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Vorschriften Schweinehaltung

Verfasst: Mi 2. Sep 2015, 09:20
von cfun
Gibt es in Deutschland/Brandenburg Vorschriften, wie man (privat) Schweine zu halten hat? Also Fläche, Einzelhaltung, Frischwasser, Kontrollgänge etc?

Re: Vorschriften Schweinehaltung

Verfasst: Mi 2. Sep 2015, 09:42
von Sabi(e)ne
Natürlich.
Frag dein lokales Veterinäramt - die beantworten dir jede Frage.
Bei Freilandschweinen wird es aufwendig - doppelter e-Zaun, damit keine Wildschweine Schweinepest verteilen können.
Das gilt eigentlich bundesweit, wg. Seuchenschutz.

Re: Vorschriften Schweinehaltung

Verfasst: Do 3. Sep 2015, 15:10
von Landfrau
Es gilt immer die Schweinehaltungshygieneverordnung, die Auslegung ist regional, je nach Seuchendruck, unterschiedlich geregelt. Natürlich das Tierschutzgesetz, die Tierverkehrsverordnung, das Lebensmittel-Futtermittel-und Bedarfsgegenständegesetz, ggf. auch BAurecht und Flächennutzungsplan.....

Demnach dürfen soziale Tiere nicht einzeln gehalten werden.
Zugang zu Frischwasser ist immer erforderlich.
Die Tiere sind einmal tgl. vom Halter in Augenschein zu nehmen.
Die HAltung und das Futter muss art- und bedarfsgerecht sein, also Vorsicht mit eigenen Mischungen. Lebensmittelreste zu verfüttern ist verboten.
Freilandhaltung ist /hier bei uns) genehmigungspflichtig, Auslaufhaltung meldepflichtig.

Außerdem:
Anmelden der Tierhaltung (aller Tiere außer Heimtiere) beim veterinäramt
Tierseuchenkasse
HIT - Datenbank
Berufsgenossenschaft
betreuender Tierarzt
Bestandsbuch führen

In D gibt es nichts, was nicht geregelt ist. Zumindest für die doofen Deutschen, die immer erst fragen, was sie dürfen. Aber vllt erleben wir ja einen Kulturwandel.

LF

Re: Vorschriften Schweinehaltung

Verfasst: Do 3. Sep 2015, 15:22
von Thomas/V.
Aber vllt erleben wir ja einen Kulturwandel.
:haha:

Re: Vorschriften Schweinehaltung

Verfasst: Do 3. Sep 2015, 15:46
von cfun
@Landfrau

Wow, danke für die Info!!!

Leider bringen die mich gerade in einen Gewissenskonflikt. Muss mal drüber nachdenken.