest 5 % deines außerlandwirtschaftlichen Umsatzes.
Tätest du 161.000 "verdienen", wäre deine Direktzahlung mit ihren 8000 Euro nicht mehr "mindestens 5% deines Umsatzes", sondern weniger - 5% von 161.000 sind nämlich 8050 Euro, und damit ein bisschen mehr als deine Direktzahlung.
Ich habe "verdient" deshalb unter Anführungszeichen gesetzt, denn unter "verdienen" versteht man normalerweise den Gewinn.
In dieser neuen Regelung ist aber der Umsatz gemeint.
Der Umsatz ist immer ein bisschen höher als der Gewinn. Der Gewinn ist ?? wenn man dann vom Umsatz alle Ausgaben und Verluste abgezogen hat.
stimmt das jetzt alles??
edit: danke manfred!! Jetzt hab ich eine triumphierende Tochter neben mir sitzen - aber gut, sie geht ja grad in die Schule und lernt das, ich hab schon Jahrzehnte (außer bei meinen Steuererklärungen) nichts mehr damit zu tun....
bin halt eher übervorsichtig.
Ne, freut mich, dass wir nicht ganz so daneben gelegen haben
liebe Grüße!
So - meine Tochter und ich diskutieren grad, ob du 160.000 oder "nur" 159.990 "verdienen" darfst......
Na ja - 5% von 159.990 sind 7.999,5 Euro.
Damit ist deine Direktzahlung mit ihren 8000 Euro zumindest 5 % deines außerlandwirtschaftlichen Umsatzes.
Tätest du 161.000 "verdienen", wäre deine Direktzahlung mit ihren 8000 Euro nicht mehr "mindestens 5% deines Umsatzes", sondern weniger - 5% von 161.000 sind nämlich 8050 Euro, und damit ein bisschen mehr als deine Direktzahlung.
Ich habe "verdient" deshalb unter Anführungszeichen gesetzt, denn unter "verdienen" versteht man normalerweise den Gewinn.
In dieser neuen Regelung ist aber der Umsatz gemeint.
Der Umsatz ist immer ein bisschen höher als der Gewinn. Der Gewinn ist ?? wenn man dann vom Umsatz alle Ausgaben und Verluste abgezogen hat.
stimmt das jetzt alles??
edit: danke manfred!! Jetzt hab ich eine triumphierende Tochter neben mir sitzen - aber gut, sie geht ja grad in die Schule und lernt das, ich hab schon Jahrzehnte (außer bei meinen Steuererklärungen) nichts mehr damit zu tun....
bin halt eher übervorsichtig.
Ne, freut mich, dass wir nicht ganz so daneben gelegen haben
liebe Grüße!
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Manfred
Re: Wer kann mir das erklären !!!!!!!!!!!!!!!!
Die Rede war bisher nie vom Umsatz, sondern von "Einkünften". Das würde ich als Einkommen und damit Gewinn auslegen.
Habt ihr denn irgendwoher akutelle Infos, was die Neuregelung angeht? Bei mir ist bisher nichts angekommen, außer den alten Vorschlägen von 2011.
Habt ihr denn irgendwoher akutelle Infos, was die Neuregelung angeht? Bei mir ist bisher nichts angekommen, außer den alten Vorschlägen von 2011.
Re: Wer kann mir das erklären !!!!!!!!!!!!!!!!
Vielen Dank für die Antworten,
jetzt hab ich es auch kapiert.
Die neuen Vorschläge scheinen schon recht weit ausgereift zu sein, ich versuch die Seite noch mal zu finden und stell sie dann mit hier hintenan.
ludwig
jetzt hab ich es auch kapiert.
Die neuen Vorschläge scheinen schon recht weit ausgereift zu sein, ich versuch die Seite noch mal zu finden und stell sie dann mit hier hintenan.
ludwig
Wir alle stehen in unserem eigenen Licht.
Re: Wer kann mir das erklären !!!!!!!!!!!!!!!!
Recht weit ausgereift ist wahrscheinlich zu viel gesagt, aber hier scheint mal die Richtung in die es geht angegeben zu sein.
nachfolgend der gefundene Artikel.
Direktzahlungen: Agrarreform 2014 bis 2020
EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos hat am 12.10.2011 die Legislativvorschläge für die Direktzahlungen und die EU-Agrarpolitik (GAP) nach 2013 in Brüssel offiziell vorgestellt. Ziele der zukünftigen GAP sind eine rentable Nahrungsmittelerzeugung, eine nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und Klimamaßnahmen sowie eine ausgewogene räumliche Entwicklung. Nachfolgend stellt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen die vorgeschlagenen Änderungen bei den Direktzahlungen für Landwirte stichpunktartig dar:
Ab 2014 will die Kommission 70 % der Direktzahlungen als sog. Basisprämie zahlen. Die Basisprämie könnte dann in Deutschland ca. 180 €/ha betragen. Im Jahr 2011 lag der Wert eines „Acker-Zahlungsanspruches“ bei 284 € und der Wert eines „Grünland-Zahlungsanspruches“ bei 175 €. Bis 2013 sollen diese Beträge einen einheitlichen Zielwert in Höhe von 366 € (Gleitflug) in Niedersachsen erreichen.
