Nutztierhaltung in Österreich

Anna
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Re: Nutztierhaltung in Österreich

#11

Beitrag von Anna » Fr 13. Mai 2016, 17:21

Ich habe unsere Hunde in Haus und Hof, keine anderen Tiere.
Hinterm Haus und in der Scheune, wo sich die Nutztiere aufhalten können sie gerne gucken kommen, aber einmal in 10 Jahren reicht auch :aeh:

Wir haben eine Betriebsnummer, warum auch immer. Das mussten wir machen lassen weil unser Grundstück als Landwirtschaft zählt oder was weiß ich.
Zu der Zeit hatte mich das noch nicht interessiert...

LG

Nightshade
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Re: Nutztierhaltung in Österreich

#12

Beitrag von Nightshade » Do 14. Jul 2016, 07:13

kraut_ruebe hat geschrieben: hätte ich das gefühl, meine tiere bräuchten ohrmarken oder sowas, würd ich zu BH gehen.
Es geht nicht um dein persönliches Gefühl, sondern diese Vorschriften dienen der Seuchenkontrolle bzw. Gesunderhaltung unserer Tiere. Man möchte wissen, welches Tier woher stammt und sich wo befindet. Bei in Ö erzeugten Tierprodukten möchte man den Produktionsweg lückenlos nachvollziehen können.

Alle Huftiere müssen in Österreich zwingend Ohrmarken haben. Einzig Tiere, die in einem Zoo leben, sind davon ausgenommen, weil das Publikum keine Giraffen mit Ohrmarken sehen will.

Hunde, Katzen, Frettchen, auch Reptilien, bekommen einen Mikrochip und werden über die Heimtier-Datenbank erfasst. Vögel brauchen Fußringe.

Nur Nagetiere und Hasentiere sind meines Wissens mit keiner Vorschrift belegt, vermutlich weil man ja Kaninchen sehr bald isst und bei 2000 Laborratten in einem Großbetrieb läuft wohl alles über die Käfignummer.

Und Menschen brauchen eine SV-Nummer, Meldezettel, Staatsbürgerschaftsnachweis... So what.

Man sieht an den immer wieder eingeschleppten Seuchen, z.B. jüngst wieder Staupeausbrüche durch Ostblock-Welpen, dass das eigentlich schon Sinn macht.

Weiland während der Vogelgrippe hätte man nicht mal die Zimmervögel an die frische Luft stellen dürfen und das Amt hätte gern jeden einzelnen Kanari gekannt. Meine zwei Findlinge, 1 Kanari und 1 Mozambique-Girlitz, waren weder beringt noch gemeldet. Die Gesundheit meiner Heimtiere kann ich nötigenfalls mittels des grünen Aktenordners belegen, in dem Rechnungen mit den Namen der hierorts rennomiertesten Tierärzte abgelegt sind. Von den zwei Zimmervögeln gabs natürlich auch Befunde (Vetmed, Kotproben...) und sie haben die Wohnung nur im Sommer stundenweise verlassen.

Bei nachweislich gepflegten Zimmertieren ist eine fehlende Meldung wohl kein Problem, AUSGENOMMEN Reptilien. Ich hatte mal eine Schildkröte aus schlechter Haltung zu vermitteln, gekauft am tschechischen Straßenmarkt, jahrelang ohne Meldung gehalten. Das war ein echtes Problem. Sie wird ihr illegales Leben ilegal bei einer Tierschützerin beenden, die solche Fälle aufnimmt. Die Dame wird nicht nach der Herkunft ihrer Tiere gefragt, weil ihr Anliegen bekannt ist und weil die Tiere ordentlich versorgt werden.

Einen Hühnerstall würde ich aber melden. Auch habe ich meinerseits kürzlich jemanden angezeigt, der mehrere nicht beringte Stieglitze in winzigen Bauern in einem Stiegenhaus aufgehängt hatte. Gaaanz schlecht für den Typen, ohne Zuchtringe und Herkunftsnachweise kommt er nämlich in den Verdacht, er habe die Stieglitze unerlaubt der Natur entnommen. ;-)

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Thomas/V.
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Re: Nutztierhaltung in Österreich

#13

Beitrag von Thomas/V. » Do 14. Jul 2016, 07:33

Cool, wenn ich Langeweile habe, werde ich mal durch die Nachbarsgrundstücke schlendern und schauen, wen ich so alles bei irgendwelchen Behörden anschwärzen kann, weil er seine Kaninchen in Boxen hält oder weil er 2 Schafe ohne Ohrmarken als Rasenmäher hat, oder, Gott bewahre, seine 3 Hühner nicht angemeldet sind.
Es lebe Deninziantentum und Blockwartmentalität...

