zum kotzen ist das.

3 jahre? das wär mir neu. 2 jahre sind es bei neuware und 1 jahr bei gebrauchten. wobei die beweislastumkehr nur für das erste halbe jahr gilt. praktisch bedeutet das, dass der verbraucher ab dem 7. monat nach kauf in der unbequemen position ist, nachweisen zu müssen, dass der mangel schon bei kauf vorhanden war. das ist bekanntlich sehr schwierig. wer gibt schon jedesmal zb ein materialgutachten in auftrag?!? da wird die ware einfach an den hersteller geschickt, der "untersucht" das und erzählt dir dann, du hättest die ware unsachgemäß gebraucht, oder fallengelassen oder was auch immer.Manfred hat geschrieben:Naja. Ein paar solche Floskeln sind leicht hingeworfen.
Wie genau soll so ein Gesetz denn eurer Ansicht nach aussehen? Also im Wortlaut?
Und wer und wie soll das überwachen?
Und welche Produktgruppen soll es betreffen?
Für Elektronikartikel gilt eh schon eine Gewährleistungszeit von 3 Jahren.
kommunikationselektronik ist ein spezielles thema, da hier der technische fortschritt so rasant ist. aber das muss ja nicht heißen, dass mein altes knochenhandy von vor 10 jahren kaputt gehen muss. die entscheidung, ob ich die neueste technik benutzen will, sollte doch schon beim käufer liegen.Manfred hat geschrieben: Und das überstiegt die mittlere Nutzungsdauer der meisten Kommunikationselektronikartikel bei weitem.
klar ist das naiv. aber sollte man hier nicht etwas globaler und zukunftsorientierter denken? wenn ich alle 20 jahre eine wama für 600,- anstatt alle 5 jahre eine wama für 200,- kaufe, kommt das nicht nur billiger, sondern es schont auch in besonderem maße unsere begrenzten ressourcen. und das sollte inzwischen als wichtiger anerkannt werden als etwaige arbeitsplätze.Manfred hat geschrieben: Wenn ich einen Artikel aus dem Segment deutlich länger nutzen will, dann kaufe ich entsprechende Markenware. Z.B. eine Miele-Waschmaschine. Oder ein Siemens-Telefon. Wer sich eine Waschmaschien für 200 Euro kauft und meint, die wird ihn die nächsten 20 Jahre glücklich machen, ist schon etwas naiv, oder nicht?
"Der Einbau von Sollbruchstellen, die das ansonsten länger funktionstüchtige Produkt vorzeitig unbrauchbar machen, ist verboten"Manfred hat geschrieben:
Wie genau soll so ein Gesetz denn eurer Ansicht nach aussehen? Also im Wortlaut?
Und du bezahlst dann die Millarden an Prozesskosten, die jedes Jahr wegen dieser flabsigen Formulierung entstehen, in die jeder nach Belieben alles reininterpretieren kann?Wayan hat geschrieben: "Der Einbau von Sollbruchstellen, die das ansonsten länger funktionstüchtige Produkt vorzeitig unbrauchbar machen, ist verboten"
Bist du schlecht drauf heute?Manfred hat geschrieben:Und du bezahlst dann die Millarden an Prozesskosten, die jedes Jahr wegen dieser flabsigen Formulierung entstehen, in die jeder nach Belieben alles reininterpretieren kann?Wayan hat geschrieben: "Der Einbau von Sollbruchstellen, die das ansonsten länger funktionstüchtige Produkt vorzeitig unbrauchbar machen, ist verboten"
naja, sowas löst man durch vorangestellte §§, die definitionen enthalten.Manfred hat geschrieben:Und du bezahlst dann die Millarden an Prozesskosten, die jedes Jahr wegen dieser flabsigen Formulierung entstehen, in die jeder nach Belieben alles reininterpretieren kann?Wayan hat geschrieben: "Der Einbau von Sollbruchstellen, die das ansonsten länger funktionstüchtige Produkt vorzeitig unbrauchbar machen, ist verboten"
das finde ich allerdings auch eine feine sache.Wayan hat geschrieben: Ich finde daemos Idee grandios: Die Hersteller mögen angeben, für welche Nutzungszeit ihr Produkt ausgelegt ist - Ich würde für ein langlebiges Produkt gern mehr ausgeben, oder bei gleichem Preis das mit der längeren Nutzungsdauer auswählen