Danke.

Jetzt versteh ich schon mehr.
Ist mehr als ärgerlich, was du geschrieben hast. Ich denke das liegt - wie oben auch schon von anderen erwähnt - an der klaffenden Lücke zwischen Theorie und Praxis.
Wir Innendienstler sind in der Ausbildung auch in den Außendienst geschickt worden. Das hat mein Bild von deren Arbeit und Leistung sehr geprägt, und daher hab ich auch viel Verständnis für deren Probleme und Perspektive. Leider wurde umgekehrt kein Außendienstler zu uns gesteckt, sonst würden die auch weniger schimpfen.
Gut gemeint ist halt nicht gleich gut gemacht.

Würden alle Konsequenzen einer neuen Vorschrift wirklich zuende gedacht... wären wir von der Praxis wahrscheinlich immernoch weit entfernt.
Wenn man das hier mal so liest, klingt es doch eigentlich nicht schlecht. Kennt man aber die Kehrseite, die du beschrieben hast, denkt man schon wieder ganz anders...:
Grünlandumbruchverbot: Wertvoller Beitrag zum Klima- und Artenschutz
Seit Dezember 2011 ist in Baden-Württemberg das „Grünlandumbruchverbot“ in Kraft. Es soll verhindern, dass wertvolle Wiesen und Weiden in Ackerflächen umgewandelt werden. Was es mit dem Grünlandumbruchverbot auf sich hat, warum die Landesregierung dieses Umbruchverbot auf den Weg gebracht hat und wie es sich zum Beispiel auf die Energiewende auswirkt, erfahren Sie hier.
1. Was bedeutet das Verbot überhaupt?
Die Umwandlung von wertvollem Dauergrünland in andere landwirtschaftliche Nutzungen wie zum Beispiel Ackerland aber auch Dauerkulturen wird durch das Verbot weitgehend unterbunden.
2. Warum ist das Verbot wichtig?
In Baden-Württemberg hat Grünland eine lange Tradition. Unsere Wiesen und Weiden gehören zu den artenreichsten Kulturlandschaften in Europa. Innerhalb von acht Jahren sind aber allein in Baden-Württemberg rund 21.000 Hektar Grünland verloren gegangen, das entspricht einer Fläche von über 29.000 Fußballfeldern. In vielen Landkreisen wurde Grünland umgebrochen, um Mais für Biogasanlagen anzubauen. Da beim Umpflügen Kohlendioxid freigesetzt wird, belastet die Umwandlung zugleich das Klima - bereits ein Hektar nicht umgebrochenes Grünland vermeidet jährlich rund zehn Tonnen Kohlendioxid. Das Dauergrünlandumwandlungsverbot dient damit dem Klimaschutz und unterstützt zugleich die Ziele des Arten-, Boden- und Gewässerschutzes, da viele bedrohte Arten ihren Lebensraum behalten können.
3. Wirkt sich das Grünlandumbruchverbot auf die Energiewende aus?
Das Grünlandumbruchverbot wird die Energiewende nicht spürbar beeinflussen. Zwar wird Biogas – welches ein wichtiger Pfad der Bioenergienutzung darstellt - derzeit noch überwiegend aus Mais gewonnen. Allerdings werden in Baden-Württemberg in landwirtschaftlichen Biogasanlagen bereits heute knapp 700.000 Tonnen Grassilage eingesetzt. Umgerechnet werden damit rund 27.500 Hektar Grünlandfläche zu Biogas verwertet.
4. Welche Position bezieht die EU zum Grünland?
Aufgrund der positiven Auswirkungen auf das Klima und auf die Umwelt gibt es auch EU-Vorgaben zum Erhalt von Grünland. Das heißt, die Mitgliedsstaaten sind laut EU-Recht verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, wenn zu viel Grünland umgebrochen wird. Allerdings setzt diese Verpflichtung erst ein, wenn der Grünlandanteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche um fünf Prozent im Landesdurchschnitt zurückgegangen ist. Diese Schwelle hat Baden-Württemberg noch nicht überschritten. Zwar gibt es Landkreise wie Ravensburg oder Biberach, in denen intensive Tierhaltung und Flächenkonkurrenz durch Biogasanlagen zusammentreffen und schon über acht Prozent der Grünlandflächen umgebrochen wurden. Dies gleichen jedoch andere Landesteile, in denen wenig Grünland umgebrochen wird, wieder aus. Die so genannte Cross Compliance Regelung setzt in Baden-Württemberg landesweit daher noch nicht ein. Eine Lex Biberach oder Lex Ravensburg kann das Land aber nicht erlassen.
Quelle: http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/Gr ... 09171.html
Ich würde das Ganze mal wie folgt zusammenfassen:
Gewissen Einschränkungen bzgl. der Nutzung von Eigentum müssen wir alle hinnehmen, da wir Teil einer Gemeinschaft sind, und die eigene Freiheit da aufhört, wo die des anderen anfängt.
Naturschutz ist gut und sinnvoll, die gesetzlichen Grundlagen dafür aber häufig schlecht bzw. zu unflexibel gemacht. Das ist übrigens ein grundsätzliches Problem bei Gesetzen: Es sollen allgemein geltende Regeln formuliert werden, die auf eine Vielzahl von verschiedensten Einzelfällen möglichst gleich angewendet werden sollen. Das kann gar nicht funktionieren. Auch nicht mithilfe von hunderten von Unter-Verordnungen etc. Deshalb muss jedes Gesetz durch Richterrecht (also die laufende diesbzgl. Rechtsprechung) im Detail angepasst werden.
da ich laktose und gluten hervorragend vertrage, leiste ich mir als ausgleich dafür einige intoleranzen im zwischenmenschlichen bereich.