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Wenn die Haftpflicht nicht zahlen will...
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 09:44
von Manfred
http://www.augsburger-allgemeine.de/bay ... 18766.html
Heftig, oder?
Da denken beide Seiten es bestehe ein vernünftiger Versicherungsschutz und wollen sich auch nichts Böses. Kinder machen halt solche Sachen. Und dann sowas...
Re: Wenn die Haftpflicht nicht zahlen will...
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 11:30
von Adjua
Dumme Frage: Merkt man das denn nicht, wenn das Futter verschimmelt ist?
Re: Wenn die Haftpflicht nicht zahlen will...
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 11:38
von Reisende
weiß nicht wie das bei kühen gemacht wird, aber eigentlich merkt man das schon. man kann den schimmel sehen, und auch riechen, wenn silage verdirbt.
Re: Wenn die Haftpflicht nicht zahlen will...
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 11:47
von Manfred
Wie immer: Kommt drauf an.
Das wird wohl ein Grünlandbetrieb sein, der Maissilage in Ballen zukauft. Die Ballen wandern dann mit den anderen Futterkomponenten komplett in den Mischwagen. Zum Beladen wird oft eine extra Zange mit Folienschneider verwendet.
D.h. Wenn der Ballen außen keine starken Schimmelstellen aufweist (wie man das bei Grassilageballen öfter sieht), sondern im Inneren verdorben ist, sieht das der Fahrer beim Beladen gar nicht.
Ob man es in der fertig gemischten Ration sehen und riechen kann, hängt wieder von diversen Faktoren ab.
Und es muss schon ein besonders fieser Schimmel gewesen sein, mit dem die Ballen infiziert waren.
Am wahrscheinlichsten dürfte eine Verseuchung mit Aflatoxin B1 sein. Das waren evtl. kleinste blaue Schimmelnestern in den Ballen, die in der Mischung wirklich nicht zu sehen waren oder als geringfügiger Befall mit harmlosen Schimmeln eingestuft wurden.
Re: Wenn die Haftpflicht nicht zahlen will...
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 12:23
von Picassa
Dass sich Versicherungen weigern zu zahlen, wenn ein Schaden ABSICHTLICH herbei geführt wird, verstehe ich ja, aber gerade beim UNBEABSICHTIGTEN Schaden müsste doch eigentlich gezahlt werden....dachte ich zumindest immer.

Re: Wenn die Haftpflicht nicht zahlen will...
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 12:33
von Reisende
na die frage ist, ob es eine gesetzliche verpflichtung gibt, für diesen schaden zu haften. nur dann muss die versicherung zahlen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__828.html
(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.
die eltern haften in solchen fällen nur, wenn sie nachweislich ihre aufsichtspflicht verletzt haben. hier eher unwahrscheinlich, wenn ein kind mit anderen kindern auf einem bauernhof rumtobt und spielt.
es wäre aber zu überlegen, ob nicht
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__829.html anwendung finden könnte.
das kann nur ein gericht klären.
Re: Wenn die Haftpflicht nicht zahlen will...
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 12:44
von Tanja
Wenn die Ferien auf dem Bauernhof ordnungsgemäß angemeldet sind, müsste dann in dem Fall nicht die Betriebshaftpflicht des Landwirts einspringen?
Davon ab: Kann man denn im Nachhinein überhaupt tatsächlich sicher sein, dass es die Löcher gewesen sind, die der Junge in den Ballen gestochen hat, die Ursache für die Schimmelnester gewesen sind? Und, wenn man sicher sein kann, und der Landwirt das Hineinstechen gesehen hat und ihm klar war, dass das solche Folgen haben könnte, hätte er den Ballen dann nicht vorsichtshalber aussortieren müssen?
Re: Wenn die Haftpflicht nicht zahlen will...
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 13:19
von Adjua
Im Artikel steht, es waren die nachträglich befragten Kinder, die gesehen hatten, dass der Junge in den Ballen gestochen hatte.
Ich verstehe es trotzdem nicht. Wenn das Zeug so empfindlich ist, dann müsste man doch Kinder (und auch Vögel etc.) von den Ballen fernhalten und die Ballen vor dem Verfüttern peinlichst genau kontrollieren. Dass man das nicht tut, verstehe ich auch, wozu ist man aber dann versichert?
Re: Wenn die Haftpflicht nicht zahlen will...
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 13:50
von Manfred
Tanja hat geschrieben:Wenn die Ferien auf dem Bauernhof ordnungsgemäß angemeldet sind, müsste dann in dem Fall nicht die Betriebshaftpflicht des Landwirts einspringen?
Nein. Die schützt vor Haftungsansprüchen gegen den Betrieb (dem Urlauberkind stößt etwas zu) und nicht umgekehrt.
Außer es gibt eine Sonderklausel für die Übernahme von Schäden durch Dritte, die selbst nicht in der Lage sind für den durch sie entstandenen Schaden aufzukommen. In dem Fall wäre aber auch fraglich, ob die Zahlen würden.
Was das peinliche Kontrollieren angeht: Schimmelbefall gibt es bei Rundballensilagen immer wieder. Meist sind diese Schimmel aber harmlos. Das kann man in der Praxis oft gar nicht alles entfernen. Wenn man selbst nur mit einem Sack Hühnerfutter hantiert stellt man sich das viel leichter vor als wenn man im Erwerbsbetrieb jeden Tag einige Tonnen Futter bewegen muss.
Und wie oben geschrieben: Ein paar Schimmelknollen innen im Ballen sieht man von außen gar nicht und wenn sie durch den Mischer sind auch nicht mehr.
Re: Wenn die Haftpflicht nicht zahlen will...
Verfasst: Fr 11. Apr 2014, 13:55
von Reisende
Manfred hat geschrieben:Tanja hat geschrieben:Wenn die Ferien auf dem Bauernhof ordnungsgemäß angemeldet sind, müsste dann in dem Fall nicht die Betriebshaftpflicht des Landwirts einspringen?
Nein. Die schützt vor Haftungsansprüchen gegen den Betrieb (dem Urlauberkind stößt etwas zu) und nicht umgekehrt.
Außer es gibt eine Sonderklausel für die Übernahme von Schäden durch Dritte, die selbst nicht in der Lage sind für den durch sie entstandenen Schaden aufzukommen. In dem Fall wäre aber auch fraglich, ob die Zahlen würden.
jep, und auch dann greift die forderungsausfalldeckung nur, wenn es überhaupt ein haftpflicht-fall ist. denn ansonsten hat der landwirt ja gar keine berechtigte forderung.
Adjua hat geschrieben: Dass man das nicht tut, verstehe ich auch, wozu ist man aber dann versichert?
hm?
wer ist "man", und wogegen versichert?