Hast Du Dir auch schon nen GPS-Chip einspritzen lassen, damit man lückenlos verfolgen kann, was Du so den lieben langen Tag treibst?
Lassen sie mich durch, mein Bruder ist Arzt!

Nightshade
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Re: Nutztierhaltung in Österreich

#14

Beitrag von Nightshade » Do 14. Jul 2016, 11:28

Ach mein Gott, was sind wir lustig, freiheitsliebend und alternativ. :pfeif:

Tja, ich frag mich halt, was hat man denn zu verstecken, dass man die Tierhaltung nicht melden möchte? Nach meinen Erfahrungen sind dann meistens die Mindestkriterien nicht erfüllt und die Anzahl Tiere passt nicht zu den Geldreserven für den Tierarzt. Und/oder es wird geschlachtet wie im Mittelalter,

Wenn alles passt, dann kann man ja sein Tier ruhig melden, oder? Ich kann den Aufwand nur für Echsen und Hunde angeben, in beiden Fällen ist es keine große Sache. Der Mann von der Hundesteuer will Züchter und Rasse wissen, aber wenn man sich erkundigt, was er denn bei einem Urlaubsmitbringsel aus Tunesien einträgt, gibt er sich mit "unbekannt" und "Setter-Mischling" durchaus zufrieden.

Hier wurde nach gesetzlichen Bestimmungen in Ö gefragt.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20006454

§ 4. (1) Der Tierhalter von Schweinen, Schafen und Ziegen hat Angaben gemäß § 8 Abs. 3 Z 1 und 2 TSG, jedenfalls Adresse, Rechtsform des Betriebs und persönliche Daten des Tierhalters einschließlich, soweit vorhanden, Kennziffer des Unternehmensregisters für Zwecke der Verwaltung, Stammzahl (Vereinsregisternummer, Firmenbuchnummer, Ordnungsnummer des Ergänzungsregisters für sonstige Betroffene gemäß den Bestimmungen des E-Government-Gesetzes, BGBl. I Nr. 10/2004 – ERsB) und Kommunikationsdaten, sowie die Daten zur Tierhaltung nach Anhang 1 innerhalb von sieben Tagen nach Aufnahme der Tierhaltung direkt beim Betreiber des VIS anzuzeigen. Ausgenommen von dieser Anzeigepflicht ist ein Tierhalter, der Schweine, Schafe oder Ziegen zur Schlachtung für den Eigenbedarf erwirbt und innerhalb von längstens acht Stunden ab der Übernahme schlachtet.

§ 7. (1) Schweine sind auf Kosten des Tierhalters so früh wie möglich, jedenfalls aber vor dem erstmaligen Verlassen des Geburtsbetriebes oder auf behördliche Anordnung noch vor diesem Zeitpunkt mit einer Ohrmarke gemäß § 22 oder – in den Fällen des § 9 Abs. 1, 2 und 4 – einer Tätowierstempelung oder einem diesem gemäß § 9 Abs. 8 gleichwertigen System dauerhaft zu kennzeichnen. Die Ohrmarke ist in einer Position am Ohr anzubringen, dass sie aus der Entfernung gut sichtbar ist.

(2) Für die Durchführung der Kennzeichnung ist der jeweilige Tierhalter verantwortlich.