30 % des Budgets der Direktzahlungen sollen zukünftig als obligatorische Ökologisierungskomponente gezahlt werden. Dieser Betrag könnte ggf. 90 €/ha ausmachen. Für dieses sog. „Greening“ gelten folgende Auflagen:
a) Umbruchverbot für Dauergrünland,
b) Anbaudiversifizierung mit mind. drei verschiedenen Kulturen auf dem Ackerland, wobei keine weniger als 5 % und mehr als 70 % der Fläche ausmachen darf und
c) Schaffung von 7 % ökologischer Vorrangflächen auf dem Ackerland, wie zum Beispiel: Landschaftselemente, Ackerrandstreifen oder Blühstreifen. Es soll sich hier nicht um eine Stilllegung handeln.
Ökologisch wirtschaftende Betriebe sind vom Greening freigestellt. Sie gelten durch ihre Produktionsauflagen per se als gegreent.
Bei Nichteinhaltung der Auflagen, wird die Ökologisierungskomponente gekürzt und bei wiederholtem Verstoß wird auch die Basisprämie gekürzt. Es kann also nicht freiwillig auf die Ökologisierungskomponente verzichtet und nur die Basisprämie in Anspruch genommen werden.
Junglandwirte (unter 40 Jahre) sollen in den ersten 5 Jahren nach der Betriebsübernahme einen obligatorischen Zuschlag von 25 % auf die Basisprämie für maximal 46 ha erhalten.
In den benachteiligten Gebieten sollen die Mitgliedstaaten demnächst unabhängig von der Förderung in der 2. Säule einen Zuschlag auf die Basis-Prämie zahlen können. Die Förderkulisse für die benachteiligten Gebiete soll ab 2014 EU-weit nach einheitlichen Kriterien neu abgegrenzt werden.
Die Basis-Prämie soll künftig nach oben hin gekürzt und gedeckelt werden (Kappung). Bei Direktzahlungen bis 150.000 € pro Betrieb und Jahr gibt es keine Kürzung. Zwischen 150 000 und 200 000 € pro Betrieb und Jahr wird um 20 % gekürzt. Zwischen 200 000 und 250 000 €/Betrieb und Jahr gibt es 40 % weniger Direktzahlungen und zwischen 250 000 und 300 000 € pro Betrieb und Jahr 70 %. Über 300 000 € pro Betrieb und Jahr gibt es keine weitere Unterstützung mehr. Vor der Kürzung können die Löhne und Gehälter (einschließlich Steuern und Versicherungen) des Vorjahres abgezogen werden.
Die Gültigkeit der „alten“ Zahlungsansprüche läuft Ende 2013 aus. Betriebsinhaber, die 2011 einen ZA aktiviert hatten, erhalten die „neuen“ Prämien, wenn sie aktive Landwirte sind. Die Anzahl der dann zugewiesenen ZA ist dann gleich der Hektarzahl beihilfefähiger Fläche, die der Landwirt 2014 bewirtschaftet und anmeldet.
Direktzahlungen sollen nur aktive Landwirte erhalten. Aktiv ist ein Landwirt im Sinne der Kommission dann, wenn die Direktzahlungen mindestens 5 % der außerlandwirtschaftlichen Umsätze ausmachen. Diese Regelung gilt nur für Betriebe mit Direktzahlungen von mehr als 5.000 €.
Die Kommission will die Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten langfristig EU-weit angleichen. Im ersten Schritt soll den Mitgliedstaaten, die bei den Direktzahlungen weniger als 90 % des EU-Durchschnitts erhalten, in Schritten ein Drittel der Differenz ausglichen werden. Das wird die Direktzahlungen der deutschen Landwirte um etwa 10 bis 15 €/ha und Jahr reduzieren. Offen ist noch, ob es in Deutschland zu einer einheitlichen Prämie kommt.
Ende 2012 soll die endgültige Beschlussfassung über diese Vorschläge erfolgen. 2013 erfolgt dann die Umsetzung der Vorschläge in konkrete Rechtstexte und Durchführungsverordnungen, so dass die neue GAP zum 1.1.2014 in Kraft treten kann.
Kontakt:Ruth Beverborg
Fachreferentin Betriebswirtschaft, Wirtschaftsberatung
Telefon: 0441 801-304
Telefax: 0441 801-392
E-Mail:
Stand: 23.02.2012
mal schauen wo es hin geht.
ludwig
nachfolgend der gefundene Artikel.
