ich finde Spottdrossel hat es sehr gut auf den Punkt gebracht. Zwangseinweisungen sind rechtlich EIGENTLICH nur unter ganz bestimmten bedingungen möglich.
Eigentlich
Hier mal ein paar Fakten zum Fall Mollath zum Einstieg:
- Ihm wird vorgeworfen seine Frau gewürgt zu haben. Hier steht Aussage gegen Aussage ( Frau sagt ja und Mollath sagt Nein ( bzw er sagt das es schonmal zu handgreiflichkeiten gekommen ist, er sich allerdings nur gewehrt hat. Gewürgt hat er sie nicht)). Einziger "Beweis" ist ein Attest das über ein Jahr nach dem Vorfall nachträglich ausgestellt wurde und Würgemale bei der Frau attestiert. Problematisch daran ist, dass das Attest nicht von der Ärztin die auf dem Attest draufsteht erstellt wurde sondern vom Sohn der Ärztin der zum einen vehement dafür eintritt weibliche Gewaltopfer zu unterstützen ( Ist ja per se erst mal richtig, man sollte allerdings nicht Blind losschlagen sondern erstmal schauen ob die Frau tatsächlich Opfer ist oder ob es sich um einen Rosenkrieg handelt und die Frau diese Hilfsbereitschaft als Waffe einsetzen will) und zum damaligen Zeitpunkt noch kein zugelassener Arzt war.
- Ihm wird vorgeworfen Reifen von mehreren Autos zerstochen zu haben die Personen gehören die bei dem gesamten Thema involviert sind. Einziger Beweis dafür, dass er es war: Eine Videoaufnahme des Täters beim zerstechen von Reifen. Problematisch dabei ist, das er nicht direkt erkannt wurde sondern nur anhand seiner Gestalt identifiziert wurde ( also Person mit vergleichbarer Gestalt) und anhand von der Kleidung die er Trug ( Kleidung die bei einer vorausgehenden Hausdurchsuchung übrigens Beschlagnahmt wurde. So zumindest die Aussage mehrerer Personen. Ob da was dran ist weiss ich nicht).
- Ihm wird vorgeworfen an einer Paranoiden Wahnvorstellung zu glauben die besagt das mehrere HVB-Angestellte inklusive seiner Frau Schwarzgeldgeschäfte betreiben und Steuerhinterziehung ermöglichen. Problematisch hierbei ist: Seine Aussagen sind korrekt. Wie eine HVB-Interne Untersuchung, die durch Herr Mollath angeregt wurde, ergeben hat, waren tatsächlich mehrere Personen in der HVB in Schwarzgeldgeschäfte verstrickt. Da diese Aussage allerdings als Paraniode Wahnvorstellung abgetan wurde, wurde keine Staatsanwaltlichen Ermittlungen in dem Fall vorgenommen. Erst als alle Fälle verjährt waren wurden Ermittlungen gestartet. Diese Ermittlung hatte dann das Ergebnis das "keine verfolgbaren Tatbestände ermittelt werden konnten" ( klar, war ja alles verjährt, also kann man nichts verfolgen).
Die ersten beiden Punkte dienten dazu die gemeingefährlichkeit von Mollath zu belegen, der 3. Punkt diente dazu ihn als psychisch gestört hinzustellen. In Kombination daraus ergibt sich ein psychisch kranker Mensch der gemeingefährlich ist und somit in die geschlossene Anstalt gehört.
Es gibt dann noch eine ganze lange Reihe an "interessanten Begebenheiten" im Fall Mollath. Was davon der Wahrheit entspricht und was Gerüchteküche ist weiss ich nicht. So soll der Richter ( Brixner) z.B. der Trainer einer Handballmannschaft gewesen sein in der der neue Mann von Mollaths ExFrau mitgespielt hat. Richter Brixner sagte zwar "das ihm nur in errinnerung geblieben ist das er linkshänder war", aber damit ist zumindest klar das sie sich gekannt haben. Ob sie sich näher gekannt haben als Brixner zugibt ist nicht klar.
@DerElch: Falls du doch wissen willst wie hoch die Dunkelziffer ist....
Hier mal ein Artikel von 2011. Ich gehe mal davon aus das sich nicht viel daran geändert hat:
http://www.zeit.de/gesellschaft/familie ... sychiatrie
Mollath ist nur das Gipfelkreuz einer ganzen Gebirgskette ( Spitze des Eisbergs trifft die Relationen leider nicht ganz).