§ 12. (1) Schafe und Ziegen, die nach dem 9. Juli 2005 geboren wurden, sind auf Kosten des Tierhalters innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab dem Geburtsdatum, jedenfalls aber vor dem erstmaligen Verlassen des Geburtsbetriebes oder anlässlich einer untersuchungspflichtigen Schlachtung oder auf behördliche Anordnung noch vor diesem Zeitpunkt,


1. mit zwei Ohrmarken gemäß § 25 oder

2.mit einer Ohrmarke gemäß § 25 und einem Fesselband gemäß § 25 oder

3.mit einer Ohrmarke gemäß § 25 und einem amtlichen elektronischen Kennzeichen gemäß § 15 oder

4.mit einem amtlichen elektronischen Kennzeichen in Form eines Bolus und einem Fesselband gemäß § 25 oder

5.mit einem amtlichen elektronischen Kennzeichen in Form einer Ohrmarke und einem Fesselband gemäß § 25

gemäß dieser Verordnung dauerhaft zu kennzeichnen, wobei beide Kennzeichen denselben Code zu tragen haben. Für die Durchführung der Kennzeichnung ist der jeweilige Tierhalter verantwortlich.

https://noe-bbk.lko.at/?+Allgemeine+Mel ... 6%2C%2C%2C
Die Haltung von Geflügel oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln ist der Bezirksverwaltungsbehörde binnen einer Woche ab Aufnahme der Haltung zu melden. Die Meldung ist bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit dem Meldeformular durchzuführen. Diese Meldepflicht gilt auch für Zoos, Tierheime, Hobbyhaltungen und Kleinhaltungen sowie für Haltungen zu jagdlichen Zwecken. Ausgenommen von der Meldepflicht ist die Haltung von Heimvögeln, die dauerhaft in geschlossenen Räumen und ohne direkten oder indirekten Kontakt zu anderen Vögel gehalten werden.

EDIT: Und an dieser Ausnahme sieht man deutlich, dass es um die Gesunderhaltung der Nutz- und Wildtiere geht. Ein ausschließlich im Zimmer gehaltener Sittich bekommt keine ansteckenden Vogelseuchen und braucht daher nicht gemeldet werden.

https://www.wien.gv.at/menschen-gesells ... atzen.html

Kastrationspflicht auch für Freigängerkatzen

Laut Tierschutzgesetz sind Katzenhalterinnen und Katzenhalter in Österreich dazu verpflichtet, ihre Katzen, die Zugang ins Freie haben, kastrieren zu lassen. Seit 1. April 2016 unterliegen in Österreich auch Katzen in bäuerlicher Haltung der Kastrationspflicht.

Der Chip ist "empfohlen". Auf diese Weise wird man dann vielleicht verständigt, wenn jemand den Überrest der artgerecht glücklichen Freigängerkatzen von seinen Reifen gekratzt hat. :pfeif:

Schade, dass es keine Katzensteuer gibt, denn damit käme auch die Kennzeichnungspflicht. (Sprich, dann könnte ich die Besitzer dieser lästigen Freigänger endlich mal konkret ansprechen. Katzen haben leider ne Lobby der Kategorie Unser-Schnurrli-streunt-auch-so-gern-das-ist-halt-so. Aufgrund von Das-ist-halt-so hat der Nächste Katzenscheiße in seinen Gemüsebeeten und darf sich fragen, was die von der Katze gerfressenen Mäuse wohl für Krankheiten hatten.)

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 41000.html

Registrierung von Hunden – Heimtierdatenbank und Chippflicht
Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Für alle in Österreich gehaltenen Hunde besteht eine Pflicht zur Kennzeichnung mit Mikrochip und zur Registrierung in der bundesweiten Heimtierdatenbank für Hunde, die vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen zur Verfügung gestellt wird. Der Chip wird auf Kosten der Hundehalterin/des Hundehalters von der Tierärztin/vom Tierarzt eingesetzt.

Benutzer 72 gelöscht

Re: Nutztierhaltung in Österreich

#15

Beitrag von Benutzer 72 gelöscht » Do 14. Jul 2016, 11:43

weiß nicht, ich fühl mich nicht soo wohl, wenn da beim Spazierengehen immer ein Chip neben mir läuft und ich mit einem Chip schmusen darf...
aber tja, Gesetz ist Gesetz, das wird wohl wirklich wichtig und richtig sein so.

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Rohana
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Re: Nutztierhaltung in Österreich

#16

Beitrag von Rohana » Do 14. Jul 2016, 20:20

Es ist ja noch Hund um den Chip drumrum. :roll:
Ein jeder spinnt auf seine Weise, der eine laut, der andere leise... (Ringelnatz)

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