Direktzahlungen: Agrarreform 2014 bis 2020
EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos hat am 12.10.2011 die Legislativvorschläge für die Direktzahlungen und die EU-Agrarpolitik (GAP) nach 2013 in Brüssel offiziell vorgestellt. Ziele der zukünftigen GAP sind eine rentable Nahrungsmittelerzeugung, eine nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und Klimamaßnahmen sowie eine ausgewogene räumliche Entwicklung. Nachfolgend stellt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen die vorgeschlagenen Änderungen bei den Direktzahlungen für Landwirte stichpunktartig dar:
Ab 2014 will die Kommission 70 % der Direktzahlungen als sog. Basisprämie zahlen. Die Basisprämie könnte dann in Deutschland ca. 180 €/ha betragen. Im Jahr 2011 lag der Wert eines „Acker-Zahlungsanspruches“ bei 284 € und der Wert eines „Grünland-Zahlungsanspruches“ bei 175 €. Bis 2013 sollen diese Beträge einen einheitlichen Zielwert in Höhe von 366 € (Gleitflug) in Niedersachsen erreichen.
30 % des Budgets der Direktzahlungen sollen zukünftig als obligatorische Ökologisierungskomponente gezahlt werden. Dieser Betrag könnte ggf. 90 €/ha ausmachen. Für dieses sog. „Greening“ gelten folgende Auflagen:
a) Umbruchverbot für Dauergrünland,
b) Anbaudiversifizierung mit mind. drei verschiedenen Kulturen auf dem Ackerland, wobei keine weniger als 5 % und mehr als 70 % der Fläche ausmachen darf und
c) Schaffung von 7 % ökologischer Vorrangflächen auf dem Ackerland, wie zum Beispiel: Landschaftselemente, Ackerrandstreifen oder Blühstreifen. Es soll sich hier nicht um eine Stilllegung handeln.
Ökologisch wirtschaftende Betriebe sind vom Greening freigestellt. Sie gelten durch ihre Produktionsauflagen per se als gegreent.
Bei Nichteinhaltung der Auflagen, wird die Ökologisierungskomponente gekürzt und bei wiederholtem Verstoß wird auch die Basisprämie gekürzt. Es kann also nicht freiwillig auf die Ökologisierungskomponente verzichtet und nur die Basisprämie in Anspruch genommen werden.
Junglandwirte (unter 40 Jahre) sollen in den ersten 5 Jahren nach der Betriebsübernahme einen obligatorischen Zuschlag von 25 % auf die Basisprämie für maximal 46 ha erhalten.
In den benachteiligten Gebieten sollen die Mitgliedstaaten demnächst unabhängig von der Förderung in der 2. Säule einen Zuschlag auf die Basis-Prämie zahlen können. Die Förderkulisse für die benachteiligten Gebiete soll ab 2014 EU-weit nach einheitlichen Kriterien neu abgegrenzt werden.
Die Basis-Prämie soll künftig nach oben hin gekürzt und gedeckelt werden (Kappung). Bei Direktzahlungen bis 150.000 € pro Betrieb und Jahr gibt es keine Kürzung. Zwischen 150 000 und 200 000 € pro Betrieb und Jahr wird um 20 % gekürzt. Zwischen 200 000 und 250 000 €/Betrieb und Jahr gibt es 40 % weniger Direktzahlungen und zwischen 250 000 und 300 000 € pro Betrieb und Jahr 70 %. Über 300 000 € pro Betrieb und Jahr gibt es keine weitere Unterstützung mehr. Vor der Kürzung können die Löhne und Gehälter (einschließlich Steuern und Versicherungen) des Vorjahres abgezogen werden.
Die Gültigkeit der „alten“ Zahlungsansprüche läuft Ende 2013 aus. Betriebsinhaber, die 2011 einen ZA aktiviert hatten, erhalten die „neuen“ Prämien, wenn sie aktive Landwirte sind. Die Anzahl der dann zugewiesenen ZA ist dann gleich der Hektarzahl beihilfefähiger Fläche, die der Landwirt 2014 bewirtschaftet und anmeldet.
Direktzahlungen sollen nur aktive Landwirte erhalten. Aktiv ist ein Landwirt im Sinne der Kommission dann, wenn die Direktzahlungen mindestens 5 % der außerlandwirtschaftlichen Umsätze ausmachen. Diese Regelung gilt nur für Betriebe mit Direktzahlungen von mehr als 5.000 €.
Die Kommission will die Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten langfristig EU-weit angleichen. Im ersten Schritt soll den Mitgliedstaaten, die bei den Direktzahlungen weniger als 90 % des EU-Durchschnitts erhalten, in Schritten ein Drittel der Differenz ausglichen werden. Das wird die Direktzahlungen der deutschen Landwirte um etwa 10 bis 15 €/ha und Jahr reduzieren. Offen ist noch, ob es in Deutschland zu einer einheitlichen Prämie kommt.
Ende 2012 soll die endgültige Beschlussfassung über diese Vorschläge erfolgen. 2013 erfolgt dann die Umsetzung der Vorschläge in konkrete Rechtstexte und Durchführungsverordnungen, so dass die neue GAP zum 1.1.2014 in Kraft treten kann.
Kontakt:Ruth Beverborg
Fachreferentin Betriebswirtschaft, Wirtschaftsberatung
Telefon: 0441 801-304
Telefax: 0441 801-392
E-Mail:
Stand: 23.02.2012
mal schauen wo es hin geht.
ludwig
Wir alle stehen in unserem eigenen Licht.
