Neuer Erlass zur Ferkel-Nottötung
Verfasst: Di 15. Jul 2014, 08:26
Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben einen neuen Erlass zur Nottötung von Ferkeln in Kraft gesetzt.
Ferkel bis 5 kg dürfen jetzt nicht mehr alleine durch einen tödlichen Schlag getötet werden, sondern müssen jetzt wie größere Tiere erst betäubt und dann ausgeblutet werden.
Die Durchführung ist nur sachkundigen Personen erlaubt.
Überzählige Ferkel eines Wurfs dürfen nicht getötet werden, sondern nur kranke oder nicht lebensfähige Tiere:
http://www.agrarheute.com/nottoetung-ferkel-erlass
Ferkel bis 5 kg dürfen jetzt nicht mehr alleine durch einen tödlichen Schlag getötet werden, sondern müssen jetzt wie größere Tiere erst betäubt und dann ausgeblutet werden.
Die Durchführung ist nur sachkundigen Personen erlaubt.
Überzählige Ferkel eines Wurfs dürfen nicht getötet werden, sondern nur kranke oder nicht lebensfähige Tiere:
http://www.agrarheute.com/nottoetung-ferkel-erlass