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von emil17 » Di 6. Nov 2012, 14:51
Manfred,
Solche Dinge würden mich auch ärgern.
Bei materieller Enteignung, darunter fallen auch wertmindernde Nutzungseinschränkungen, würde ich mich in Deutschland auf Art. 14 GG berufen - dazu sollte doch auch die Landwirtschaftskammer oder wie die lokale Bauernvereinigung bei Euch heisst, behilflich sein. Das ist kein Querulantentum, das ist ein Rechtsanspruch.
Solche Naturschutzwarte haben in der Tat ihren Beruf verfehlt. Aber derlei Typen - gerne in Hausmeisterberufen, früher Blockwart - gibts in allen Berufen.
Man kann ihnen oft schon den Wind aus den Segeln nehmen, wenn man Mitglied vom lokalen Natuschutz- und Vogelschutzverein wird und z.B. eine eigene Hecke aufwerten lässt, statt sich alle zum Feind zu machen.
Der Vollzug ist wohl auch eine Mentalitätsfrage, in der welschen Schweiz geht das deutlich lockerer als in der deutschen.
Hier läuft sowas immer zuerst inoffiziell - "Du hast da nen Asthaufen abgeladen, mach das bitte nicht mehr so, weil ich sonst Ärger mit meinem Chef bekomme, oder wir machen da ein Heckenprojekt, wo wir dann dieses Zeugs ganz offiziell bei Dir bestellen und Du es so los werden kannst" - aber wenn jemand Autoreifen und so Zeugs irgendwo ins Gebüsch kippt, ist er dran, wenn man ihn denn erwischt, obwohl manche der Meinung sind, man habe das immer so gemacht und es sei nichts dabei, "dieses Dorngekrafel taugt ja eh' zu nix".
Ich durfte z.B. das Dornenzeugs beim Roden von Wiesen offiziell nicht an Ort verbrennen, sondern hätte es auf die kommunale Deponie führen müssen. Deponie an Ort (Asthaufen im Gebüsch) wäre auch unzulässig. Das an einem Ort ohne Zufahrt. Ich fand dann ein Protokoll einer Gemeindeversammlung, wonach die Gemeinde aktiv Massnahmen zur Aufwertung von Landschaftsstrukturen zu ergreifen habe. Die von der Gemeinde verstehen darunter zwar, dass man beim Schulhaus oder in den neuen Verkehrskreisel eine Hecke aus einheimischen Sträuchern pflanzt, aber so ein Asthaufen ist zweifellos ebenfalls Lebensraum für allerlei Kleintiere, muss also gefördert werden. Der Kanton hat zudem eine Broschüre herausgegeben, wo solche Dinge als gut drinstehen, dazu die üblichen Bilder von einer herzigen Haselmaus und einem Schmetterling. Man hat dann in gegenseitigem Einvernehmen beschlossen, sich nicht mehr um die Sache zu kümmern - der Asthaufen liegt noch, ist gut getarnt und wird jedes Jahr kleiner.
Anderer Fall: Renovation eines Gebäudes aus Holz in Landschaftsschutzzone - die neuen Hölzer müssen gebeizt werden, damit sie farblich dem Altholz gleichen. Hat früher kein Mensch gemacht, das besorgt das Wetter ganz von alleine. Steht so als Auflage in der Baubewilligung, aber der Kanton (Kanton = in der Schweiz das, was anderswo Bundesland heisst) macht die Auflagen und die Gemeinde muss diese kontrollieren und vollziehen. Der Typ von der Gemeinde wusste das auch und der Punkt wurde bei der Bauabnahme stillschweigend "vergessen". Inzwischen sieht man nichts mehr, wenn man nicht sehr genau hinschaut. Hätte ich irgend eine braune Tunke über das arme Lärchenholz geschmiert, wäre es jetzt sicher hässlich.
Gleicher Stall: Dach ist rostiges Wellblech, Wellblech ist aber in der Schutzzone unzulässig. Schindeln oder Schieferplatten wären unbezahlbar. Der Gemeindebeamte meinte inoffiziell "wenn du alles aufs mal runterrupfst, musst Du eine zulässige Dachhaut draufmachen, aber wenn du jeden Monat einen Drittel ersetzest, d.h. wenn nie kein Blech drauf ist, ist das Unterhalt und wir haben keine Veranlassung, da einzugreifen".
Das funktioniert alles, wenn man als Besitzer nicht provoziert, d.h. die nicht ganz koscheren Sachen unauffällig und behutsam macht. Wenn so ein Stall natürlich mit lackierten Balken geflickt wird und Du noch ein paar Schrottautos da rumstehen hast, dann werden die Behörden zu Recht aktiv.
Dennoch ist das alles kein Grund für allgemeine Rundumschläge gegen den Naturschutz.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.